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Bei Rehabilitation wird Übergangsgeld bezahlt - keine Arbeitslosenunterstützung |
erstellt am |
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Durch Rehabilitation und Prävention deutliche Einsparungen im Pensionssystem
erreichbar Wien (bmask) - Nehmen Menschen zur Wiedererlangung ihrer Berufsfähigkeit Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch, wird ihnen für diese Zeit ein Übergangsgeld ausbezahlt. Dieses Übergangsgeld wird an der Höhe der dem Betroffenen zustehenden Invaliditätspension bemessen und 12 Mal im Jahr von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt. In dieser Zeit beziehen die in "Rehab" befindlichen Menschen kein Arbeitslosengeld; es werde daher auch kein erhöhtes Arbeitslosengeld bezahlt, wie irrtümlich in einer Tageszeitung behauptet wurde, heißt es aus dem Sozialministerium. Das Übergangsgeld durch die PVA ist bereits jetzt geltendes Recht und daher kein Bestandteil des Invaliditätspensions-Paket, das nun im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden soll. Es wird nur für die Dauer der Rehabilitation ausbezahlt. Nun sei der Vorschlag in Begutachtung gesandt worden, dass im Anschluss daran - im Falle der Arbeitslosigkeit - ein zeitlich verlängertes Arbeitslosengeld bezogen werden kann. Entscheidend für ein höheres tatsächliches Pensionsantrittsalter sei, dass die Menschen länger gesund am Arbeitsplatz verbleiben können. Um dies zu erreichen wurden Maßnahmen wie "fit2work" und "Rehabilitation vor Pension" in Begutachtung gesandt. Diese Maßnahmen würden zuerst Investitionen in Umschulungen oder Rehabilitation notwendig machen, bevor ab 2012 deutliche Einsparungen bei den Pensionsausgaben erzielt werden können, heißt es abschließend aus dem Sozialministerium. |
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Informationen: http://www.bmask.gv.at | ||
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