|
Nachbesserungen beim Budget |
|
erstellt am
02. 11. 10
|
Faymann:
Begutachtungsfrist für Feinabstimmung nutzen
Einzelgespräche mit kritischen Interessensvertretern – Im europäischen Vergleich
werde Österreich für Einsparungen von 1,7 Prozent beneidet
Wien (sk) - Die laufende Budget-Begutachtungsfrist wird für Einzelgespräche zwecks Feinabstimmung
des Budgets genutzt, ohne das Budget aufzuschnüren. Das gab Bundeskanzler Werner Faymann am 02.11. beim Pressefoyer
nach dem Ministerrat bekannt. Konkret werde es bereits am 05.11. eine Gesprächsrunde mit den Vertretern der
Religionsgemeinschaften geben, nächste Woche folgt ein Termin mit den Familienverbänden, am 22.11. werden
die Vertreter der Hochschülerschaft und die Rektoren eingeladen und am 23.11. findet ein Gespräch mit
den Interessensvertretern im Bildungsbereich statt. Die ressortverantwortlichen Minister werden jeweils ebenfalls
teilnehmen.
Der Bundeskanzler betonte, dass es in Europa kaum ein Land gebe, das bei einem ausgewogenen Kurs mit einem Sparprogramm
von 1,7 Prozent auskomme. "Plus zusätzlichen Einnahmen von jenen, die in der Vergangenheit zu wenig bezahlt
haben, oder die sich mehr leisten können, wie Bankenabgabe, Stiftungssteuer, Konzernbesteuerung", so
Faymann. Der Bundeskanzler verwies darauf, dass man in Gesprächen mit den Pensionistenvertretern und den Vertretern
des Öffentlichen Dienstes auf einen gemeinsamen Nenner kommen konnte. "Also werden wir auch die Punkte,
die noch in der öffentlichen Diskussion stehen ausreden, aufklären oder dort, wo es notwendig ist, nachbessern
- ohne den Budgetkurs zu verlassen." Faymann betonte, dass es dabei um Menschenschicksale und Einzelbeispiele
gehe, die wichtig sind, aber zugleich finanzielle Größenordnungen, die das Budget nicht aufschnüren.
In anderen europäischen Ländern wurden Sparpakete geschnürt, die mit massiven Einschnitten bei den
Pensionen und Gehältern sowie Kündigungswellen verbunden waren. Faymann sagte, dass Österreich für
sein sozial ausgewogenes Budget im internationalen Vergleich beneidet werde, das mit Ruhe und Entschlossenheit
aber auch mit Gesprächsbereitschaft abgewickelt werde.
Kein Kahlschlag der Leistungen in den Bundesländern, aber Stabilitätspakt
Der Bundeskanzler betonte, dass es bei den Verhandlungen mit den Bundesländern nicht darum gehe, Massenschließungen
von Spitälern und Schulen vorzuschlagen und den ländlichen Raum zu ruinieren. "Es wird keinen Kahlschlag
der Leistungen in den Bundesländern geben - dafür stehe ich nicht zur Verfügung." Was aber
versucht werde mit den Bundesländern zu erreichen sei ein Stabilitätspakt mit Grenzen für die Verschuldungen
und der Neuaufnahmen von Krediten sowie Einsparungen bei jenen Ausgaben, die die Bundesländer tätigen. |
|
|
|
Pröll: Nicht mit dem Rasenmäher
Statt "mit dem Rasenmäher" bei allen zwischen 0 und 26 die Familienbeihilfe
zu kürzen wird auf Bedürfnisse und soziale Gerechtigkeit geachtet. Adaptierungen sind noch möglich.
Wien (övp-pd) - Bei der Familienbeihilfe wurde ganz bewußt „nicht mit dem Rasenmäher“über
alle bis 26 drübergefahren worden, erklärte Finanzminister Josef Pröll nach dem Ministerrat am 02.11.
Ganz im Gegenteil: Dort, wo Familien dringend das Geld benötigen, erhalten sie es auch weiterhin – etwa durch
Streichung des Selbstbehalts bei der Schulbuchaktion.
Noch ist es möglich, Adaptierungen und Abfederungen einzuplanen. So könnte bei längeren Studien
etwa die Familienbeihilfe länger bezogen werden. Auch die Verlängerung der Bezugszeit durch Präsenz-
und Zivildienst sowie Mutterschutz macht das Paket sozial verträglich. Vom Ziel und dem gesamten Budgetkurs
wird sich die Regierung aber nicht verabschieden. |
|
|
|
Kitzmüller: ÖVP will Familien weiter schröpfen!
13. Familienbeihilfe muss bleiben - und zwar für alle Kinder
Wien (fpd) - Als besondere Unverschämtheit bezeichnet FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller
die Überlegungen von Wirtschaftsminister Mitterlehner (ÖVP), die ohnehin schon völlig zusammengestrichene
13. Familienbeihilfe komplett abzuschaffen. "Kaum beginnt die Regierung auf öffentlichen Druck darüber
nachzudenken, was sie mit diesem Budget für die Familien in Österreich angerichtet hat, ist sofort wieder
einer zur Stelle, der den nächsten Anschlag präsentiert", so Kitzmüller.
Die Familiensprecherin erinnert daran, dass die 13. Familienbeihilfe nicht, wie zuletzt gerne behauptet, ein "Wahlzuckerl"
war, sondern die ohnehin völlig ungenügende Abgeltung für jahrelange Inflationsanpassungen der Familienbeihilfe,
die man den Menschen vorenthalten habe. "Die Regierung soll sich endlich der Verwaltungsreform zuwenden. Dabei
bekommt sie auch gerne Unterstützung von uns Freiheitlichen. Aber leider haben Faymann und Pröll nur
Abkassieren bei den Bürgern im Sinn", so Kitzmüller.
Die FPÖ habe den finanziellen Anschlag auf die Familien schon lange kommen sehen und daher eine Petition zum
Erhalt der 13. Familienbeihilfe ins Leben gerufen. Kitzmüller: "Je mehr Menschen diese Initiative unterstützen,
umso größer wird die Chance, die Regierung zu einem Einlenken zu bewegen. Von selbst werden SPÖ
und ÖVP nicht aufhören, die Zukunft des Landes aufs Spiel zu setzen." |
|
|
|
Bucher: Mitterlehner plant weiteren Anschlag auf die Familien
Hände weg von der 13. Familienbeihilfe - BZÖ-Bürgerinitiative "SOS-Familie"
läuft auf Hochtouren
Wien (bzö) - "Die heutigen Aussagen von ÖVP-Familienminister Mitterlehner, welcher jetzt
die gänzliche Streichung der 13. Familienbeihilfe verlangt, zeigen wie notwendig und richtig die vom BZÖ
gestartete Bürgerinitiative "SOS-Familie" ist. Dieser weitere Anschlag von Rot und Schwarz auf die
Familien ist letztklassig und beweist einmal mehr die Unfähigkeit dieser Bundesregierung. Faymann und Pröll
sind völlig hilflos und wissen offenbar nicht, wie sie den bei der Sauna-Klausur angerichteten Schaden wieder
ausbügeln können. Neue und zusätzliche Belastungen sind jedenfalls nicht akzeptabel und werden vom
BZÖ mit allen demokratischen Mitteln bekämpft werden", so BZÖ-Bündnisobmann Klubobmann
Josef Bucher in Bezug auf Mitterlehners Wortspende vor dem Ministerrat.
Bucher betonte, dass die Bürgerinitiative "SOS-Familie" auf vollen Touren laufe und "in allen
Bundesländern Aktionstage abgehalten und Unterschriften gesammelt werden. Das BZÖ wird die Bürgerinnen
und Bürger im Kampf gegen diesen Kahlschlag von SPÖ und ÖVP unterstützen", sagte der BZÖ-Chef. |
|
|
|
Öllinger: Grüne drohen wegen Streichung der Familienbeihilfe mit Verfassungsklage
Glawischnig will Termin mit Faymann
Wien (grüne) - "Wir werden nötigenfalls angesichts der geplanten Herabsetzung der Anspruchsdauer
der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. Lebensjahr auf das vollendete 24. Lebensjahr eine Verfassungsklage einbringen",
erklärte Sozialsprecher Karl Öllinger. Diese kann allerdings erst eingebracht werden, wenn die entsprechende
Gesetzesnovelle beschlossen worden ist. Zuvor will Bundessprecherin Eva Glawischnig noch alle anderen Möglichkeiten
des Widerstandes nutzen.
Glawischnig will Termin mit Faymann
"Wir werden jegliche Widerstandsmöglichkeit, die wir haben, nutzen, um dieses Budget wieder aufzumachen",
sagte Glawischnig nach dem erweiterten Bundesvorstand der Grünen vor Journalisten. Man habe eine reiche Erfahrung,
wie man auf parlamentarischer Ebene das Beschlussverfahren in die Länge ziehen könne. Eine Sondersitzung
brauchen wir dazu nicht, es gibt genügend Sitzungstermine des Nationalrats. Glawischnig will nun einen Termin
mit Bundeskanzler Werner Faymann, wo sie ihre Kritik vorbringen will
"Ordentlich Biogas geben"
Auch Budgetsprecher Werner Kogler will der Regierung "ordentlich Biogas geben", er rechnet aber
ohnehin noch mit Änderungen im Budgetentwurf. "Für so ein Murksbudget die Verfassung zu brechen,
das müssen sie uns erst einmal vorhüpfen", sagte er.
Für eine Verfassungsklage wäre ein Drittel der Nationalratsabgeordneten und damit die Mitwirkung von
FPÖ und BZÖ nötig - der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger zeigte sich diesbezüglich
am Freitag optimistisch.
Verfassungsrechtliche Probleme
Öllinger sieht die Sache ähnlich wie der Sozialexperte Wolfgang Mazal, der Anfang der Woche verfassungsrechtliche
Probleme bei der geplanten Senkung der Anspruchdauer geortet hatte. Durch die Maßnahme werde in die Unterhaltsverpflichtung
der Eltern gegenüber ihren Kindern, die bis zum 27. Lebensjahr reiche, negativ eingegriffen, meinte Öllinger.
Es müsse einen staatlichen Beitrag zur Unterhaltsverpflichtung geben, dieser wäre dann aber durch den
Wegfall der Familienbeihilfe nicht mehr gegeben.
Argumenten, wonach ein Studium bis zum 24. Geburtstag abgeschlossen werden kann, hält Öllinger entgegen,
dass bei vielen Studienrichtungen Überbelegung bzw. Unterangebot herrschten und deshalb ein Abschluss in der
Regelstudienzeit nicht immer möglich sei.
Zwar könnten die Regierungsparteien bei den Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung noch Änderungen
vornehmen, seine Hoffnung sei allerdings "endenwollend", meinte Öllinger. Eine Verfassungsklage
sei deshalb "die Rute im Fenster". Wäre man damit erfolgreich, könnte der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) das Gesetz aufheben. |
|
zurück |
|
|