Einhellige Zustimmung im Verfassungsausschuss zu Vier-Parteien-Antrag
Wien (pk) - Die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe soll durch einen beim Nationalrat eingerichteten
Fonds vorangetrieben werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte am 09.11. einhellig einer gemeinsamen
Initiative von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zu.
Österreich kommt damit einer im Rahmen des Washingtoner Abkommens eingegangenen Verpflichtung nach, zusätzliche
Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe im Land zu leisten. In
der Debatte zeigten sich alle Fraktionen mit der Einrichtung des Fonds zufrieden, die Grünen kritisierten
jedoch, dass der Bund nicht auch die Verantwortung für die Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe
übernehme.
Gemäß dem Vier-Parteien-Antrag soll der Fonds, beginnend mit 2011, über 20 Jahre hinweg mit jährlich
einer Million Euro dotiert werden. Voraussetzung für finanzielle Leistungen aus dem Fonds ist eine Verpflichtung
der jeweiligen Standortgemeinde, den Friedhof nach Abschluss der Sanierungsarbeiten für zumindest 20 Jahre
instand zu halten. Außerdem muss die Israelitische Kultusgemeinde als Eigentümerin der jüdischen
Friedhöfe grundsätzlich einen Sanierungsbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund bereitstellen. Die
Verwaltung des neuen Fonds übernimmt der Nationalfonds, zur Beratung des Kuratoriums wird ein Beirat eingerichtet.
Dieser Beirat soll, wie Abgeordnete Angela Lueger (S) erklärte, auch für Transparenz sorgen.
In der Debatte bekannte sich Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die
Instandsetzung jüdischer Friedhöfe. Er hielt es aber für wesentlich, dass auch die Israelitische
Kultusgemeinde Beiträge leistet und der Fonds für Drittmittel offen ist. Überdies habe man Sorge
dafür getroffen, dass die sanierten Friedhöfe weiter instand gehalten würden, sagte er.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) machte darauf aufmerksam, dass die Verhandlungen insgesamt recht lange gedauert
hätten. Es gehe nicht zuletzt auch um die Erhaltung von österreichischem Kulturgut, konstatierte er.
Sowohl Abgeordneter Albert Steinhauser (G) als auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) äußerten die
Befürchtung, dass die Instandsetzung einzelner jüdischer Friedhöfe an der Weigerung der betreffenden
Gemeinde scheitern könnte, diese zumindest 20 Jahre lang instand zu halten. Schließlich sei die Finanzsituation
in manchen Gemeinden prekär, gaben sie zu bedenken. Steinhauser sprach sich in diesem Sinn dafür aus,
dass der Bund auch die Verantwortung für die Instandhaltung jüdischer Friedhöfe übernehmen
solle. Die Gefahr einer Präjudizwirkung für andere Friedhöfe sah er im Gegensatz zu den anderen
Fraktionen nicht.
Abgeordneter Harald Stefan (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Antrag an. Er wies darauf
hin, dass sich die FPÖ bereits im Wiener Landtag mehrfach für die Sanierung des jüdischen Friedhofs
in Währing eingesetzt habe, und forderte auch einen Sanierungsbeitrag der Länder ein.
Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach von einer überfälligen Regelung. Abgeordneter Ewald Stadler (B) erklärte,
es sei für die Gemeinden ein vertretbarer Aufwand, die Instandhaltung zu übernehmen.
Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag auf eine Einigung mit
der Israelitischen Kultusgemeinde und den Landeshauptleuten von Wien und Niederösterreich zurückgehe.
In den weiteren Verhandlungsprozess seien auch der Städte- und der Gemeindebund eingebunden gewesen, skizzierte
er. Zu den Einwänden der Grünen merkte Ostermayer an, die Zuständigkeit für die Erhaltung von
Friedhöfen liege generell bei den Gemeinden. Seiner Ansicht nach wäre es ein falsches Signal, bei jüdischen
Friedhöfen eine Ausnahme zu machen.
Eine vom Ausschuss mit S-V-B-G-Mehrheit gefasste so genannte Ausschussfeststellung betraf Details zur Fondsdotierung.
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