Außenminister zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
Wien (bmeia) - "Gleiches Recht für alle. Den gleichberechtigten und barrierefreien Zugang
zu allen Menschenrechten zu ermöglichen – das ist die Aufgabenstellung für uns alle gegenüber unseren
Mitmenschen mit Behinderungen in Österreich und weltweit", so Außenminister Michael Spindelegger
anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3.Dezember.
Insgesamt 96 Staaten haben die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen bereits ratifiziert.
Österreich brachte sich auch aktiv bei der Umsetzung des Beschlusses der EU, der Konvention beizutreten, ein.
"Damit wird auch die Europäische Union als Gesamtes in die Pflicht genommen, europäisches Recht
'barrierefrei' zu gestalten und ihre Politiken stärker den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen
anzupassen", so Spindelegger.
Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies Leben zu ermöglichen steht auch im Mittelpunkt der österreichischen
Opferhilfebemühungen im Rahmen der humanitären Abrüstung: "Antipersonenminen und Streumunition
fordern auch heute noch zahlreiche Opfer - selbst in Ländern, in denen die Kampfhandlungen Jahrzehnte zurückliegen.
Österreich setzt sich hier konsequent für eine umfassende Unterstützung und soziale Reintegration
der Leidtragenden ein", so der Außenminister. Dabei handle es sich - so der Außenminister - nicht
nur um eine humane Pflicht, sondern um eine langfristige Investition in die Gesellschaft. Österreich nimmt
in den internationalen Minen- und Streumunitionsgremien regelmäßig die Rolle des Koordinators für
Opferhilfemaßnahmen ein.
Die von Österreich initiierte UNO-Sicherheitsratsresolution 1894 zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten
Konflikten hat erstmals das Thema von Menschen mit Behinderungen in Krisengebieten angesprochen: „Dadurch wurden
die besonderen Schutzbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Krisengebieten vom UNO-Sicherheitsrat ausdrücklich
anerkannt. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer „inklusiven“ Gesellschaft, die auf der Gleichberechtigung
der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen beruht", so Spindelegger. |