BZÖ-Fristsetzungsantrag einstimmig angenommen
Wien (pk) - Einstimmig beschloss der Nationalrat auf Antrag des Abgeordneten Gerald Grosz (B) am
20.10., dem Verfassungsausschuss für den BZÖ-Antrag 461/A zur Änderung von B-VG und Rechnungshofgesetz
eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen. Der Antragsteller forderte in einer kurzen Debatte eine Erweiterung
der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Gemeinden mit über 10 000 Einwohner bzw. ab einer bestimmten
Budgethöhe, um Gemeindepleiten zu vermeiden, und kritisierte, derzeit gebe es bloß eine "post mortem-Kontrolle".
Gleichzeitig wäre seiner Meinung auch der Finanzausgleich zu revidieren, da, wie er sagte, die Gemeinden mit
ihren Mitteln nicht mehr das Auslangen finden.
Abgeordnete Christine LAPP (S) verwies auf einen bereits vorliegenden Antrag der Regierungsparteien hinsichtlich
Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf die Gemeinden und unterstützte den Fristsetzungsantrag
des BZÖ.
Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) äußerte sich im Sinne seiner Vorrednerin und sah im kommenden Beschluss
des Antrags auf Erweiterung der Prüfkompetenz ein Signal in Richtung Zwei-Drittel-Mehrheit auch für andere
Bereiche.
Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) schlug vor, der Rechnungshof sollte sämtliche Gemeinden prüfen können
und dabei als Beratungsdienstleister fungieren.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) begrüßte den Fristsetzungsantrag und sprach sich ebenfalls für eine
Prüfungsmöglichkeit hinsichtlich aller Gemeinden aus. Öffentliches Geld sollte grundsätzlich
durch den Rechnungshof zurückverfolgt werden können, stand für Kogler fest.
Abgeordneter Ewald STADLER (B) drängte auf rasche Beschlussfassung und argumentierte, je länger die Sache
liegen bleibe, umso weniger werde dabei herauskommen. Wichtig war seiner Einschätzung nach überdies,
bei der Prüfung der Gemeindeunternehmungen auf die tatsächliche Beherrschung abzustellen. |