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"Cold Calling" |
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erstellt am
23. 11. 10
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Hundstorfer
und Bures: Klare Verbesserungen bei unerbetenen Werbeanrufen erreicht
Abschlüsse für Wett- und Lotteriedienstleistungen über Telefon nicht mehr
möglich – Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer erstmals verboten
Wien (bmask/bmvit) - „Die aggressive Kundenwerbung am Telefon ist mit den heutigen Ministerratsbeschluss
deutlich eingeschränkt worden", unterstrich Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer am 23.11. nach
dem Ministerrat. Unerbetene Telefonanrufe zu Zwecken eines Vertragsabschluss sind häufig Gegenstand von Beschwerden
und grundsätzlich verboten. Trotzdem sind bislang Verträge, die auf diese Weise zustande kamen, wirksam.
Hier werde sich nun einiges im Sinne der Konsumenten verbessern, so Hundstorfer. So sollen Verträge im Falle
von unerbetenen Werbeanrufen von besonders „lästigen Branchen" nicht mehr gelten und nichtig sein. Zudem
wird es ein verbessertes Rücktrittsrecht geben. In der von Infrastrukturministerin Doris Bures eingebrachten
TKG-Novelle wird die Unterdrückung von Rufnummern bei Werbeanrufen verboten und der Strafrahmen für unerbetene
Werbeanrufe von 37.000 auf 58.000 Euro angehoben.
„Die Nichtigkeit von Verträgen betrifft die ‚Landplage‘ der Wett- und Lotteriedienstleistungen und Gewinnzusagen.
Diese oft im Ausland angesiedelten Unternehmen terrorisieren die KonsumentInnen besonders", sagte der Minister.
Daher wurde ein besonders scharfes Instrumentarium geschaffen - falls der Konsument am Telefon einem Keiler auf
den Leim geht, ist der Vertrag nichtig. Der Verbraucher müsse bloß einwenden, keine vorherige Zustimmung
zu diesem Anruf erteilt zu haben. Es sei dann Sache des Unternehmens, das Vorliegen einer Zustimmung nachzuweisen.
Beim verbesserten Rücktrittsrecht wird das Unternehmen nun dazu verpflichtet, einen im Zuge eines unerbetenen
Werbeanrufs telefonisch ausgehandelten Vertrag innerhalb einer Woche schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger
zu bestätigen. Durch diese Maßnahme werde sichergestellt, dass der Verbraucher über die wesentlichen
Inhalte eines Vertrages innerhalb einer Woche Bescheid weiß. Der Konsument hat dann innerhalb von sieben
Werktagen die Möglichkeit eines Rücktritts. Vor Eintritt der Gültigkeit des Vertrages dürfe
der Unternehmer keine Leistung erbringen und vor diesem Zeitpunkt auch keine Entgelte fordern, informierte der
Minister.
In der von Infrastrukturministerin Doris Bures eingebrachten Novelle zu Telekommunikationsgesetz erfolgt erstmals
ein Verbot der Rufnummernunterdrückung und -verfälschung bei Werbeanrufen. Die Strafandrohung beträgt
hier bis zu 37.000 Euro. Damit verlieren unseriöse Unternehmen den Schutz der Anonymität, erläutert
Bures. Das erleichtert die Strafverfolgung und macht unzulässige Anrufe für das Unternehmen wesentlich
weniger attraktiv. Außerdem wird im TKG der Strafrahmen für unzulässige Werbeanrufe von 37.000
Euro auf 58.000 Euro erhöht.
Trotz dieser deutlichen Verbesserungen bei unerbetenen Werbeanrufen rät Hundstorfer allen Betroffenen, das
Gespräch sofort zu beenden und keine Kontodaten anzugeben. Ist es dazu allerdings schon zu spät, soll
man regelmäßig und sorgfältig die Kontoauszüge kontrollieren. Findet ein Einzug ohne schriftliche
Einzugsermächtigung statt, kann man sich das Geld innerhalb von 13 Monaten von der Bank wieder zurückholen,
schloss Hundstorfer. |
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Tamandl: Wichtiger Schritt für mehr Konsumentenschutz im Kampf gegen Telefonkeilerei
ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin begrüßt geplante Änderung im Konsumentenschutzgesetz
Wien (övp-pk) - Mit der Änderung im Konsumentenschutzgesetz, das Justizministerin Mag. Claudia
Bandion-Ortner am 23.11. im Ministerrat eingebracht hat, soll der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im
Zusammenhang mit unerbetenen Werbeanrufen maßgeblich erhöht werden, begrüßte ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin
Abg. Gabriele Tamandl die geplante Änderung., mit der sich die ÖVP nun durchgesetzt hat. "Mit diesem
Vorschlag ist die Wahlfreiheit der Konsumenten gegeben. Trotz dieser strengen Bestimmungen können Haustürgeschäfte
nach wie vor abgewickelt werden, und die Konsumenten sind vor unseriösen Unternehmen geschützt."
Auch das Telekommunikationsgesetz wird in diesem Zusammenhang geändert. Anrufe mit unterdrückter Nummer
sind dann generell verboten.
"Immer mehr Menschen werden durch unerbetene Werbeanrufe belästigt. Dubiose Unternehmen verwickeln auf
heimtückische Art und Weise in so genannten Cold Callings Konsumenten in Telefongespräche, die leider
oft mit dem Abschluss eines Vertrages enden.Trotz der bestehenden zivilrechtlichen Regelungen über die Voraussetzungen
eines Vertragsabschlusses kann es dazu kommen, dass Verbraucher im Zuge solcher Telefonate Verträge abschließen,
die sie unter anderen Umständen nicht abgeschlossen hätten. Dies erfahren Verbraucher in solchen Fällen
erst im Nachhinein, wenn sie mit Zahlungsaufforderungen teilweise nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist
konfrontiert werden", beklagt Tamandl. "Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält nun Regelungen,
Verbraucher vor solchen Verkaufsstrategien zu schützen. Der Telefonkeilerei wird damit endlich ein Riegel
vorgeschoben."
Zunächst sollen Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
die im Zuge von unerbetenen Werbeanrufen angeboten werden, ungültig sein. Darüber hinaus sollen im Zuge
eines unerbetenen Werbeanrufs telefonisch ausverhandelte Verträge erst dann wirksam werden, wenn eine schriftliche
Information an den Konsumenten zugeht. Dieser hat dann eine Frist von sieben Werktagen, um zurückzutreten.
Erfolgt keine schriftliche Information, ist der Vertrag ungültig. Das Gesetz soll mit 1. März 2011 in
Kraft treten und auf Verträge anwendbar sein, die nach dem 28. Februar 2011 ausgehandelt werden.
"Justizministerin Bandion-Ortner hat mit dieser Gesetzesvorlage einen wichtigen Schritt für mehr Konsumentenschutz
gesetzt", schloss die ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin. |
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Rösch: Bandion-Ortner setzt FA-Forderung um
Telefonisch voraus abgeschlossene Verträge sollen vor der Erlangung einer Rechtsgültigkeit
einer nachträglichen schriftlichen Unterzeichnung bedürfen.
Wien (fpd) - Zufrieden zeigt sich der Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) Ing. Bernhard
Rösch über die bevorstehenden Änderungen beim "Cold Calling", also Werbeanrufen, die in
der Regel zu einer Abzocke der Angerufenen führen. "Die FA haben in der letzten Vollversammlung der AK-Wien
zwei Anträge zu diesem Thema gestellt. Wir forderten, dass Abbuchungen durch Banken nur erfolgen dürfen,
wenn entsprechende Abbuchungsaufträge vorliegen. Telefonisch voraus abgeschlossene Verträge sollen vor
der Erlangung einer Rechtsgültigkeit einer nachträglichen schriftlichen Unterzeichnung bedürfen.
Dieser Antrag wurde von der roten Mehrheitsfraktion FSG abgelehnt. Allerdings setzt nun Ministerin Bandion-Ortner
unsere Forderung insofern um, da Kunden nun schriftlich über Werbeverträge informiert werden sollen",
freut sich Rösch.
Im zweiten Antrag forderten die FA alle Wiener mit einer Zuschrift vor Telefonbetrug zu warnen - insbesondere vor
jenen, die mit Verträgen für Wetten, Verlosungen und Glücksspiele werben. Dabei soll auch darauf
hingewiesen werden, wie sich Betroffene zur Wehr setzen und Regressforderungen bei den Banken einbringen können.
"Dieser Antrag fand ebenfalls keine Zustimmung", bedauert Rösch und hofft, dass Bandion-Ortner auch
dieser Forderung nachkommt.
Alles in allem zeigt sich Rösch zufrieden. Die FA und vor allem die FPÖ, welche als erste diese Problematik
aufgezeigt hat, konnten ihre Forderung - entgegen der roten konsumentenfeindlichen Mehrheit - umsetzen. |
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