Parlamentarische Vorlagen: Finanzen
Wien (pk) - Elektronisches Geld ("E-Geld") wird in der EU bislang fast ausschließlich
von Banken ausgegeben. Spezielle E-Geld-Institute haben sich bislang noch nicht etablieren können. Die EU
will nun die Gründung solcher E-Geld-Institute fördern, um durch mehr Wettbewerb Effizienz-Vorteile auf
dem E-Geld-Sektor zu erreichen. Dem dient eine europaweit harmonisierte Definition von E-Geld und ein einheitlicher
Rechtsrahmen für E-Geld-Institute in der Richtlinie über Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung
der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung dieser Richtlinie kürzlich
einen Entwurf für ein neues E-Geldgesetz 2010 vorgelegt, das – die Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat
vorausgesetzt - am 30. April 2011 in Kraft treten soll. Der Entwurf entspricht systematisch und terminologisch
der Richtlinie und konzipiert das E-Geld-Institut nicht länger als ein Sonderkreditinstitut, sondern als ein
Finanzinstitut.
Dementsprechend sollen E-Geld-Institute künftig nicht nur E-Geld ausgeben, sondern auch Zahlungsdienste leisten
dürfen. Das Kredit- und Einlagengeschäft bleibt aber Banken vorbehalten. Kundengelder dürfen von
E-Geld-Instituten also nicht für andere Geschäfte oder Zahlungsdienste verwendet werden und sie müssen
konkurssicher aufbewahrt werden. E-Geld ist keine Einlage, es darf nicht veranlagt und nicht verzinst werden.
Auch die Aufsicht von E-Geld-Instituten wird EU-weit und risikoadäquat vereinheitlicht. Das eingeschränkte
Tätigkeitsfeld, die geringere Systemrelevanz und das kleinere Risiko bedingen geringere Eigenmittelanforderungen.
Die FMA rechnet mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, eine Erhöhung des Kostenbeitrages des Bundes
ist aber nicht notwendig, liest man in den Erläuterungen.
Dem Kundenschutz dienen klar geregelte Informationspflichten sowie einheitliche Bedingungen für den Rücktausch
und die Zulässigkeit von Entgelten sowie klare Regeln zur Wahrung der Integrität und Effizienz des Finanzsystems.
Die Bundesregierung erwartet sich positive Auswirkungen von der Tätigkeit der neuen E-Geld-Institute in Österreich.
Sie rechnet mit Investitionen in den neuen Markt, neuen Arbeitsplätzen und Synergien mit der Realwirtschaft,
da grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert werden. Dies unterstützt die bereits starke Marktposition
österreichischer Kreditinstitute in den EU-Nachbarstaaten, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.
Krisenfolgen - der Internationale Währungsfonds braucht mehr Geld
In der schweren Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) viele
Länder bei der Stabilisierung ihrer Zahlungsbilanzen unterstützt. Um das dadurch stark strapazierte Kreditvergabepotential
des IWF wieder zu stärken und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, ist die Staatengemeinschaft übereingekommen,
den Rahmen für Neue Kreditvereinbarungen (NAB – New Arrangements to Borrow) zu erhöhen. Als kleine offene
Volkswirtschaft mit einem starken Exportsektor ist Österreich an einer funktionierenden Weltwirtschaft interessiert.
Daher will die Bundesregierung die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) mit einem speziellen Gesetz dazu ermächtigen,
sich an dieser Aufstockung mit einem Kreditrahmen im Wert von 4,07 Mrd. € zu beteiligen. Im schlechteste Fall kann
sich aus diesem Engagement der OeNB für die Republik eine um maximal 25,2 Mio. € reduzierte Gewinnabfuhr der
Notenbank ergeben. |