Die Justizministerin hat ein informelles Abendessen mit ihren Amtskollegen
genützt um einen verstärkten Kampf Österreichs gegen Kindesmissbrauch anzukündigen.
Wien (bmj) - Anlässlich des Rates der Justiz- und Innenminister in Brüssel am 02. und 03.12.
hat Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner ihre Amtskolleginnen und -kollegen zu einem informellen Abendessen
zu den Themen Kinderpornographie und Kindesmissbrauch eingeladen. Im Vorfeld des Abendessens hat Bandion-Ortner
gegenüber dem ORF-Radio eine österreichische Gesetzesinitiative im Bereich "grooming" angekündigt.
Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs
Dabei geht es um einen Straftatbestand im Bereich der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen,
der im Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
auf völkerrechtlicher Ebene erstmals eingeführt wurde. Auf Ebene der Europäischen Union ist aktuell
eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der
Kinderpornografie in Vorbereitung, die auch diesen Straftatbestand mit einschließen wird. Der Justizministerrat
hat am 8. Oktober 2010 eine politische Einigung über Teile der Richtlinie erzielt, beim heute stattfindenden
Justizministerrat soll diese Einigung für den gesamten Text erreicht werden. Die Richtlinie selbst soll aber
erst Mitte bzw. Ende des Jahres 2011 endgültig beschlossen werden.
Österreich verstärkt Vorreiterrolle
Während die Europaratskonvention einen Vorbehalt für die Mitgliedstaaten vorsieht, gibt es eine derartige
Vorbehaltsmöglichkeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Richtlinie nicht. Österreich wird dem Europaratsübereinkommen
und der Richtlinie vorzugreifen und schon jetzt einen neuen Straftatbestand in das StGB aufnehmen. „Wir verstärken
damit unsere Vorreiterrolle, die wir bereits 2009 unter Beweis gestellt haben, als wir das wissentliche Betrachten
kinderpornographischen Materials als einer der ersten Staaten unter Strafe gestellt haben“, sagte Bandion-Ortner.
Abzulehnende Praktiken der Kinderschänder
Über die Mindeststrafhöhe werde man noch diskutieren müssen, es sei aber durchaus denkbar
über die von der Richtlinie vorgeschriebene Strafhöhe von mindestens einem Jahr hinauszugehen. Bandion-Ortner
erläuterte auch die Praktiken, derer sich Kinderschänder im Bereich des „groomings“ bedienen: Dazu zählt
etwa sich mit einem Kind anzufreunden, (oft, indem der Erwachsene vorgibt, auch ein Kind zu sein) oder das Kind
dazu zu bringen, intime Dinge zu besprechen und ihm allmählich eindeutiges sexuelles Material zu zeigen oder
das Kind dazu zu bringen, einem realen Treffen zuzustimmen, wo es dann sexuell oder auf andere Weise missbraucht
wird.
Es gibt keinen Grund zuzuwarten
„Rechtlich ist der Tatbestand dann erfüllt, wenn Handlungen eines Erwachsenen mit Hilfe der Informations-
und Kommunikationstechnologien ein Treffen mit einem Kind, das noch nicht das Alter der sexuellen Mündigkeit
erreicht hat, vorschlägt, um diesem gegenüber eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder kinderpornographisches
Material herzustellen“, erläuterte die Ministerin. „Einige Staaten haben diese Art des Kindesmissbrauchs bereits
in ihren Strafgesetzbüchern unter Strafe gestellt, etwa Australien, Kanada, USA, Großbritannien oder
Schweden. Für uns gibt es keinen Grund zuzuwarten und daher wird Österreich sofort eine entsprechende
Gesetzesinitiative ergreifen“, so die Ministerin abschließend. Am Abendessen haben die Justizminister aus
Ungarn, Slowenien, Deutschland, Schweden, Finnland und des Ratvorsitzlandes Belgien sowie die Staatssekretärin
der Slowakei teilgenommen. |