Schwere Zeiten für Steuersünder und Abgabenbetrüger   

erstellt am
19. 11. 10

Wien (pk) - Wer bei der Hinterziehung von Abgaben betrügerisch, bandenmäßig und gewalttätig vorgeht oder illegal Tabakwaren herstellt, muss künftig mit schwereren Strafen rechnen. Das sieht eine Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 vor, die das Nationalratsplenum einstimmig beschloss. Vereinfachte und schnellere Prozesse sollen Finanzsündern das Leben zusätzlich erschweren. Dazu kommt ein mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedetes Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 gegen Schwarzarbeit in der Baubranche und Steuerhinterziehungen bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland.

Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Abgabenbetrug
Abgeordneter Robert LUGAR (B) beklagte den Umstand, dass es immer wieder Firmen mit einer zweifelhaften Geschäftspraxis gebe. Allerdings sei zu bezweifeln, ob die geplante Reaktion darauf wirklich zweckmäßig sei, denn seiner Ansicht nach sei der vorliegende Entwurf über das Ziel hinausschießend.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) meinte, man brauche alle Härte des Gesetzes, um Betrügern das Handwerk legen zu können, man müsse dabei aber darauf achten, dass nicht jene unter die Räder kämen, die von der komplexen Gesetzesmaterie schlicht überfordert seien. Hier brauche es also die nötige Balance, und das sei mit der Vorlage, wie der Redner erklärte, recht gut gelungen. Man sei also optimistisch, das anvisierte Ziel mit diesem Entwurf zu erreichen.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) attestierte der Vorlage, in Teilbereichen die richtigen Antworten auf konkrete Probleme zu geben. Allerdings vermisse er eine Neuregelung bei der Produktpiraterie, so der Redner. Hier bestehe nach wie vor Handlungsbedarf, denn die Produktpiraterie sollte in das Finanzstrafrecht eingebaut werden.

Abgeordneter Jan KRAINER (S) sagte, er verstehe nicht, weshalb sein Vorredner nicht dem Gesetz zustimme, habe er sich doch hörbar in Lobeshymnen über den Entwurf ergangen. Krainer selbst zählte weitere positive Aspekte der vorliegenden Materie auf und empfahl die Annahme der in Rede stehenden Vorlage, sich über die zu erwartende breite Zustimmung freuend.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) würdigte die Verdienste der KMU für den heimischen Arbeitsmarkt. Dennoch gebe es in Einzelfällen grobe Verstöße gegen die Regeln, und gegen diese schwarzen Schafe müsse man entsprechend vorgehen. Allerdings dürfe ein solches Vorgehen nicht nur unter den Auspizien einer Budgetsanierung gesehen werden, mahnte der Redner.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) forderte entsprechendes Vorgehen gegen Steuerkriminalität und zeigte sich überzeugt davon, mit dem vorliegenden Maßnahmenbündel einen Schritt in die richtige Richtung setzen zu können. Hier habe man es einmal mit einer Vorlage zu tun, die auch von der Opposition begrüßt werden könne, resümierte der Redner.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA dankte für die sachliche Debatte und zeigte sich erfreut darüber, dass die Vorlage mehr Lob als Kritik geerntet habe. Die Regierung könne glaubwürdig den Beweis führen, alles gegen Betrug zu unternehmen. Der Redner erläuterte die Zielsetzungen dieses Entwurfs und vertrat die Ansicht, diese Vorlage biete eine gute Grundlage, diese Ziele auch zu erreichen, da man auch pekuniär wie personell die nötige Unterstützung zur Verfügung stelle.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) sprach von einem ausgewogenen Gesamtpaket, mit dem man es hier zu tun habe. Die redlichen Unternehmer würden unterstützt, unlauterer Wettbewerb hingegen falle entsprechender Verfolgung anheim, und das sei zu begrüßen.

Abgeordnete Laura RUDAS (S) bekräftigte, Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt. Um ein flächendeckendes Gesundheitssystem und weitere staatliche Leistungen zu gewährleisten, müsse jeder einen solidarischen Beitrag leisten, unterstrich sie. Als besonders wichtig wertete Rudas zudem Steuergerechtigkeit.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zu beiden vorliegenden Gesetzentwürfen an, auch wenn seine Fraktion, wie er sagte, nicht mit allen Details zufrieden sei. Zum einen gehen der FPÖ manche Bestimmungen nicht weit genug, andere Punkte seien "überschießend". Was nicht sein könne, sei, dass von der Sozialversicherung gebilligte Werkverträge später von Finanzamtprüfern in Frage gestellt würden, unterstrich Haider, Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) äußerte die Hoffnung, mit den vorliegenden Gesetzesnovellen insbesonders "große Fische" im Bereich der Steuerhinterziehung zu erwischen. In einer Zeit, in der das Budget knapp sei, müsse man das Augenmerk verstärkt auf die Eintreibung zu bezahlender Steuern richten, bekräftigte sie. Besonders begrüßt wurden von Tamandl auch bürokratische Vereinfachungen für vom Finanzamt geprüfte Unternehmen und Adaptierungen bei der Selbstanzeige. Selbstanzeigen könnten nunmehr bei jedem Finanzamt eingebracht werden.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) äußerte sich mit einzelnen Bestimmungen der Gesetzesvorlagen zufrieden und wies etwa auf die Verlängerung der Verjährungsfrist hin.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) machte darauf aufmerksam, dass für "Finanzbetrügereien" künftig Geldstrafen bis zu 10 Mio. € und Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren drohten. Generell drängte er in Bezug auf Steuerfragen auf mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) äußerte die Überzeugung, dass die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe Steuerhinterziehern "das Leben ein Stückchen schwerer machen". Er ging im Detail auf einzelne Gesetzesbestimmungen ein und betonte, die neuen Möglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung dürften nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Kaipel wies auch auf die erwarteten Mehreinnahmen in der Höhe von 100 Mio. € hin.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) hielt fest, in einem Land mit einem Körperschaftssteuersatz für Unternehmensgewinne von 25% sei es "mehr als angemessen", anfallende Steuern auch zu bezahlen. Er glaubt, dass die Steuermoral in den letzten Jahren aufgrund der maßvollen Steuersätze gestiegen ist. Bartenstein zufolge ist es notwendig, strikt gegen Steuerbetrug in großem Stil vorzugehen, es gehe um Kriminalität und Wettbewerbsverfälschung.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) meinte, er glaube nicht, dass Steuerbetrug in Österreich weit verbreitet sei, wenn es jedoch keinen Betrug geben würde, bräuchte man das vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz nicht. Haberzettl erwartet sich durch die neuen Bestimmungen mehr Fairness und mehr Steuergerechtigkeit.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zum Betrugsbekämpfungsgesetz trotz deutlicher Bedenken seiner Fraktion gegen manche Bestimmungen des Gesetzes an. Man müsse aber ein Signal setzen, dass Steuerhinterziehung nicht akzeptiert werde, argumentierte er. Kein Verständnis äußerte Scheibner, dass manche Unternehmen, vor allem im Bankensektor, kaum noch Steuern zahlten.

Abgeordneter Jakob AUER (V) warnte vor zu viel Bürokratie für die Wirtschaft. Das könnte vor allem für kleine Betriebe zum "Bumerang" werden, die sich im Gegensatz zu großen Unternehmen keine Berater leisten könnten, mahnte er. "Schärfer nachschauen" muss man Auer zufolge bei Steuerbetrug in großem Stil.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) gratulierte Finanzstaatsekretär Reinhold Lopatka zum vorliegenden Gesetz und sprach sich dafür aus, das Augenmerk bei Steuerprüfungen verstärkt auf organisierten Steuerbetrug zu richten. Es sei wichtig, die "wirklichen Täter" zu verfolgen und nicht "die Kleinen" zu kriminalisieren, meinte er.

Abgeordneter Franz HÖRL (V) äußerte sich ebenfalls zustimmend zur vorliegenden Gesetzesnovelle und hob etwa den Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau hervor. Positiv ist für ihn außerdem die vorgesehene Verfahrensvereinfachung für "kleinere Fälle". Dezidiert wandte sich Hörl gegen die Einführung einer "Reichensteuer".

Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurden vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Die dem Bericht des Finanzausschusses zum Betrugsbekämpfungsgesetz angeschlossenen Entschließungen fand ebenfalls einhellige Zustimmung.
     
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