Außenminister zum Internationalen Tag der Kinderrechte
Wien (bmeia) - „Kinder zählen zu den Hauptleidtragenden in kriegerischen Auseinandersetzungen. Viele
werden ihrer Zukunft beraubt. Sie geraten bei gewaltsamen Konflikten zwischen die Fronten, werden als Kindersoldaten
ausgebeutet oder selbst Opfer von Mord, Vergewaltigung und Verstümmelung. Wir dürfen hier nicht wegsehen.
Die Täter müssen international geächtet werden“, so Außenminister Michael Spindelegger anlässlich
des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2010.
Als nichtständiges Mitglied des Weltsicherheitsrates setzte sich Österreich in den vergangenen zwei Jahren
gezielt für den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten – insbesondere Frauen und Kinder – ein: Unter
österreichischem Vorsitz wurde im November 2009 die Resolution 1894 im UNO-Sicherheitsrat einstimmig angenommen.
Sie trägt zur Einhaltung der internationalen Standards zum Schutz von Zivilisten durch die Konfliktparteien
bei und legt den Grundstein für eine effektive Umsetzung friedenserhaltender Operationen. Darüber hinaus
unterstützte Österreich aktiv die Annahme der UNO-Resolution 1882, die speziell den Schutz von Kindern
in bewaffneten Konflikten ausweitet. Mit dieser Resolution wird der UNO-Generalsekretär beauftragt, jährlich
dem Sicherheitsrat eine Schwarze Liste von bewaffneten Gruppen vorzulegen, die Kindersoldaten einsetzen, Kinder
sexuell missbrauchen, töten oder verstümmeln.
Trotz zahlreicher Fortschritte muss der Kampf gegen Kinderrechtsverletzungen konsequent fortgesetzt werden. „Insbesondere
im Kampf gegen „Wiederholungstäter“, Konfliktparteien die immer wieder Kindersoldaten rekrutieren, müssen
wir vorankommen“, so der Außenminister. Österreich unterstützt dabei finanziell ein UNICEF-Projekt,
das die Rekrutierung von und Gewalt gegen Kinder in bewaffneten Konflikten bekämpft und ihre Reintegration
fördert.
Österreich kandidiert derzeit um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat für 2011 bis 2014 in Genf. Österreich
ist bereits seit Juni 2009 Teil einer offenen Arbeitsgruppe im Menschenrechtsrat, die sich mit diesem Thema befasst:
„Kinder müssen geschützt werden und die Möglichkeit haben, ihre Rechte einzufordern. Wir haben es
uns deshalb in dieser Arbeitsgruppe zum Ziel gesetzt, ein Beschwerdesystem zu schaffen, das den Kindern den Zugang
zu ihren Rechten vereinfachen soll“, so Spindelegger abschließend. |