Nachbesserungen beim Budget  

erstellt am
02. 11. 10

 Faymann: Begutachtungsfrist für Feinabstimmung nutzen
Einzelgespräche mit kritischen Interessensvertretern – Im europäischen Vergleich werde Österreich für Einsparungen von 1,7 Prozent beneidet
Wien (sk) - Die laufende Budget-Begutachtungsfrist wird für Einzelgespräche zwecks Feinabstimmung des Budgets genutzt, ohne das Budget aufzuschnüren. Das gab Bundeskanzler Werner Faymann am 02.11. beim Pressefoyer nach dem Ministerrat bekannt. Konkret werde es bereits am 05.11. eine Gesprächsrunde mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften geben, nächste Woche folgt ein Termin mit den Familienverbänden, am 22.11. werden die Vertreter der Hochschülerschaft und die Rektoren eingeladen und am 23.11. findet ein Gespräch mit den Interessensvertretern im Bildungsbereich statt. Die ressortverantwortlichen Minister werden jeweils ebenfalls teilnehmen.

Der Bundeskanzler betonte, dass es in Europa kaum ein Land gebe, das bei einem ausgewogenen Kurs mit einem Sparprogramm von 1,7 Prozent auskomme. "Plus zusätzlichen Einnahmen von jenen, die in der Vergangenheit zu wenig bezahlt haben, oder die sich mehr leisten können, wie Bankenabgabe, Stiftungssteuer, Konzernbesteuerung", so Faymann. Der Bundeskanzler verwies darauf, dass man in Gesprächen mit den Pensionistenvertretern und den Vertretern des Öffentlichen Dienstes auf einen gemeinsamen Nenner kommen konnte. "Also werden wir auch die Punkte, die noch in der öffentlichen Diskussion stehen ausreden, aufklären oder dort, wo es notwendig ist, nachbessern - ohne den Budgetkurs zu verlassen." Faymann betonte, dass es dabei um Menschenschicksale und Einzelbeispiele gehe, die wichtig sind, aber zugleich finanzielle Größenordnungen, die das Budget nicht aufschnüren.

In anderen europäischen Ländern wurden Sparpakete geschnürt, die mit massiven Einschnitten bei den Pensionen und Gehältern sowie Kündigungswellen verbunden waren. Faymann sagte, dass Österreich für sein sozial ausgewogenes Budget im internationalen Vergleich beneidet werde, das mit Ruhe und Entschlossenheit aber auch mit Gesprächsbereitschaft abgewickelt werde.

Kein Kahlschlag der Leistungen in den Bundesländern, aber Stabilitätspakt
Der Bundeskanzler betonte, dass es bei den Verhandlungen mit den Bundesländern nicht darum gehe, Massenschließungen von Spitälern und Schulen vorzuschlagen und den ländlichen Raum zu ruinieren. "Es wird keinen Kahlschlag der Leistungen in den Bundesländern geben - dafür stehe ich nicht zur Verfügung." Was aber versucht werde mit den Bundesländern zu erreichen sei ein Stabilitätspakt mit Grenzen für die Verschuldungen und der Neuaufnahmen von Krediten sowie Einsparungen bei jenen Ausgaben, die die Bundesländer tätigen.

 

Pröll: Nicht mit dem Rasenmäher
Statt "mit dem Rasenmäher" bei allen zwischen 0 und 26 die Familienbeihilfe zu kürzen wird auf Bedürfnisse und soziale Gerechtigkeit geachtet. Adaptierungen sind noch möglich.
Wien (övp-pd) - Bei der Familienbeihilfe wurde ganz bewußt „nicht mit dem Rasenmäher“über alle bis 26 drübergefahren worden, erklärte Finanzminister Josef Pröll nach dem Ministerrat am 02.11. Ganz im Gegenteil: Dort, wo Familien dringend das Geld benötigen, erhalten sie es auch weiterhin – etwa durch Streichung des Selbstbehalts bei der Schulbuchaktion.

Noch ist es möglich, Adaptierungen und Abfederungen einzuplanen. So könnte bei längeren Studien etwa die Familienbeihilfe länger bezogen werden. Auch die Verlängerung der Bezugszeit durch Präsenz- und Zivildienst sowie Mutterschutz macht das Paket sozial verträglich. Vom Ziel und dem gesamten Budgetkurs wird sich die Regierung aber nicht verabschieden.

 

Kitzmüller: ÖVP will Familien weiter schröpfen!
13. Familienbeihilfe muss bleiben - und zwar für alle Kinder
Wien (fpd) - Als besondere Unverschämtheit bezeichnet FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller die Überlegungen von Wirtschaftsminister Mitterlehner (ÖVP), die ohnehin schon völlig zusammengestrichene 13. Familienbeihilfe komplett abzuschaffen. "Kaum beginnt die Regierung auf öffentlichen Druck darüber nachzudenken, was sie mit diesem Budget für die Familien in Österreich angerichtet hat, ist sofort wieder einer zur Stelle, der den nächsten Anschlag präsentiert", so Kitzmüller.

Die Familiensprecherin erinnert daran, dass die 13. Familienbeihilfe nicht, wie zuletzt gerne behauptet, ein "Wahlzuckerl" war, sondern die ohnehin völlig ungenügende Abgeltung für jahrelange Inflationsanpassungen der Familienbeihilfe, die man den Menschen vorenthalten habe. "Die Regierung soll sich endlich der Verwaltungsreform zuwenden. Dabei bekommt sie auch gerne Unterstützung von uns Freiheitlichen. Aber leider haben Faymann und Pröll nur Abkassieren bei den Bürgern im Sinn", so Kitzmüller.

Die FPÖ habe den finanziellen Anschlag auf die Familien schon lange kommen sehen und daher eine Petition zum Erhalt der 13. Familienbeihilfe ins Leben gerufen. Kitzmüller: "Je mehr Menschen diese Initiative unterstützen, umso größer wird die Chance, die Regierung zu einem Einlenken zu bewegen. Von selbst werden SPÖ und ÖVP nicht aufhören, die Zukunft des Landes aufs Spiel zu setzen."

 

Bucher: Mitterlehner plant weiteren Anschlag auf die Familien
Hände weg von der 13. Familienbeihilfe - BZÖ-Bürgerinitiative "SOS-Familie" läuft auf Hochtouren
Wien (bzö) - "Die heutigen Aussagen von ÖVP-Familienminister Mitterlehner, welcher jetzt die gänzliche Streichung der 13. Familienbeihilfe verlangt, zeigen wie notwendig und richtig die vom BZÖ gestartete Bürgerinitiative "SOS-Familie" ist. Dieser weitere Anschlag von Rot und Schwarz auf die Familien ist letztklassig und beweist einmal mehr die Unfähigkeit dieser Bundesregierung. Faymann und Pröll sind völlig hilflos und wissen offenbar nicht, wie sie den bei der Sauna-Klausur angerichteten Schaden wieder ausbügeln können. Neue und zusätzliche Belastungen sind jedenfalls nicht akzeptabel und werden vom BZÖ mit allen demokratischen Mitteln bekämpft werden", so BZÖ-Bündnisobmann Klubobmann Josef Bucher in Bezug auf Mitterlehners Wortspende vor dem Ministerrat.

Bucher betonte, dass die Bürgerinitiative "SOS-Familie" auf vollen Touren laufe und "in allen Bundesländern Aktionstage abgehalten und Unterschriften gesammelt werden. Das BZÖ wird die Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen diesen Kahlschlag von SPÖ und ÖVP unterstützen", sagte der BZÖ-Chef.

 

 Öllinger: Grüne drohen wegen Streichung der Familienbeihilfe mit Verfassungsklage
Glawischnig will Termin mit Faymann
Wien (grüne) - "Wir werden nötigenfalls angesichts der geplanten Herabsetzung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. Lebensjahr auf das vollendete 24. Lebensjahr eine Verfassungsklage einbringen", erklärte Sozialsprecher Karl Öllinger. Diese kann allerdings erst eingebracht werden, wenn die entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen worden ist. Zuvor will Bundessprecherin Eva Glawischnig noch alle anderen Möglichkeiten des Widerstandes nutzen.

Glawischnig will Termin mit Faymann
"Wir werden jegliche Widerstandsmöglichkeit, die wir haben, nutzen, um dieses Budget wieder aufzumachen", sagte Glawischnig nach dem erweiterten Bundesvorstand der Grünen vor Journalisten. Man habe eine reiche Erfahrung, wie man auf parlamentarischer Ebene das Beschlussverfahren in die Länge ziehen könne. Eine Sondersitzung brauchen wir dazu nicht, es gibt genügend Sitzungstermine des Nationalrats. Glawischnig will nun einen Termin mit Bundeskanzler Werner Faymann, wo sie ihre Kritik vorbringen will

"Ordentlich Biogas geben"
Auch Budgetsprecher Werner Kogler will der Regierung "ordentlich Biogas geben", er rechnet aber ohnehin noch mit Änderungen im Budgetentwurf. "Für so ein Murksbudget die Verfassung zu brechen, das müssen sie uns erst einmal vorhüpfen", sagte er.

Für eine Verfassungsklage wäre ein Drittel der Nationalratsabgeordneten und damit die Mitwirkung von FPÖ und BZÖ nötig - der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger zeigte sich diesbezüglich am Freitag optimistisch.

Verfassungsrechtliche Probleme
Öllinger sieht die Sache ähnlich wie der Sozialexperte Wolfgang Mazal, der Anfang der Woche verfassungsrechtliche Probleme bei der geplanten Senkung der Anspruchdauer geortet hatte. Durch die Maßnahme werde in die Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern, die bis zum 27. Lebensjahr reiche, negativ eingegriffen, meinte Öllinger. Es müsse einen staatlichen Beitrag zur Unterhaltsverpflichtung geben, dieser wäre dann aber durch den Wegfall der Familienbeihilfe nicht mehr gegeben.

Argumenten, wonach ein Studium bis zum 24. Geburtstag abgeschlossen werden kann, hält Öllinger entgegen, dass bei vielen Studienrichtungen Überbelegung bzw. Unterangebot herrschten und deshalb ein Abschluss in der Regelstudienzeit nicht immer möglich sei.

Zwar könnten die Regierungsparteien bei den Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung noch Änderungen vornehmen, seine Hoffnung sei allerdings "endenwollend", meinte Öllinger. Eine Verfassungsklage sei deshalb "die Rute im Fenster". Wäre man damit erfolgreich, könnte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Gesetz aufheben.
 
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