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Verkehrssünden werden stärker geahndet |
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erstellt am
25. 11. 10
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Bures:
Maßnahmenpaket gegen Extremraser und ausländische Verkehrssünder im Verkehrsausschuss beschlossen
Führerscheinentzug wirkt oft abschreckender als eine
Geldstrafe. Es muss Unterschiede in den Konsequenzen geben
Wien (bmvit) - Beim Verkehrsausschuss im Parlament wurde am 24.11. das neue Maßnahmenpaket gegen Extremraser
und eine bessere behördliche Handhabe gegen ausländische Verkehrssünder beschlossen. Verkehrsministerin
Doris Bures weist darauf hin, dass zu hohe Geschwindigkeit für ein Drittel aller Verkehrstoten verantwortlich
ist. "Mehr als 200 Menschen starben im Vorjahr bei Unfällen, wo Rasen die Ursache war", so die Ministerin.
Sie ist deswegen sehr froh, dass sie gemeinsam mit den Abgeordneten so rasch das neue Verkehrssicherheitspaket
umsetzen kann. Die Führerscheinentzugsdauer wird nach dem Ausmaß der Überschreitung des Tempolimits
gestaffelt: Je größer die Überschreitung, desto länger ist der Schein weg.
"Führerscheinentzug wirkt oft abschreckender als eine Geldstrafe. Es muss Unterschiede in den Konsequenzen
geben, ob jemand mit 220 km/h auf einer Freilandstraße unterwegs ist, oder mit 150 km/h. Mit dem gestaffelten
Führerscheinentzug wird das möglich", erläutert die Verkehrsministerin. Die Neuregelung soll
am 1. Jänner in Kraft treten. Derzeit hat das Ausmaß der Überschreitung keinen Einfluss auf die
Entziehungsdauer. Der Führerschein wird für zwei Wochen entzogen ab einer Überschreitung von 40
km/h innerorts und 50 km/h außerorts.
Bis zu 6 Monate Führerscheinentzug für Extremraser
So wie schon jetzt gilt eine zweiwöchige Entzugsdauer bei Überschreitungen von 40km/h innerorts bzw.
50 km/h außerorts. Für höhere Geschwindigkeitsübertretungen sind in 20-km/h-Stufen jeweils
längere Entzugszeiten vorgesehen: 60km/h innerorts bzw. 70km/h außerorts zu schnell heißt 6 Wochen
Entzug, 80km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts zu schnell bedeutet 12 Wochen Führerscheinentzug. Ab
einer Überschreitung von 90km/h innerorts bzw. 100 km/h außerorts und bei besonders gefährlichen
Verhältnissen wird der Führerschein 6 Monate entzogen. Das gilt auch für den Wiederholungsfall innerhalb
von zwei Jahren, auch dann muss der Schein 6 Monate lang bei der Behörde abgegeben werden.
Beispiel: Ein Raser fährt auf der Freilandstraße 230 km/h und wird geblitzt. Bisher hätte er neben
einem Strafverfahren und einer dementsprechenden Strafe nur mit einem Führerscheinentzug von zwei Wochen rechnen
müssen. Künftig muss er sich, neben Strafverfahren und Geldbuße, aber für sechs Monate von
seinem Führerschein verabschieden.
Stopp für ausländische Raser
Die Grundlagen für die Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern wurden schon durch die
Mindeststrafe von 70 Euro ab 30 km/h über dem Tempolimit (Untergrenze für grenzüberschreitende Strafverfolgung
bei Verwaltungsstrafen) und die Einführung der Frontfotografie verbessert. Trotzdem gestaltet sich die grenzüberschreitende
Durchsetzung von Verwaltungsstrafen nach wie vor als schwierig. Deshalb werden jetzt erstens der Exekutive mehr
Möglichkeiten gegeben, Verkehrsstrafen bei ausländischen Verkehrssündern einzubringen und die grenzüberschreitende
Strafverfolgung wird durch den Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank (EUCARIS) erleichtert.
Von der Polizei angehaltene ausländische Autoraser entziehen sich allzu oft der Zahlung von Verkehrsstrafen
durch die Behauptung kein oder zu wenig Geld mitzuhaben. Sind sie einmal über die Grenze, ist das Geld zumeist
uneinbringlich. Ministerin Bures gibt nun der Polizei die Möglichkeit, die Fahrzeuge ausländischer Raser
zu beschlagnahmen, bis die Strafe bezahlt ist. Die Novelle der StVO gibt der Polizei neben der bereits bestehenden
Führerscheinabnahme die Möglichkeit der Schlüsselabnahme, Abnahme von Nummerntafeln, Abnahme von
Fahrzeugpapieren bis hin zur Anbringung von Wegfahrsperren.
Diese neuen Instrumente sollen sicherstellen, dass österreichische Ansprüche auch gewahrt bleiben. Verkehrsministerin
Doris Bures: "Gleiches Recht für alle. Wer in Österreich rücksichtslos unterwegs ist und damit
andere unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss zur Verantwortung gezogen werden."
Und mit dem Beitritt zu EUCARIS wird Österreich den Zugriff zu den Fahrzeughalterdaten erhalten. Damit ist
die Grundlage für die grenzüberschreitende Strafverfolgung geschaffen. Als nächstes müssen
jetzt im Innenministerium die technischen Voraussetzungen für diese Abfragen geschaffen werden. Und das Verkehrsministerium
wird die entsprechenden Verträge mit den EUCARIS-Mitgliedsstaaten zum Datenaustausch abschließen. |
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Maier: Verkehrsausschuss beschließt ÖVP-Vorschläge zur Steigerung der Verkehrssicherheit
Antrag mit umfassenden Nachschärfungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Verkehrsausschuss
Wien (övp-pk) - Ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist in der Sitzung des
Verkehrsausschusses beschlossen worden. Extrem-Raser werden in Zukunft ihren Führerschein länger abgeben
müssen. Geschwindigkeiten wie etwa 110 km/h im Ortsgebiet werden nicht mehr als Kavaliersdelikt abgetan. Ebenso
wird eine bessere Rechtsgrundlage zur Verfolgung ausländischer Raser geschaffen. Für ÖVP-Verkehrssprecher
Abg. Dr. Ferdinand Maier habe sich dabei die ÖVP nach dem Einlenken von Ministerin Doris Bures auf ÖVP-Kurs
in Sachen Rettungsgasse auch hier voll und ganz mit ihren Vorschlägen durchgesetzt. Es sei ein ausgewogenes
Paket mit konkreten Maßnahmen, ohne dass es zu einer automatisierten Autofahrerabzocke kommen oder das Vormerksystem
in seinen bewährten Prinzipien angegriffen wird, so Maier.
"Das vom Ausschuss zu beschließende Maßnahmenpaket steigert die Verkehrssicherheit und stellt
sicher, dass notorische Raser im Hochgeschwindigkeitsbereich, gestaffelt nach Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretungen,
zur Verantwortung gezogen werden", so Maier.
Wichtig war für den ÖVP-Verkehrssprecher, dass der Grundsatz des Vormerksystems weiterhin erhalten bleibt
und es zu keiner automatisierten Autofahrerabzocke kommen darf. "Wir wollen gezielt Gefährdungssituationen
bekämpfen, aber keine Geldabzocke von Autofahrern wegen Formaldelikten", so Maier, der auf den Ausbau
der Kontrolldichte und auf die Aufstockung von weiteren 1.000 Polizistinnen und Polizisten bis 2013 auf Österreichs
Straßen verweist.
Klarheit soll der Ausschuss auch für die LKW-Wirtschaft betreffend Ausnahmen von Lebensmitteltransporten vom
generellen Wochenendefahrverbot schaffen. "Mit der Präzisierung im Gesetz entsprechen wir dem Wunsch
der Wirtschaft. Zugleich wird damit der Einsatz von Transportfahrzeugen optimiert, was sich positiv auf die Umwelt
auswirkt", so der Verkehrssprecher, der abschließend die vom Ausschuss zu beschließenden Erleichterungen
für Taxis bestätigt. "Künftig werden für Taxis im städtischen Bereich auch die Spursignale
von Bussen gelten." |
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Mödlhammer: Verstärkte Verkehrsüberwachung im Ortsgebiet
notwendig
Geschwindigkeitsübertretungen gefährden Menschenleben
Wien (gemeindebund) - "Die Ergebnisse der aktuellen KfV-Erhebung zeigen sehr deutlich, wie dringend
notwendig es ist, dass die Einhaltung der Tempolimits im Ortsgebiet stärker überwacht wird", erklärte
Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer unter Hinweis auf die Publikation des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV). "Mir wäre im Grunde egal, wer diese Kontrollen durchführt, die Erfahrung
der letzten Jahre zeigt allerdings, dass die Polizeibehörden dazu mit ihren Ressourcen nicht imstande sind",
so Mödlhammer.
Eine sinnvolle Variante sei daher, den Gemeinden das Recht auf Verkehrsüberwachung auf ihren Straßen
wieder zurückzugeben. "Seit Monaten halten uns Bund und Länder hin, inzwischen haben Raser im Ortsgebiet
offenbar einen Freibrief. Diese zögerliche Haltung kostet Menschenleben", so Mödlhammer. Nach den
vorliegenden KfV-Daten überschreiten 81 Prozent der Lenker die Geschwindigkeit in 30kmh-Zonen, mehr als die
Hälfte hält sich nicht an die 50er-Begrenzung im Ortsgebiet. Bei Motorrad- und Mopedlenkern ist die Disziplin
noch schlechter. 86 Prozent ignorieren Tempo 30-Zonen, drei Viertel halten sich nicht an die 50 km/h-Grenze im
Ortsgebiet.
"Das sind katastrophale Werte, die bei jedem verantwortlichem Politiker die Alarm-Glocken läuten lassen
müssen", so Mödlhammer. "Ich habe es satt, dass Bund und Länder sich gegenseitig die Schuld
dafür zuschieben, warum die Radarüberwachung in Gemeinden immer noch nicht möglich ist. Die Gemeinden
haben im Ortsgebiet derzeit keinerlei Handhabe, die Raserei zu unterbinden oder zu ahnden. Gerade vor Schulen und
Kindergärten ist das ein riesiges Problem."
"Hier geht es nicht ums Geld, sondern um die Sicherheit von Menschen", stellte Mödlhammer klar.
"Mit allfälligen Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung wird sich keine einzige Gemeinde
sanieren können. Ich kann nur jedem Auto- oder Zweiradlenker empfehlen, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen
zu halten, dann kommt er gar nicht in die Verlegenheit etwas zahlen zu müssen."
Mödlhammer appellierte erneut an Bundesministerin Doris Bures sowie die Bundesländer, sich endlich über
die Details der Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen zu einigen. "An sich ist dafür
nur eine sehr simple Änderung der Straßenverkehrsordnung nötig, nämlich, dass jeder Straßenerhalter
auf seinen eigenen Straßen selbst die Geschwindigkeiten - selbstverständlich mit geeichten und stationären
Geräten - kontrollieren darf", so Mödlhammer abschließend. |
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Than: Raser-Novelle ist richtiger Schritt
Das KfV begrüßt die Staffelung der Führerscheinentziehungsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wien (kfv) - Das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) begrüßt den Initiativantrag zur
Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der gestern im Verkehrsausschuss beschlossen wurde. Vor
allem Raser erwarten mit der Novelle längere Führerscheinentziehungszeiten: Bisher betrug die Entziehungsdauer
bei Tempo-Überschreitungen von 40 km/h oder auch mehr zwei Wochen - unabhängig von der Höhe der
Überschreitung. Mit der neuen Regelung gibt es eine Staffelung: Mit der Höhe der Überschreitung
steigt auch die Dauer der Führerscheinentziehung. Die Stufen sind zwei Wochen, sechs Wochen, drei Monate und
sechs Monate. "Im Visier der Novelle stehen vor allem die Raser, die deutlich zu schnell fahren. Nicht angepasste
oder zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen im Straßenverkehr -
bei etwa einem Drittel aller tödlichen Unfälle ist Geschwindigkeit die Hauptunfallursache", betont
Othmar Thann, Direktor des KfV. Konkret bedeutet das: Wer im Ortsgebiet mehr als 60 km/h und im Freiland mehr als
70 km/h zu schnell ist, muss neben einer Geldstrafe mit einer Führerscheinentziehung von sechs statt bisher
zwei Wochen rechnen. Mehr als 80 km/h Überschreitung im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h im Freiland führen
zu einer Entziehung der Lenkberechtigung für drei Monate. Und für mindestens sechs Monate ist der Führerschein
weg, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 90 km/h oder mehr im Ortsgebiet oder um 100 km/h oder mehr
überschreitet.
Vereinfachung zur Strafverfolgung ausländischer Kfz-Lenker Mit der Novelle soll weiters die Möglichkeit
der Strafverfolgung geändert werden: Bis eine vorläufige finanzielle Sicherheit geleistet wird, darf
das Fahrzeug stillgelegt werden, und zwar unabhängig vom begangenen Delikt. Der Fahrer darf also an der Weiterfahrt
gehindert werden, z.B. indem ihm der Schlüssel abgenommen wird oder das Fahrzeug mit einer technischen Sicherung
fixiert wird, bis die Strafe bezahlt ist. Davon betroffen sind vorwiegend ausländische Kfz-Lenker, die bisher
auch ohne Bezahlung der Strafe weiterfahren durften.
Vormerksystem: Verlängerung des Beobachtungszeitraums Eine weitere Änderung der StVO betrifft das Vormerksystem:
Werden innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkdelikte (oder mehr) begangen, so verlängert sich die Vormerkung
der Delikte auf drei statt wie bisher zwei Jahre. Das heißt, kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem
Delikt, wird der Führerschein jedenfalls entzogen. "Die vorgesehenen neuen Regelungen der StVO-Novelle
sind Schritte in die richtige Richtung. Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann tödlich enden",
schließt Thann. |
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