Wien (bgf) - Mit einer Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz (2. SVÄG) werden nun
auch Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.
"Dadurch werden erstmalig rund 20.000 Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in Tageswerkstätten
tätig sind, unfallversichert", zeigt sich Gesundheitsminister Alois Stöger über diese soziale
Absicherung erfreut. Betroffen davon sind Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keiner Erwerbstätigkeit
mehr nachkommen können. Für sie gibt es die Möglichkeit einer Beschäftigungstherapie in speziellen
Einrichtungen meist privater Vereine. Personen in Beschäftigungstherapie erhalten keinen Lohn, sondern ein
Taschengeld, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. "Auch in der Beschäftigungstherapie und
auf dem Weg zur jeweiligen Einrichtung kann ein Unfall passieren. Bisher war diese große Personengruppe in
Fall eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Das hat nun ein Ende", so Stöger.
Durch diese Gesetzesnovelle, die heute, Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde, werden auch die Krankenversicherungsbeiträge
für Inlands- und Auslandspensionen gleichgestellt. Bisher waren Auslandspensionen bevorzugt, da für sie
im Gegensatz zu Inlandspensionen keine Krankenversicherungsbeiträge eingehoben wurden. Krankenversicherungsbeiträge
mussten lediglich für die österreichische Pension gezahlt werden. Ein Versicherter, der nur im Inland
gearbeitet hat, musste so einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen als jener, der auch abwechselnd
im Inland und im Ausland gearbeitet hat, obwohl die Pensionseinkommen der beiden gleich hoch sind. "Mit der
vorliegenden Gesetzesänderung wird damit eine Ungerechtigkeit für die inländischen Beitragszahler
beseitigt", so Stöger. |