Wien (bmask) - Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hat in
ihrer Sitzung vom 19.10. den Richtwert für die Pensionserhöhungen 2011 festgestellt. Dieser Richtwert
wird aus dem Durchschnitt der Inflationsrate von August 2009 bis Juli 2010 errechnet. Es ergibt sich daraus ein
Wert von 1,2 Prozent. Damit liegt er zwar etwas niedriger als die Inflationsrate im Sommer 2009, aber wesentlich
höher als zum Zeitpunkt der Feststellung des letzten Richtwertes vor einem Jahr. Damals wurden die Pensionen
um 1,5 Prozent erhöht, obwohl die aktuelle Inflationsrate unter 1 Prozent betrug.
Der Richtwert ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der faktischen Pensionserhöhung. Nach dem Gesetz hat
der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den Anpassungsfaktor für die Pensionen
durch Verordnung festzulegen, wobei er auf den Richtwert zwar Bedacht zu nehmen hat, aber nicht daran gebunden
ist. Durch die geltende Rechtslage ist eine nach der Pensionshöhe differenzierende Erhöhung nicht vorgesehen,
wie dies bis 2010 der Fall war, als höhere Pensionen nur mit einem Fixbetrag erhöht wurden. Eine vergleichbare
Regelung für 2011 könnte aber per Gesetz vorgesehen werden.
Abgesehen von der Feststellung des Richtwertes wurde in der Pensionskommission auch die Aufwertungszahl der Pensionen
für die Berechnung der Bemessungsgrundlagen bei der Pensionsberechnung festgelegt. Dieser Wert beträgt
1,021 und entspricht der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen im Jahr 2009 gegenüber
2008.
Weiters wurde die Höchstbeitragsgrundlage für 2011 ermittelt. Sie wird monatlich 4.200 Euro und täglich
140 Euro betragen. Bis zu diesen Grenzen sind Beiträge für das unselbständige Erwerbseinkommen zu
zahlen, dementsprechend werden auch nur ArbeitnehmerInnen-Einkommen bis zu dieser Grenze für die Pensionsbemessung
anerkannt.
In der gleichen Sitzung wurde auch die kurzfristige Prognose über die Einnahmen und Ausgaben in der Pensionsversicherung
diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die jüngsten Daten bestätigen den Trend, der seit Beginn der Wirtschaftskrise
im Jahr 2008 merkbar ist und auch in der Langfristanalyse vor wenigen Wochen zum Ausdruck kam. Danach ist in den
nächsten Jahren mit einem höheren Bundesbeitrag zu rechnen, als dies noch vor 2 Jahren prognostiziert
worden ist. In erster Linie ist dies auf die zu erwartenden, wesentlich geringeren Steigerungen der Beitragseinnahmen
als in den Jahren bis 2008 zurückzuführen. Die Zuwachsraten der Aufwendungen sind in diesen Prognosen
höher als jene der Einnahmen. |