Beiratsstudie zur Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich
Wien (ak) - Das österreichische Kartellrecht und die österreichische Wettbewerbespolitik müssen
weiterentwickelt werden. Das sagen die Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Landwirtschaftskammer Österreich,
Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer Österreich) am 03.11. bei einer Veranstaltung
in der Österreichischen Nationalbank. Zur Bewertung des bisherigen Wettbewerbsumfeldes in Österreich
und zur Empfehlung von künftigen Reformen haben die Sozialpartner eine Studie erarbeitet.
Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser von der WKÖ und Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des
ÖGB, verweisen in ihrer Einleitungsrede auf die seit jeher wichtige Bedeutung der Wettbewerbspolitik für
die Sozialpartnerschaft.
"Engagierte Wettbewerbspolitik und ein daran anschließender professioneller Wettbewerbsvollzug liegen
im Interesse eines attraktiven Wirtschaftstandortes und der Gesamtwirtschaft" betont WKÖ-Generalsekretärin
Hochhauser. Negative Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen, welche nicht durch positive Wohlfahrtseffekte
zumindest ausgeglichen werden, schadeten Wirtschaft, Konsumenten und den Arbeitnehmern gleichermaßen, so
Hochhauser. Die Erkenntnis, dass es in Österreich in diesem Bereich noch viel zu tun gebe, habe die Sozialpartner
veranlasst, das Thema der Wettbewerbspolitik aufzugreifen und diese Studie vorzulegen.
"Wettbewerb braucht eine umfassende politische Gesamtstrategie", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär
des ÖGB, "allerdings ist Wettbewerb aus Sicht des ÖGB nicht in allen Wirtschaftsbereichen optimal.
In bestimmten Bereichen, etwa bei Löhnen, Arbeitszeiten oder bei den sozialen Sicherungssystemen halten wir
Wettbewerb für schädlich. Auch Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse müssen
anderen Kriterien unterliegen als denen des Wettbewerbs. Starke Sozialsysteme und garantierte, flächendeckende,
qualitativ hochwertige Leistungen der Daseinsvorsorge für alle sind gesamtwirtschaftlich gesehen ein Vorteil
für Österreich im Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften."
Für die AK sollen "die Wettbewerbsverfahren schneller und treffsicherer werden. Hier soll es zu Verbesserungen
kommen", sagt Ulrike Ginner von der Bundesarbeitskammer. Als Beispiele nennt sie "die Durchsetzung von
Auskunftsverlangen der Bundeswettbwerbsbehörde gegenüber Unternehmen ist zu optimieren und die Verfahren
zu Erlangung von Einstweiligen Verfügungen sind zu beschleunigen. Außerdem sollen die Minister selbst
Branchenuntersuchungen an die Bundeswettbewerbsbehörde in Auftrag geben können, wenn das im öffentlichen
Interesse nötig ist."
Zur Weiterentwicklung der österreichischen Wettbewerbspolitik ist es für die Landwirtschaftskammer Österreich
erforderlich, dass das wirtschaftliche und wettbewerbspolitische Know-how der Wettbewerbskommission stärker
genutzt wird.
Die Sozialpartner betonten die Notwendigkeit, eine proaktive Wettbewerbspolitik für Österreich zu gestalten.
Die Bundeswettbewerbsbehörde müsse sich als effiziente Ermittlungs- und Aufgriffsbehörde aufstellen
und müsse dafür die notwendigen Werkzeuge und Autonomie von der Politik zur Verfügung haben. "Wir
brauchen eine schlagkräftige Wettbewerbspolizei. Das kann mit geringen budgetären Mitteln erreicht werden,
die sich durch einen besseren Wettbewerbsvollzug bezahlt machen", so die Sozialpartner.
Auf Basis der gemachten politischen Empfehlungen werden die Sozialpartner im Rahmen ihres Aktionsplanes "Zukunft
der Wettbewerbspolitik" die Weiterentwicklung über die nächsten Jahre beobachten und im Jahr 2013
eine neuerliche Bewertung vornehmen. |