Rechnungshof soll nicht nur große Gemeinden prüfen   

erstellt am
21. 10. 10

BZÖ-Fristsetzungsantrag einstimmig angenommen
Wien (pk) - Einstimmig beschloss der Nationalrat auf Antrag des Abgeordneten Gerald Grosz (B) am 20.10., dem Verfassungsausschuss für den BZÖ-Antrag 461/A zur Änderung von B-VG und Rechnungshofgesetz eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen. Der Antragsteller forderte in einer kurzen Debatte eine Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Gemeinden mit über 10 000 Einwohner bzw. ab einer bestimmten Budgethöhe, um Gemeindepleiten zu vermeiden, und kritisierte, derzeit gebe es bloß eine "post mortem-Kontrolle". Gleichzeitig wäre seiner Meinung auch der Finanzausgleich zu revidieren, da, wie er sagte, die Gemeinden mit ihren Mitteln nicht mehr das Auslangen finden.

Abgeordnete Christine LAPP (S) verwies auf einen bereits vorliegenden Antrag der Regierungsparteien hinsichtlich Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf die Gemeinden und unterstützte den Fristsetzungsantrag des BZÖ.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) äußerte sich im Sinne seiner Vorrednerin und sah im kommenden Beschluss des Antrags auf Erweiterung der Prüfkompetenz ein Signal in Richtung Zwei-Drittel-Mehrheit auch für andere Bereiche.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) schlug vor, der Rechnungshof sollte sämtliche Gemeinden prüfen können und dabei als Beratungsdienstleister fungieren.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) begrüßte den Fristsetzungsantrag und sprach sich ebenfalls für eine Prüfungsmöglichkeit hinsichtlich aller Gemeinden aus. Öffentliches Geld sollte grundsätzlich durch den Rechnungshof zurückverfolgt werden können, stand für Kogler fest.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) drängte auf rasche Beschlussfassung und argumentierte, je länger die Sache liegen bleibe, umso weniger werde dabei herauskommen. Wichtig war seiner Einschätzung nach überdies, bei der Prüfung der Gemeindeunternehmungen auf die tatsächliche Beherrschung abzustellen.
     
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