Brüssel (europarl) - Das Verbot bestimmter gefährlicher Substanzen wird auf weitere Kategorien
von Elektronik- und Elektrogeräten (EEG) ausgedehnt. Dazu zählen nach der EP-Abstimmung vom 24.11. sprechende
Teddybären ebenso wie Laborausrüstung. Die mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Neufassung der Gesetzgebung
sieht zudem vor, dass nach vorangehender Prüfung weitere Stoffe auf die aktuelle Schwarze Liste gesetzt werden
können.
Ausgemusterte oder kaputte elektronische Geräte und Spielzeug stellen den am schnellsten wachsenden Anteil
an den Abfällen der EU. Gefährliche Stoffe in diesen Produkten können ein Gesundheits- und Umweltrisiko
darstellen, insbesondere wenn sie in Müllverbrennungsanlagen oder Substandard-Wiederverwertungsanlagen in
Entwicklungsländern landen.
Eine überwiegende Mehrheit der Parlamentarier stimmte damit der Vereinbarung mit dem Rat über die Neufassung
der bestehenden Gesetzgebung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe ("RoHS-Richtlinie")
in Elektronik- und Elektrogeräten formal zu.
Jill EVANS (Grüne/EFA, Vereinigtes Königreich), die das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durch das
Parlament gesteuert hat, meinte: "Die heute angenommene Novelle wird dazu beitragen, Elektronik- und Elektrogeräte
sicherer zu machen und das Austreten gefährlicher Substanzen in die Umwelt zu verringern. Wir hätten
natürlich eine noch strengere Gesetzgebung mit ausdrücklichen Einschränkungen für neue Stoffe
vorgezogen, aber der letztendlich erreichte Kompromiss stellt einen klaren Fortschritt gegenüber der derzeitigen
Situation dar."
Nur ausdrücklich erwähnte Elektronik- und Elektrogeräte werden ausgenommen
Die Abgeordneten haben sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass alle EEG unter die Vorschrift fallen, es sei
denn sie werden ausdrücklich davon ausgenommen. Telefongeräte, Kühlschränke, Fernsehgeräte
und die meisten anderen elektrischen oder elektronischen Haushaltsgeräte fallen bereits unter die geltende
Gesetzgebung. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches fallen erstmals auch Produkte wie sprechende Teddybären
und Laborgeräte - nach einer Übergangsfrist von acht Jahren - unter diese Verordnung. Fotovoltaische
Solarzellen sowie unbewegliche Industrieanlagen und Militärinstallationen sind weiterhin ausgenommen.
Revision und ausgenommene Substanzen
Die Neufassung des Gesetzes führt nicht sofort dazu, dass neue Stoffe auf die derzeit sechs Substanzen
wie Blei, Kadmium und Quecksilber umfassende Schwarze Liste gesetzt werden. Die Kommission wird jedoch in jedem
Fall eine Revision drei Jahre nach Veröffentlichung der Gesetzgebung vornehmen. Auf Drängen der Abgeordneten
wurde ausdrücklich fest gehalten, dass Nanomaterialien in Zukunft besonderes wissenschaftliches Augenmerk
zu gelten hätte.
Spezielle Verwendung von Substanzen der "Schwarzen Liste" können nur dann erlaubt werden, wenn dies
im allgemeinen gesundheitlichen Interesse und zum Schutz des Konsumenten geschieht und keine verlässlichen
Alternativen existieren. Derlei Ausnahmen werden jedoch nur befristet erteilt und unterliegen im Fall einer Verlängerung
immer strengeren Genehmigungskriterien.
Eigene Gesetzgebung für die EEG-Abfallentsorgung
Die Diskussionen zwischen Parlament und Rat über eine Anpassung der Gesetzgebung für die Entsorgung von
EEG sind noch im Gange.
Der Bericht wurde mit 640 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. |