Bundesrat befürwortet strengeres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung
Wien (pk) - Abschließend diskutierten die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrer
Plenarsitzung vom 03.12. Materien des Finanzbereichs, womit vor allem verstärkt gegen Steuerhinterziehung
und Betrugsbekämpfung vorgegangen werden soll.
So sieht die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 strengere Strafen für diejenigen vor, die bei der Hinterziehung
von Abgaben betrügerisch, bandenmäßig und gewalttätig vorgehen oder illegal Tabakwaren herstellen.
Vereinfachte und schnellere Prozesse sollen Finanzsündern das Leben zusätzlich erschweren. Dazu kommt
ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 gegen Schwarzarbeit in der Baubranche und Steuerhinterziehungen bei Zahlungen
ins Ausland für Leistungen im Inland. Beide Vorlagen passierten die Länderkammer ohne Einspruch.
Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) würdigte die Leistung der österreichischen UnternehmerInnen, denen
es auch in schwierigen Zeiten gelinge, die Beschäftigung hoch zu halten. Die meisten UnternehmerInnen hielten
sich an die Abgabenvorschriften, da es aber auch schwarze Schafe gebe, sei es notwendig, die ehrlichen UnternehmerInnen
durch verschärfte Bestimmungen gegen den Steuer- und Sozialbetrug vor unfairer Konkurrenz zu schützen.
Winzig begrüßte ausdrücklich spezielle Bestimmungen, die auf die besondere Situation von KMU Rücksicht
nehmen.
Bundesrat Johann KRAML (S/O) befürwortete ebenfalls die beiden Vorlagen, die es möglich machen, SteuerhinterzieherInnen
und SozialbetrügerInnen wirksamer zu verfolgen. Abgabenhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, daher bedürfe
es einer strengen Strafverfolgung. Es gehe nicht darum, die kleinen BäckerInnen und GreißlerInnen zu
verfolgen, sondern um Kriminelle, die im großen Stil und mit betrügerischen Methoden Steuern und Abgaben
hinterziehen, hielt Kraml fest.
Bundesrat Peter MITTERER (F/K) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, obwohl er die Verschärfung
des Finanzstrafrechts nicht für ausreichend ansah. Die große Mehrheit der UnternehmerInnen liefere ihre
Abgaben sorgfältig ab. Es gebe aber auch schwarze Schafe, die in der Schattenwirtschaft tätig sind und
fair wirtschaftenden Betrieben schweren Schaden zufügen. Es sei unfair, Steuern für jene zu erhöhen,
die sie seriös abliefern, ohne Maßnahmen für die Eintreibung hinterzogener Abgaben zu setzen. Die
FPÖ stehe immer auf der Seite der fleißigen und ehrlichen Betriebe, sagte Mitterer.
Bundesrat Franz PERHAB (V/St) forderte das Bundesratspräsidium dazu auf, beim ORF zu protestieren, der es
verabsäumt hat, über die Feierstunde zum 90. Geburtstag des Bundesrats zu berichten. Auf die Vorlagen
eingehend, berichtete der Redner von den Belastungen, die Betriebsprüfungen für KMU mit sich bringen
und machte auf Schwierigkeiten aufmerksam, die durch Bewertungsunterschiede auftreten können. Die große
Mehrheit der KMU leisten ihre Abgabenverpflichtungen, sichern Arbeitsplätze und bilden einen Großteil
der Lehrlinge aus, stellte Perhab fest. Große Summen sind bei ihnen nicht zu holen, sagte er und klagte über
unterschiedliche Finanzprüfungsintervalle in den verschiedenen Regionen Österreichs.
Staatssekretär Reinhold LOPATKA sah es als Aufgabe des Finanzressorts an, dafür zu sorgen, dass jene
UnternehmerInnen, die ordnungsgemäß ihre Steuern und Abgaben leisten, nicht als die Dummen dastehen.
Finanz- und Sozialbetrug dürfe nicht augenzwinkernd zur Kenntnis genommen werden. Daher wird die Eintreibung
von Steuern bei Generalunternehmen erleichtert und der Finanzbetrug schärfer bestraft. Der Staatssekretär
berichtete den BundesrätInnen über die Bemühungen des Finanzressorts, den Sozialbetrug effizient
zu verfolgen und auch Maßnahmen gegen stark um sich greifenden Schmuggel zu setzen. KMU würden von Erleichterungen
bei Auffassungsunterschieden profitieren.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien – FPÖ dagegen
Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch gegen das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien.
Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) befürwortete Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich, das vorliegende
Abkommen lehne seine Fraktion aber ab, weil es das Bankgeheimnis aufweiche, was entschieden abzulehnen sei, weil
der Staat in erster Linie die Rechte der Bürger schützen müsse.
Abschließend wählte der Bundesrat seine Ausschüsse jeweils einstimmig neu. Die Neuwahl war durch
die Ergebnisse der Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien notwendig geworden. |