Misstrauensantrag gegen Bandion-Ortner  

erstellt am
22. 10. 10

 Stadler: Wir wollen so eine Ministerin nicht!
Stadler: "Sie sind in diesem Ressort alles schuldig geblieben, was Sie versprochen haben!"
Wien (bzö) - In seiner Begründung des Misstrauensantrags gegen Justizministerin Bandion-Ortner verwies BZÖ-Justizsprecher Abg. Mag. Ewald Stadler darauf, dass sie als Richterin aus einem laufenden Verfahren geholt wurde - "nun sind Ihnen die Hände gebunden, so wird man nicht Minister", erklärte Stadler, der Bandion-Ortner auch vorwarf: "Sie sind in diesem Ressort alles schuldig geblieben, was Sie versprochen haben!"

Vizekanzler Pröll warf Stadler vor, er hätte beim Bestellungsvorgang wissen müssen, dass Bandion-Ortner handlungsunfähig sei, "oder Pröll wollte so jemanden - wir wollen so eine Ministerin nicht! Es sei auch zu vermuten, dass die Ministerin ihre Entscheidung schon bereue. Stadler mahnte, "eine gute Richterin zu sein, heißt nicht, eine gute Politikerin zu sein." Bandion-Ortner hätte jedenfalls aus einem laufenden und spektakulären Verfahren Pröll nicht zusagen dürfen und dann nicht auch noch den Ankläger zum Kabinettschef machen dürfen. Mediale Präsenz sei für einen Ressortleiter jedenfalls zu wenig - "So wird man nicht Minister!"

Fachlich warf Stadler der Justizministerin vor, sie müsse gewusst haben, dass ihr politischer Handlungsspielraum einschränkt werde. So sei im BAWAG-Verfahren nichts weitergegangen, so sei "BAWAG II" versprochen worden, um zu klären, wo das Geld hingekommen ist! Stadler vermisst auch Ergebnisse, was mit den "Kellerakten" von Flöttl Senior passiert ist.

Im Falle Kampusch sei der ehemalige Präsident des OGH mit seinen Versuchen gescheitert, die oberste Handlungsebene zum Handeln zu bringen, obwohl er sich an Bandion-Ortner und ihren Kabinettschef gewendet hatte. Der Bericht sei von Ungeheuerlichkeiten strotzend, Ermittlungen seien verschleppt, behindert und ignoriert worden, kritisierte Stadler und merkte an: "Wenn die oberste politische Verantwortung nicht einmal nachfragt?"

Hinterfragenswert sei auch, dass bei der Hypo- Niederösterreich eine Weisung des Staatsanwalts erfolgt sei, wonach die Polizei nicht weiter zu ermitteln habe. Dabei ist für Stadler bemerkenswert, dass ein Staatsanwalt in Niederösterreich tätig war, "aber eine ganze Kohorte nach Kärnten geschickt wurde." Für Stadler zeige sich anhand dieses Beispiels, "dass es in diesem Land davon hängt, ob ein Strafverfahren durchgeführt wird, ob es eine politische Zugehörigkeit gibt. Das sind politisch motivierte Ungleichbehandlungen!"

In ihrer Tätigkeit habe Bandion-Ortner die politische Einflussnahme nicht geändert, so Stadler. Dies sei wegen der fehlenden Gewaltentrennung problematisch. In Richtung Pröll sagte der BZÖ-Justizsprecher: "Sie werden um Kabinettsumbildung nicht herumkommen!"

 

Jarolim: OGH-Gutachten kein Ruhmesblatt für Justizministerin
SPÖ-Justizsprecher sieht sich in Forderung nach Bundesstaatsanwaltschaft bestätigt
Wien (sk) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte am 21.10. im Parlament, dass jüngste Erkenntnisse über das Bawag-Urteil "kein Ruhmesblatt" für die Justizministerin seien. Einem Gutachten des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge, ist das Urteil mit erheblichen Mängeln behaftet. Auch die Anklage in diesem Verfahren sei mangelhaft gewesen. Das Auslieferungsbegehren beinhalte manche Tatbestände erst gar nicht. "Es bleibt aber die Stimme des OGH abzuwarten - bis jetzt liegt nur ein Gutachten vor", so Jarolim. Im Dezember wird der OGH ein Urteil fällen.

Dass gegen Wolfgang Flöttl nicht weiter ermittelt wird, kann der SPÖ-Justizsprecher nicht nachvollziehen. Flöttl "verzockte" 637 Millionen Euro und erklärte dann, sein Laptop sei einem Datenabsturz zum Opfer gefallen. "Es wäre wichtig, dass sich die Behörden das noch einmal ansehen", so Jarolim. Weiters appellierte er an Ministerin Bandion-Ortner, wieder "Dynamik in das Bawag-Verfahren zu bringen" - bevor Tatbestände verjähren.

Bestätigt sah sich der der SPÖ-Justizsprecher in seiner Forderung nach einer Bundesstaatsanwaltschaft. Der weisungsunabhängige Bundesstaatsanwalt soll mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Parlament gewählt werden. Zahlreiche Experten belegen, wie wichtig eine derartige Institution wäre. "Wir müssen Vertrauen in die Justiz aufbauen und dürfen es nicht gefährden", so Jarolim.

 

Kopf: Misstrauensantrag gegen Bandion-Ortner eine Farce
Klubobmann unterstreicht ausgezeichnete Arbeit der Justizministerin
Wien (övp-pk) - Als bühnenreifen Auftritt mit Verschwörungstheorien bezeichnete ÖVP- Klubobmann Karlheinz Kopf am 21.10.die Dringliche Anfrage des BZÖ an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Der Klubobmann bedauerte, dass Justizverfahren immer mehr zum Gegenstand politischer Agitationen werden, vor denen auch die SPÖ mit dauernden Attacken der Abgeordneten Kräuter, Jarolim und Rudas gegen die Justizministerin nicht halt mache. Kopf unterstrich in seiner Rede die fachliche Kompetenz der Ministerin, die auch in Expertenkreisen hoch geschätzt sei.

"Viele Experten bescheinigen der Justizministerin höchste Fachkompetenz, die sie bereits in sehr komplexen Wirtschaftsverfahren wie BAWAG, Konsum oder Rydl mehrfach unter Beweis gestellt hat. Das von Bandion-Ortner gefällte BAWAG-Urteil wird auch von der Generalprokuratur in wesentlichen Punkten bestätigt", so Kopf.

Kopf kritisierte vor allem, dass die Justizministerin persönlichen Angriffen und Untergriffen ausgeliefert sei und vor allem die Opposition versuche, die moralische Integrität der Ministerin in Frage zu stellen. "Die Justizministerin hat für ihre kurze Amtszeit eine beachtliche Bilanz vorzuweisen. Das neue Insolvenzrecht, die elektronische Fußfessel oder die eingetragene Partnerschaft sind nur einige Beispiele für ihre erfolgreiche Arbeit. Daher ist auch der Misstrauensantrag des BZÖ eine Farce", so der Klubobmann.

Abseits der polemischen Angriffe fordert Kopf von allen Parlamentsparteien eine sachliche und seriöse Diskussion über eine so wichtige Institution des österreichischen Rechtsstaates wie die Justiz. "Die Rechtspflege in Österreich funktioniert. Es gibt individuelle menschliche Verfehlungen. Daraus aber Vorwürfe gegen die Justizministerin zu konstruieren ist absurd", so Kopf, der sich beispielsweise Gespräche über eine parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft vorstellen kann.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
zurück