Zehnte Sitzung des Gemischten Agrarausschusses Schweiz-EU   

erstellt am
11. 11. 10

Bern (blw) - Im Rahmen der zehnten Sitzung des Gemischten Ausschusses für das Agrarabkommen haben die Schweiz und die Europäische Union am 10.11. ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutz bekräftigt. Im Grundsatz gutgeheissen wurden Anpassungen des Abkommens zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Trotz Wirtschaftkrise konnte die Schweiz im 2009 ihre Handelsbilanz mit der EU im Agrarbereich verbessern. Der Gemischte Ausschuss ist mit der Verwaltung und Weiterentwicklung des Agrarabkommens von 1999 betraut.

Die Schweiz und die EU sind sich einig, dass das Agrarabkommen weiter nachgeführt und den aktuellen Anforderungen angepasst werden soll. Die technischen Vorbereitungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen in den Bereichen Pflanzengesundheit und Futtermittel sollen zielgerichtet fortgeführt werden. Mit der Anpassung des Käseanhangs sollen die seit der Liberalisierung des Käsehandels obsolet geworden Übergangsbestimmungen ersetzt werden. Im Bereich Saatgut wird neu das Vermehrungsmaterial von Weinreben ins Abkommen aufgenommen. Eine Anpassung von Anhang 4 - Pflanzenschutz - strebt die Erleichterung des Handels mit Palmengewächsen an. Die Parteien bekräftigten des Weiteren die angestrebte Zusammenarbeit hinsichtlich Importregelungen für Bioprodukte aus Drittländern und bestärkten die laufende Anpassung des Abkommens im Bereich Wein. Das im Juli 2010 fertig verhandelte Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geographischen Angaben (GGA) wird dem Agrarabkommen nach Abschluss der beidseitigen Genehmigungsverfahren als neuer Anhang 12 beigefügt werden.

Beide Parteien zeigten sich zufrieden mit der Anwendung des Abkommens. Sie waren sich einig, dass das Abkommen ein wirksames Instrument darstellt, um den bilateralen Agrarhandel zu fördern und insbesondere technische Handelshemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zumal das Agrarabkommen auf einzelne Bereiche beschränkt ist, kann dieser Prozess jedoch den geplanten vollständigen Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse im Rahmen der laufenden Verhandlungen im Agrar-, Lebensmittelsicherheits-, Produktesicherheits- und Gesundheitsbereich (FHAL&GesA) nicht ersetzen. Trotz Wirtschaftskrise sind die Schweizer Agrarexporte 2009 im Vergleich zum Vorjahr auf einem vergleichbaren Niveau geblieben. Die Handelsbilanz im Agrarbereich hat sich sogar leicht verbessert; die Schweiz exportierte 2009 beispielsweise 7 Prozent mehr Käse als im Vorjahr in die EU.
     
zurück