Karl: Wir stellen die Förderung für außeruniversitäre Forschung auf neue Beine   

erstellt am
16. 11. 10

Wissenschafts- und Forschungsministerin skizziert neue Strukturen bei Finanzierung der außeruniversitären Forschung – künftig drei thematische Säulen
Wien (bmwf) - Wissenschafts- und Forschungsministerin Dr. Beatrix Karl hat am 16.11. in einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem stv. Forschungsrat-Vorsitzenden Rektor Dr. Peter Skalitzky die neue Struktur der künftigen Forschungsfinanzierung skizziert. „Wir stellen die Förderung für außeruniversitäre Forschung auf neue Beine“, so die Ministerin. Anstelle der seit den 1970er Jahren bestehenden Basissubvention für außeruniversitäre Einrichtungen und Vereine sollen künftig drei thematische Säulen stehen:

  • Anreizbildung zur Integration von Forschungsexzellenz in bestehende Strukturen (Universitäten, ÖAW)
  • Sicherung der EU-Rückflüsse
  • Stärkung der Forschungsinfrastruktur im Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK)


Die Eckpfeiler des Budgets des Wissenschafts- und Forschungsministeriums (Universitäten, Fachhochschulen, Wissenschaftsfonds FWF, Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Institute of Science and Technology Austria, Studienförderung) bleiben von den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unberührt. In anderen Bereichen sind aber Einsparungen und damit zum Teil schmerzliche Einschnitte notwendig, begründet die Ministerin das Einstellen der Basissubvention für außeruniversitäre Einrichtungen und Vereine (ab 2012; für 2011 stehen noch Mittel in Höhe von vier Millionen Euro für begleitende Maßnahmen zur Verfügung). „Es ist allerdings keine reine Budgetmaßnahme – es ist vor allem auch eine Strukturreform, die seit längerem von mehreren Seiten empfohlen wird und wo es zweifelslos Handlungsbedarf gibt“, verweist Beatrix Karl auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates, des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung sowie des Rechnungshofes. „Österreich ist geprägt von einer kleinteiligen, sehr fragmentierten außeruniversitären Forschungslandschaft. Künftig gilt es die Exzellenz zu bündeln und damit auch die internationale Sichtbarkeit sowie die Inter- und Transdisziplinarität zu stärken“, so das Ziel des Ministerin.

Die Basissubventionen wurden in den 1970er Jahren und damit in einer Zeit eingeführt, als die Universitäten keine Möglichkeit hatten, rasch auf Veränderungen wie etwa neue Forschungsfelder zu reagieren. „Die Basissubvention entstand aus der Grundidee der ‚Anschubfinanzierung‘ und war nicht als Daueranspruch konzipiert“, betont Karl. Mit dem Universitätsgesetz 2002 haben die Universitäten nun die notwendigen und flexiblen Instrumente in der Hand und somit wird auch eine Änderung des bisherigen Finanzierungssystems, das stärker auch den Charakter von „Wettbewerb statt Gießkanne“ haben soll, ermöglicht. Neben den drei institutionellen Säulen der außeruniversitären Forschungslandschaft (ÖAW, LBG und IST Austria) soll es künftig drei thematische Säulen geben:

1. Anreizbildung zur Integration von Forschungsexzellenz in bestehende Strukturen (Universitäten, ÖAW)
Die auch auf europäischer Ebene voranschreitende Entwicklung zur stärkeren Konzentration in der Forschungslandschaft macht vor Österreich nicht halt. 2002 hat etwa die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) erfolgreich begonnen, ihre kleinteilige Struktur in effiziente und wirkungsorientierte Institute umzuwandeln und auch in der ÖAW läuft ein Prozess, der kleine Forschungseinrichtungen zu größeren Einheiten zusammenfasst. Ziel der Ministerin ist es, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verstärkt in bestehende Strukturen wie die Universitäten und ÖAW zu integrieren. „Die Aufnahmebereitschaft der Universitäten ist gegeben“, verwies die Ministerin auf erste Schritte an der Universität Graz und der TU Wien. „Damit können wir aufgebaute Exzellenz dieser Einrichtungen an den Universitäten und der ÖAW nachhaltig sichern“, dies sei insbesondere im sehr fragmentierten Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften notwendig. Es gebe daher eine Einladung mit einem entsprechenden Angebot und (finanziellen) Anreizen an Institutionen und Universitäten, entsprechende Verhandlungen miteinander und mit dem Ressort zu führen. Kriterien sind aus Sicht der Ministerin unter anderem eine starke kompetitive Einwerbung von Drittmitteln (FWF, FFG, private Unternehmen), Rückflüsse aus den EU-Rahmenprogrammen, Einwerbung von hohen Preisen und Auszeichnungen (z.B. ERC, Wittgenstein, START), wissenschaftlichen Publikationen und die Nachwuchsförderung.

2. Sicherung der EU-Rückflüsse im Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen der GSK
Um EU-Rückflüsse zu sichern, gewährt das BMWF mit Wirkung vom 1. Jänner 2011 finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an genehmigten Projekten im 7. EU-Rahmenprogramm. Mittels Teilfinanzierung von Projektkosten, die zur Durchführung des Projekts unabdingbar sind, aber nachweislich nicht durch EU-Förderung gedeckt werden, sollen so die Rückflüsse und damit wichtige Mittel für die Einrichtungen gesichert werden. Dieses Instrument steht allen außeruniversitären Einrichtungen im Bereich GSK zur Verfügung, und wird – je nach Projekt – zwischen 10 und 25 Prozent der EU-Förderung betragen. „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften“, unterstreicht die Ministerin. Die Abwicklung soll über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG nach dem Prinzip „one-stop-shop“ erfolgen.


3. Stärkung der Forschungsinfrastruktur im Bereich GSK
Für jene derzeit geförderten Institutionen, die vor allem im Bereich der Archivierung und Dokumentation von zeitgeschichtlichen Materialien tätig sind, wird die Möglichkeit eines „Dokumentationsnetzwerks der politischen Ideengeschichte nach 1918“ überprüft. Dieses Netzwerk bildet als GSK-Infrastruktur eine wichtige Voraussetzung, die den wissenschaftlichen, interdisziplinären Austausch ermöglicht. „Wir wollen hier zunächst mit einem virtuelles Netzwerk beginnen, das dann kontinuierlich wachsen soll“, so die Ministerin. Wichtig ist dabei, dass ein inhaltlicher Diskurs ermöglicht wird, der interdisziplinär und transdisziplinär gestaltet ist und durch die Vernetzung auch die internationale Sichtbarkeit gefördert wird.

Bereits bisher hat das Ministerium mit zahlreichen der betroffenen Institutionen sehr gute und konstruktive Gespräche geführt. „In das nun vorliegende Modell sind auch bereits Überlegungen aus den Gesprächen eingeflossen, es entspricht also den Bedürfnissen der Einrichtungen aus der Praxis“, so die Ministerin. Für die skizzierten Maßnahmen und Anreizbildungen stehen im kommenden Jahr vier Millionen Euro aus der bisherigen Basissubvention zur Verfügung, weiters werden – entsprechend Bedarf und Nachfrage – Mittel aus den 80 Millionen Euro Offensivmittel zur Verfügung stehen.

     
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