Wien (pk) - Unerwünschte Telefonwerbung ("Cold Calling") soll nun durch gesetzliche Schritte
eingedämmt werden. Die Regierungsvorlage einer Änderung des Konsumentenschutzgesetzes verpflichtet nunmehr
die UnternehmerInnen, einen telefonisch ausgehandelten Vertrag schriftlich oder auf einem für die VerbraucherInnen
verfügbaren Datenträger besonders zu bestätigen. Darüber hinaus soll den VerbraucherInnenn
bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs ausgehandelt worden sind, ein spezielles
Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das über das bereits bestehende Fernabsatz-Rücktrittsrecht
hinausreicht.
Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes versteht sich als telekom-rechtlicher Teil der Lösung des
Problems des "Cold Calling" und bringt ein Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummernanzeige.
Die Regierungsvorlage reagiert damit auf den Umstand, dass sich bisher die Initiatoren von Telefonmarketing durch
anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung entzogen haben. |