Gesetzliches Vorgehen gegen "Cold Calling"   

erstellt am
06. 12. 10

Wien (pk) - Unerwünschte Telefonwerbung ("Cold Calling") soll nun durch gesetzliche Schritte eingedämmt werden. Die Regierungsvorlage einer Änderung des Konsumentenschutzgesetzes verpflichtet nunmehr die UnternehmerInnen, einen telefonisch ausgehandelten Vertrag schriftlich oder auf einem für die VerbraucherInnen verfügbaren Datenträger besonders zu bestätigen. Darüber hinaus soll den VerbraucherInnenn bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs ausgehandelt worden sind, ein spezielles Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das über das bereits bestehende Fernabsatz-Rücktrittsrecht hinausreicht.

Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes versteht sich als telekom-rechtlicher Teil der Lösung des Problems des "Cold Calling" und bringt ein Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummernanzeige. Die Regierungsvorlage reagiert damit auf den Umstand, dass sich bisher die Initiatoren von Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung entzogen haben.
     
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