Langfristigkeit, Transparenz und Aufsicht bei Bonuszahlungen werden umgesetzt
Wien (bmf) - "Es ist ein wichtiger Schritt zu einer neuen, nachhaltigen Politik bei der Entlohnung
von Managern in Finanzinstituten", erklärte Staatssekretär Andreas Schieder zur am 19.11. im Finanzausschuss
beschlossenen Umsetzung der CRD III-Richtlinie der EU. Mit dieser Richtlinie zur "Vergütungspolitik für
Verantwortungsträger" wird es zu neuen, richtigen Prinzipien bei Bonizahlungen in Finanzinstituten kommen.
"Statt kurzer Kursgewinne zulasten der Banken und der Mitarbeiter werden in Zukunft andere Kriterien den Ausschlag
für Bonuszahlungen geben. Nämlich die langfristigen Erfolge der Institute und die Offenlegung der Vergütungspolitik."
Schieder zeigte sich auch erfreut, dass es nun so sei, dass der österreichische Gesetzgeber die Höchstgrenzen
in allen Bereichen ausschöpfe.
Kernelemente der Richtlinie sind die Offenlegung der Vergütungspolitik inklusive Monitoring durch die FMA
und CEBS. Die bisher bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für die FMA werden auf den Bereich der Vergütungspolitik
ausgedehnt. "Ganz besonders wichtig ist mir aber die Tatsache, dass Bonuszahlungen nun eine mehrjährige
Bemessungsgrundlage haben und ein Teil der variablen Vergütung nicht sofort ausbezahlt wird. 40 Prozent müssen
für zumindest fünf Jahre zurückgestellt werden. Das ist ein fundamentaler Kurswechsel und der Einstieg
in eine gerechtere Entlohnung in diesem Bereich", so Schieder. |