Parlamentarische Vorlage: Verfassung
Wien (pk) - Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben sich grundsätzlich bereits
im Jahr 2007 darauf verständigt, die Sitze im Europäischen Parlament von 736 auf 751 aufzustocken und
gleichzeitig die maximale Anzahl von Abgeordneten eines Landes auf 96 zu begrenzen. Aufgrund des verspäteten
Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon wurden die Abgeordneten zum Europäischen Parlament für die laufende
Wahlperiode 2009-2014 allerdings noch nach altem EU-Recht gewählt. Nun soll dem ursprünglich gefassten
Beschluss durch Übergangsregelungen so rasch wie möglich Rechnung getragen werden. Ein entsprechendes
Änderungsprotokoll liegt allen 27 EU-Ländern zur Ratifizierung vor.
Im Konkreten sieht das Protokoll vor, die vereinbarte Mandatsaufstockung zeitlich vorzuziehen und gleichzeitig
die Höchstzahl von EP-Sitzen, anders als im Vertrag von Lissabon verankert, vorübergehend auf 754 zu
erhöhen. Dies ist deshalb notwendig, da der für die EP-Wahl 2009 maßgebliche Vertrag von Nizza
Deutschland noch 99 Sitze im Europäischen Parlament zugestanden hatte und ein nachträglicher Mandatsentzug
nicht möglich ist.
Neben Spanien (plus 4 Sitze), Frankreich und Schweden (plus 2 Sitze) profitiert vor allem auch Österreich
durch zwei zusätzliche Abgeordnete von der Mandatsaufstockung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine
Ratifikation des Änderungsprotokolls durch alle 27 EU-Länder. In Österreich wird dafür sowohl
im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Für die Entsendung der beiden
zusätzlichen österreichischen EP-Abgeordneten wurde bereits mit einem eigenen Gesetz Vorkehrung getroffen,
gemäß der Wahl 2009 rücken ein SPÖ- und ein BZÖ-Mandatar nach. |