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Gemeinden: Mehr Kompetenzen für Rechnungshof |
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erstellt am
17. 11. 10
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Kräuter:
Gemeinden brauchen Rechnungshof-Expertise
Kräuter wirbt für sozialrechtliche Absicherung der Bürgermeister
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter bezeichnete am 17.11. in
seinem Redebeitrag zur Erweiterung der Rechnungshofkompetenzen im Nationalrat die Reform als einen "akzeptablen
Kompromiss". Kräuter: "Ich hätte mir eine Budgetgrenze von zehn Millionen Euro als Prüfkriterium
gewünscht, die gesenkte Einwohnergrenze bietet aber auch die Möglichkeit, Empfehlungen, Handlungsanleitungen
und Expertisen des Rechnungshofes zur Gemeindegebarung zu gewinnen". Die erweiterte Prüfkompetenz dürfe
nicht als Belastung oder gar Schikane der Gemeinden empfunden werden, es bestünde nun durch die Einschau der
Kontrollinstanz des Nationalrates die Möglichkeit, verstärkt auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen
aufmerksam zu machen.
Ergänzend fordert Kräuter ein Paket zur dringend erforderlichen sozialrechtlichen Absicherung der Bürgermeister:
"Die Gesellschaft verlangt Höchstleistungen an Kompetenz und Einsatz für die Kommunen, daher ist
es recht und billig, etwa eine zumutbare Arbeitslosenregelung und faire Wegfallbestimmungen für ASVG-versicherte
Bürgermeister zu sorgen", so Kräuter. |
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Molterer bricht Lanze für Bürgermeister in Österreich
ÖVP-Verfassungssprecher: Auch der Rechnungshof braucht kritische Begleitung
Wien (övp-pk) - Eine Lanze für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Österreich
brach ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer am 17.11. anlässlich der Plenardebatte über
die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
"Die Bürgermeister bewältigen eine schwierige Aufgabenstellung - sie müssen sich tagtäglich
um die Wünsche und Beschwerden der Menschen vor Ort kümmern. Damit leisten sie eine tolle Arbeit, und
wir sollten dankbar sein, dass sie sich für die Demokratie in diesem Land zur Verfügung stellen",
so Molterer.
"Alle Gemeinden in Österreich werden geprüft, 103 von ihnen können vom Bundesrechnungshof geprüft
werden", stellte Molterer weiter klar und schlug eine Diskussion darüber vor, "dass der Bundesrechnungshof
nicht die einzige Institution mit Prüfungskompetenz ist. Denn natürlich haben auch die Landesrechnungshöfe
Verantwortung, genau so wie die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeaufsicht." Die heute zu beschließende
Novelle sollte daher von den Ländern auch genutzt werden, die Kontrolle effizienter zu gestalten. "Die
Landtage sollten selbst entscheiden, wie sie ihre neue Verantwortung wahrnehmen."
"Wichtig ist es für alle Bürgermeister, Gemeindeverbände und auch ausgegliederten Unternehmen,
Prüfungen des Rechnungshofes als Beratung und Erfahrung im positiven Sinne mitzunehmen. Der Rechnungshof ist
nicht der Pächter der absoluten Wahrheit, aber gut gemachte Prüfungen können für die Geprüften
von Vorteil sein", ist Molterer überzeugt.
Abschließend dankte der ÖVP-Verfassungssprecher allen Beteiligten für deren Mitarbeit bei "diesem
wichtigen Schritt, den wir heute beschließen können. Damit leisten wir auch einen Beitrag dazu, dass
die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie gut mit ihrem Steuergeld umgegangen wird." |
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Zanger: Umfassende Vergleichsprüfung muss dem Rechnungshof möglich sein
"Nur wenn die Kontrolle flächendeckend ausgeweitet wird, kann festgestellt werden, wem
es gut und wem es schlecht geht!"
Wien (fpd) - Für den steirischen Landesparteiobmann-Stellvertreter NAbg. Wolfgang Zanger, Mitglied im
Finanzausschuss und FPÖ-Rechnungshofsprecher, ist die Ausweitung der Rechnungshofkontrolle auf Gemeinde ab
10.000 Einwohnern ein "Schritt in die richtige Richtung". Zanger will allerdings eine umfassende Kontrolle
sichergestellt wissen.
Bis 10.000 Einwohner nicht prüfen, darüber schon - anstatt wie bisher die 20.000-Grenze: Für Zanger
ein umständlicher "Zuständigkeitendschungel". "Es muss eine umfassende Vergleichsprüfung
durch den Rechnungshof möglich sein, und das funktioniert nur dann effizient, wenn der Rechnungshof auch wirklich
alle Gemeinden prüfen kann", so Zanger.
Zanger weiß: "Nur wenn die Kontrolle flächendeckend ausgeweitet wird, kann festgestellt werden,
wem es gut und wem es schlecht geht!" Je zwei Prüfungen beantragen können der Landtag und die Landesregierung
eines österreichischen Bundeslandes. Auch hierzu äußert sich Zanger durchaus kritisch: "Bei
der Beantragung einer solchen Prüfung durch die Landesregierung ist wieder einmal die Gefahr der politischen
Willkür gegeben! Im Landtag ist dieser Prüfungsantrag zudem kein Minderheitenrecht - so bleibt es wieder
an den Großparteien, alles umfassend zu kontrollieren!"
Auch den Oppositionsparteien muss es in den Landtagen möglich sein, eine solche Prüfung zu beantragen,
so Zanger. Eine weitere Möglichkeit zur Prüfung einer Gemeinde wäre die Einleitung einer solchen
durch den Rechnungshof: "Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag wurden von der FPÖ und den Grünen
gestellt, nämlich in die Richtung gehend, dass der Rechnungshof von sich aus vier Gemeinden pro Jahr prüfen
kann!". Abschließend will Zanger festgestellt wissen, dass in Zukunft diese umfassende Querschnittsprüfung
sichergestellt ist. |
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Bucher: Ausweitung der RH-Prüfkompetenz bringt Gemeinden wertvolle Beratung
Rechnungshof leistet hervorragende Arbeit
Wien (bzö) - BZÖ-Bündnisobmann Klubobmann Abg. Josef Bucher betonte im Rahmen der Sitzung
des Nationalrates, dass der Rechnungshof ein wichtiges Organ dieses Hauses sei und eine wertvolle Arbeit leiste.
"Das BZÖ will eine Ausweitung der Prüfkompetenzen, um den Gemeinden mehr Beratungsdienstleistungen
anbieten zu können. Die Komplexität der Arbeitsbereiche der Gemeinden wird - etwa durch Ausgliederungen
- immer größer. Daher sollten die Gemeinden auf eine solche kostenlose Beratung durch den Rechnungshof
nicht verzichten."
Es sei ein Nutzen für jede Gemeinde, wenn diese ihre Finanzgebarung mit anderen, ähnlich gelagerten Gemeinden
vom Boden- bis zum Neusiedlersee vergleichen könne. "Gerade in dieser schwierigen budgetären Situation
kommen die Gemeinden immer mehr in Finanzierungsnotstände. Daher sollten sie die Beratungen des Rechnungshofes
mit Dankbarkeit annehmen", so Bucher, der forderte, dass zukünftig nur mehr der Bundesrechnungshof prüfen
und Doppelgleisigkeiten vermieden werden sollen. |
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Musiol: Die Grünen haben den Stein ins Rollen gebracht
Regierungsparteien hätten ihn weiter rollen lassen können
Wien (grüne) - Der Nationalrat hat eine Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes
beschlossen. Den Stein ins Rollen gebracht hat dieses Vorhaben der Grüne Rechnungshofsprecher und Ausschussvorsitzende
Werner Kogler, der im Zuge der Diskussionen rund um das Steuerbetrugspaket und das Bankgeheimnis die Prüfkompetenz
auf die Agenda gesetzt hatte.
"Mit dem heutigen Beschluss ist ein erster Schritt gelungen", so Verfassungssprecherin Daniela Musiol:
Der Rechnungshof kann nunmehr Gemeinden bis 10.000 EinwohnerInnen (bisher bis 20.000) prüfen. Ebenso kann
der Rechnungshof auf Ersuchen der Landesregierungen oder Landtage auch kleinere auffällige Gemeinden - allerdings
nur maximal zwei pro Jahr - prüfen.
Darüber hinaus ermöglicht der Bundesgesetzgeber nun die Landesverfassungsgesetzgeber ihre Landesrechnungshöfe
mit mehr Kompetenz auszustatten. So sollen Landesrechnungshöfe nun auch Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen
amtswegig prüfen können, ebenso soll es den LRH auf Ersuchen von Landesregierungen oder Landtag möglich
sein, größere auffällige Gemeinden zu prüfen. "Es liegt nun an den Landesverfassungsgesetzgebern
diese Möglichkeiten in ihren Landesverfassungen zu verankern", so Musiol.
"Das sind erste wichtige Schritte," so Verfassungssprecherin Musiol. In Zahlen bedeutet dies jedoch lediglich
die Erweiterung der Prüfkompetenz des RH von bisher 25 auf 71 Gemeinden. "Weitere 2358 können vom
Rechnungshof daher noch immer nicht geprüft werden. Damit ist eine längst notwendige und sinnvolle Querschnittsprüfung
oder Vergleichsprüfungen österreichweit noch lange nicht erreicht," kritisiert Musiol.
"Die Regierung hat diesen von uns ins Rollen gebrachten Stein leider nicht weit genug rollen lassen",
kritisiert Musiol. So ist die Möglichkeit, die Verlangen von Landtagen auch als Minderheitenverlangen vorzusehen
in dieser Kompetenzreform nicht umgesetzt worden. "Wenn ich meine Verfassungssprecherkollegen der Regierungsparteien
und deren heutige Wortmeldungen ernst nehme, so wollten sie dies den Ländern nicht vorschreiben, den Landesverfassungsgesetzgeberinnen
jedoch die Möglichkeit eröffnen", so Musiol. "Sollte sich die Rechtsmeinung bewahrheiten, dass
dies für die LandesverfassungsgesetzgeberInnen nach derzeitiger Lage nicht möglich ist, so ist hier rasch
eine entsprechende Anpassung vorzunehmen, um hier den Minderheitenrechten Genüge zu tun." |
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