Verpackungsmaterial darf nicht mehr mitgewogen werden
Wien (bmask) - "Mit der heute vom Ministerrat beschlossenen Novelle zum Maß- und Eichgesetz
des Wirtschaftsministeriums wird endlich auf zahlreiche Konsumentenbeschwerden reagiert und eine langjährige
Konsumentenschutzforderung umgesetzt", so Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer am 16.11. "Mit
der verpflichtenden Verwendung der "Tara-Taste" wird das Ärgernis des Mitwiegens des Verpackungsmaterials
beseitigt", so Hundstorfer. Damit wird in Zukunft verhindert, dass KonsumentInnen das Verpackungspapier zum
Preis der Ware zahlen müssen. Konsumentenschützer haben diese Vorgangsweise seit Jahren als intransparent
und sachlich nicht gerechtfertigt kritisiert. Bei einer 2 Gramm-Freigrenze für Verpackungspapier - wie vom
Handel verlangt - hätte dieser weiterhin ein beachtliches "Körberlgeld" in der Höhe von
geschätzten 45 Mio. Euro gemacht. "In Zukunft gehts nur mehr um die Wurst", so Hundstorfer.
Eine Erhebung im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat ergeben, dass je nach Produkt das Wurstpapier fünf
bis sechs Prozent des Gesamtpreises ausmacht. "Je teurer die Feinkost, desto teurer also das Verpackungsmaterial.
Damit ist jetzt Schluss", so Hundstorfer. Wesentlicher Inhalt der Novelle: Beim Verkauf von losen Produkten
ist immer die Tara-Taste zu drücken. Folgende Ausnahmen kommen zum Tragen: Trennblätter bis maximal 1
Gramm, Messvorgänge, die vom Käufer selbst durchgeführt werden (z.B. bei Obst und Gemüse) und
handelsübliche Schutzpapiere loser Süßwaren, insbesondere für Pralinen oder Bonbons. Die Verpflichtung
soll ab 1. Jänner 2012 gelten. Waagen ohne Tara-Tastenfunktion dürfen bis 31.12.2015 verwendet werden. |