13 BewerberInnen stellen sich einem Hearing
Wien (pk) - Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens von Lisbeth Lass aus dem Verfassungsgerichtshof
muss der Nationalrat noch heuer über die Neubesetzung eines Richteramtes am VfGH entscheiden. Bis zum Ende
der Bewerbungsfrist am 28. Oktober haben sich insgesamt 15 KandidatInnen, darunter drei Frauen, beworben. 13 von
ihnen stellen sich heute einem Hearing im Hohen Haus. Die beiden weiteren Bewerbungen wurden mittlerweile wieder
zurückgezogen.
Für das Hearing wurde eigens ein Komitee eingesetzt, dem Abgeordnete aller fünf Fraktionen des Nationalrats
angehören. Die KandidatInnen haben zunächst die Möglichkeit, sich kurz zu präsentieren, und
müssen sich im Anschluss daran den Fragen der Abgeordneten stellen. Den Vorsitz im 26-köpfigen Komitee
führen der Obmann des Verfassungsausschusses Peter Wittmann und seine Stellvertreter. Die endgültige
Entscheidung wird kommende Woche bei einer der beiden Plenarsitzungen des Nationalrats fallen.
Der Nationalrat hat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Drei weitere Mitglieder
werden vom Bundesrat, sechs Mitglieder sowie der Präsident, bzw. die Präsidentin und der/die VizepräsidentIn
von der Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt von VfGH-RichterInnen ist ein abgeschlossenes
Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, wobei die von der
Regierung nominierten sechs Mitglieder ausdrücklich aus dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsbeamtInnen
und UniversitätsprofessorInnen kommen müssen. Die formale Ernennung der VfGH-RichterInnen obliegt dem
Bundespräsidenten.
Das letzte Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand im Jahr 1998 statt. |