Bern (blw) - Im Rahmen der zehnten Sitzung des Gemischten Ausschusses für
das Agrarabkommen haben die Schweiz und die Europäische Union am 10.11. ihre Zusammenarbeit in den Bereichen
Saatgut und Pflanzenschutz bekräftigt. Im Grundsatz gutgeheissen wurden Anpassungen des Abkommens zum Abbau
technischer Handelshemmnisse. Trotz Wirtschaftkrise konnte die Schweiz im 2009 ihre Handelsbilanz mit der EU im
Agrarbereich verbessern. Der Gemischte Ausschuss ist mit der Verwaltung und Weiterentwicklung des Agrarabkommens
von 1999 betraut.
Die Schweiz und die EU sind sich einig, dass das Agrarabkommen weiter nachgeführt und den aktuellen Anforderungen
angepasst werden soll. Die technischen Vorbereitungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen in den Bereichen Pflanzengesundheit
und Futtermittel sollen zielgerichtet fortgeführt werden. Mit der Anpassung des Käseanhangs sollen die
seit der Liberalisierung des Käsehandels obsolet geworden Übergangsbestimmungen ersetzt werden. Im Bereich
Saatgut wird neu das Vermehrungsmaterial von Weinreben ins Abkommen aufgenommen. Eine Anpassung von Anhang 4 -
Pflanzenschutz - strebt die Erleichterung des Handels mit Palmengewächsen an. Die Parteien bekräftigten
des Weiteren die angestrebte Zusammenarbeit hinsichtlich Importregelungen für Bioprodukte aus Drittländern
und bestärkten die laufende Anpassung des Abkommens im Bereich Wein. Das im Juli 2010 fertig verhandelte Abkommen
zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geographischen
Angaben (GGA) wird dem Agrarabkommen nach Abschluss der beidseitigen Genehmigungsverfahren als neuer Anhang 12
beigefügt werden.
Beide Parteien zeigten sich zufrieden mit der Anwendung des Abkommens. Sie waren sich einig, dass das Abkommen
ein wirksames Instrument darstellt, um den bilateralen Agrarhandel zu fördern und insbesondere technische
Handelshemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zumal das Agrarabkommen auf einzelne Bereiche beschränkt ist, kann
dieser Prozess jedoch den geplanten vollständigen Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse im Rahmen
der laufenden Verhandlungen im Agrar-, Lebensmittelsicherheits-, Produktesicherheits- und Gesundheitsbereich (FHAL&GesA)
nicht ersetzen. Trotz Wirtschaftskrise sind die Schweizer Agrarexporte 2009 im Vergleich zum Vorjahr auf einem
vergleichbaren Niveau geblieben. Die Handelsbilanz im Agrarbereich hat sich sogar leicht verbessert; die Schweiz
exportierte 2009 beispielsweise 7 Prozent mehr Käse als im Vorjahr in die EU. |