Bis September erhielten 4.310 Personen die Staatsbürgerschaft
Wien (statistik austria) - In den ersten drei Quartalen 2010 wurde an insgesamt 4.310 Personen die
österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, um 26% weniger als von Jänner bis September 2009 (5.848
Personen). Die Zahl der Einbürgerungen bleibt damit, wie schon in den letzten Jahren, stark rückläufig.
Im Vergleichszeitraum der Jahre 2003 bzw. 2004 war noch die siebenfache Zahl an Einbürgerungen zu beobachten.
Maßgeblich für diese Entwicklung sind restriktivere Einbürgerungsbestimmungen, aber auch der Rückgang
der Zuwanderung nach dem Höhepunkt zu Beginn der 1990er Jahre.
Nur in Kärnten ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen
Mit Ausnahme von Kärnten wurden in den ersten neun Monaten 2010 in allen Bundesländern weniger
Personen eingebürgert als von Jänner bis September 2009. Die Rückgänge sind jedoch unterschiedlich
hoch und reichen von weniger als ein Zehntel in Vorarlberg bis zwei Fünftel in Niederösterreich und Wien.
Nur in Kärnten gab es einen Zuwachs: Hier erhielten 358 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft,
um drei Fünftel mehr als im Vergleichszeitraum 2009 (damals 224 Personen). Allerdings haben vor 2010 auch
in Kärnten – dem bundesweiten Trend entsprechend – die Einbürgerungszahlen stark abgenommen. In Wien
sank die Zahl der Einbürgerungen um 41% von 2.094 auf 1.244, in Niederösterreich um 39% von 896 auf 551
und in Oberösterreich um 26% von 951 auf 701 Personen. Unterdurchschnittlich zurückgegangen sind die
Einbürgerungszahlen schließlich in Tirol (von 474 auf 391; -18%), in der Steiermark (von 386 auf 328;
-15%), in Salzburg (von 417 auf 358; -14%), im Burgenland (von 96 auf 85; -11%) und in Vorarlberg (von 299 auf
283; -5%). In den ersten drei Quartalen 2010 wurden 11 Personen mit Auslandswohnsitz eingebürgert, genauso
viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
Insgesamt erhielt in den ersten drei Quartalen 2010 knapp jeder bzw. jede fünfte Eingebürgerte
die Staatsbürgerschaft im Ermessen (809 Männer und Frauen), darunter 764 Personen nach mindestens zehnjährigem
Wohnsitz (§10, Abs. 1, Staatsbürgerschaftsgesetz). Fast die Hälfte der Einbürgerungen (2.050
oder 48%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 854 Personen wurden nach der Bestimmung §11a, Abs. 4 "mindestens
sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe"
(z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt) eingebürgert; weiteren
422 Personen wurde die Staatsbürgerschaft auf Grund des "15-jährigen Wohnsitzes in Österreich
und nachhaltiger Integration" sowie nach "30-jährigem Wohnsitz" (§12, Z1) verliehen; auf
463 Frauen und Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin"
(§11a, Abs. 1 und 2) zu. Hat die antragstellende Person Familienangehörige (Ehepartner bzw. Ehepartnerin
sowie minderjährige Kinder), die im gemeinsamen Haushalt leben, kann auch für diese unter dem Titel "Erstreckung
der Verleihung" die österreichische Staatsbürgerschaft mit beantragt werden. In den Monaten Jänner
bis September 2010 traf dieser Rechtsgrund auf ein Drittel der Einbürgerungen zu und zwar auf 179 Ehegatten
(§16) und 1.272 minderjährige Kinder (§17).
Bisherige Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina an erster Stelle
Unter den über 100 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit fallen knapp zwei Drittel
der Verleihungen des aktuellen Jahres auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist mit 855 Personen
(20% aller Eingebürgerten) absoluter Spitzenreiter, gefolgt von der Türkei (678; 16%), Serbien (576;
13%), Kroatien (318; 7%) und dem Kosovo (314; 7%). Zwei von fünf Personen (39%), an die die österreichische
Staatsangehörigkeit verliehen wurde, sind bereits in Österreich geboren. |