BMUKK gibt zwei Gesetzesentwürfe in Begutachtung
Wien (bmukk) - Nach den entscheidenden Maßnahmen für eine qualitätvolle, chancengerechte
Bildung wie "Kleinere Klassen", Ausweitung und Verlängerung der Deutschsprachförderkurse, Bildungsstandards
ab 2012, neue Matura an AHS (ab 2013/14) und BHS (ab 2014/15), die Neue Mittelschule an 320 Standorten in ganz
Österreich und die Einführung des Qualitätsgütesiegels für schulische Tagesbetreuung geht
heute als Fortsetzung der Bildungsreform die Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz in Begutachtung.
"Nach der neuen Matura an AHS und BHS werden mit der Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten
Berufsreifeprüfung auch in diesem Bereich Leistungen und Abschlüsse im In- und Ausland vergleichbar.
Mit der Gesetzesnovelle setzen wir den Weg für mehr Qualität und faire Bildungschancen konsequent fort
und mit dem Regierungspartner einen weiteren Punkt des Regierungsprogramms um", betont Bildungsministerin
Claudia Schmied.
Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Berufsreifeprüfung (Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz,
BRPG) Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch von Kollegs, Akademien, Fachhochschul-Studiengängen,
Hochschulen und Universitäten und wird österreichweit jährlich von rund 2.600 Personen an ca. 150
vom Bund anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. Berufsförderungsinstitut Österreich, Ländliches
Fortbildungsinstitut, Ring Österreichischer Bildungswerke, Verband Österreichischer Volkshochschulen,
Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich) abgelegt.
Nach der Matura NEU an AHS und BHS sollen auch bei der Berufsreifeprüfung die schriftlichen, allgemeinbildenden
Teilprüfungen standardisiert an einem Tag österreichweit stattfinden, analog zur Schule bleibt der Fachbereich
davon unberührt. Gleiche Aufgabenstellungen und Korrekturanleitungen gibt es in den Fächern Deutsch,
Mathematik sowie einer Lebenden Fremdsprache. Durch die Neuregelung werden einheitliche Grundkompetenzen für
alle MaturantInnen definiert sowie Objektivität und Gerechtigkeit erzielt. Die Leistungen und Abschlüsse
sind so auch im In- und Ausland vergleichbar. Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft die Durchlässigkeit.
So sollen facheinschlägige Prüfungsteile der Studienberechtigungsprüfung für die Berufsreifeprüfung
anerkannt werden. Die Prüfungsmodalitäten der Berufsreifeprüfung werden durch die Novelle nicht
verändert. Die standardisierte, kompetenzorientierte Berufsreifeprüfung gilt auch für die TeilnehmerInnen
des Programms "Lehre und Matura". Die Einführung ist 2014/15 ins Auge gefasst.
Prüfungstaxen für Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen (Novelle zum Prüfungstaxengesetz)
Ebenso in Begutachtung geht heute ein Gesetzesvorhaben, das die Prüfungstaxen für Lehrende an
den Pädagogischen Hochschulen betrifft. Aufgrund der Befristung mit 30.09.2010 über die Gewährung
von Prüfungsprämien an Pädagogischen Hochschulen ist eine Novellierung des Prüfungstaxengesetzes
mit einer Verlängerung bis 30.09.2011 vorgesehen. Die Prüfungsprämien bleiben betraglich unverändert.
Die Festlegung der Abgeltung der Begutachtung einer Bachelorarbeit und die Gewährung der Prüfungsprämien
sollen wie bisher durch die Rektorate eigenverantwortlich erfolgen. |