Einhellige Zustimmung zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe
Wien (pk) - Die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen
passierte am 03.12. den Bundesrat ohne Einspruch einstimmig. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten
diesen Schritt, warnten zugleich aber vor einer überbordenden Bürokratie.
Allgemeine Zustimmung gab es zur Einrichtung eines Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in
Österreich. Die Bundesrätinnen und Bundesräte wiesen auf die Verpflichtung Österreichs gegenüber
dem jüdischen Erbe hin. Gemeindevertreter äußerten jedoch die Sorge einer weiteren Belastung ihrer
angespannten Budgets, da der Fonds nur die Instandsetzung abdeckt, nicht jedoch die Erhaltung.
Großes Lob zollten die Bundesrätinnen und Bundesräte der Arbeit der Volksanwaltschaft. In der Diskussion
schnitten sie viele Themen an, die von BürgerInnen an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, schwerpunktmäßig
wurden jedoch notwendige Verbesserungen im Hinblick auf die Pflege angesprochen. Auch das Bewusstsein für
die Grundrechte sollte nach Ansicht der BundesrätInnen bei staatlichen Stellen noch etwas geschärft werden.
Volksanwalt Peter Kostelka wies in diesem Zusammenhang auf den von der Volksanwaltschaft erstellten Grundrechtsbericht
hin. Der 33. Bericht der Volksanwaltschaft wurde einhellig zur Kenntnis genommen.
Bundesrat unterstützt RH-Prüfung von Gemeinden ab 10.000 Einwohnern
Die Bundesrätinnen und Bundesräte befürworteten unisono, dass der Rechnungshof zukünftig
Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen prüfen kann. Gleichzeitigen ließen sie etwas Sorge über eine
mögliche Aufblähung der Bürokratie durchblicken.
Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) begrüßte angesichts der finanziellen Probleme der Gemeinden die Ausdehnung
der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Kommunen ab 10.000 EinwohnerInnen, warnte aber gleichzeitig vor der
Schaffung überbordender Bürokratie. Er hielt es in diesem Sinn für vernünftig und ausreichend,
Kleinstgemeinden bloß durch die Landesrechnungshöfe und im Wege der Gemeindeaufsicht zu prüfen.
Bundesrat Edgar MAYER (V/V) erinnerte, durch dieses Gesetz werde die Zahl der geprüften Gemeinden auf das
Fünffache erhöht. Insgesamt sei es gelungen, keine überbordende Prüfmanie ausbrechen zu lassen,
zumal kleine Gemeinden ja auch schon bisher einer umfassenden Kontrolle ausgesetzt waren, fügte er an.
Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) führte den vorliegenden Beschluss auf den Druck der Opposition
zurück, sprach von einem kleinen Schritt der Verbesserung und bedauerte, dass Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen
nach wie vor der Prüfung durch den Rechnungshof grundsätzlich ausgenommen sind. Sie vermisste auch die
Prüfung von Unternehmen mit einer Staatsbeteiligung von mindestens 25 %, kündigte aber die Zustimmung
ihrer Fraktion zum Gesetz an.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) unterstützte ebenfalls den Beschluss, wobei sie das Prüfungsrecht
des Rechnungshofs als Hilfestellung für die Gemeinden und als Voraussetzung für Verbesserungen interpretierte.
Zum Bundesrat im Allgemeinen meinte sie in Anspielung auf Äußerungen des Präsidenten in den Medien,
die Länderkammer dürfe nicht an das Gängelband der Landeshauptleute genommen werden.
Staatssekretär Josef OSTERMAYER zeigte sich zuversichtlich, dass der Rechnungshof über ausreichendes
Personal verfügt, um seinen neuen Prüfaufgaben nachzugehen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig kein Einspruch gegen den diesbezüglichen Beschluss des Nationalrats erhoben.
Bekenntnis zur Erhaltung des jüdischen Erbes
Einig waren sich die Mitglieder des Bundesrats, dass man vor allem im Hinblick auf die Geschichte die Verpflichtung
hat, die jüdischen Friedhöfe wieder instand zu setzen und zu erhalten. Die Errichtung eines Fonds zur
Instandsetzung der Friedhöfe wurde daher von allen befürwortet.
Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) erklärte, die Einrichtung des Fonds diene der Instandsetzung von insgesamt
63 jüdischen Friedhöfen, und betonte, mit dem heutigen Beschluss lege der Bundesrat ein wichtiges Bekenntnis
zur Erhaltung des kulturellen jüdischen Erbes ab. Als Bürgermeister einer Gemeinde mit einem jüdischen
Friedhof gab der Redner allerdings zu bedenken, dass durch dieses Gesetz hohe Kosten für die weitere Pflege
und Instandhaltung auf die Gemeinden zukommen werden, zumal der Nationalfonds nur die Instandsetzung abdeckt.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) sagte, sie stimme diesem Gesetz mit Freude zu, das konkrete Vorgaben
für die Umsetzung des Washingtoner Abkommens zur Pflege der jüdischen Friedhöfe mache. Es sei festzuhalten,
dass bereits sehr viele Gemeinden hier ihren Aufgaben nachkommen. Die Frage sei aber, was mit jenen Gemeinden geschehen
solle, die das noch nicht tun. Jüdische Kultur sei ein nicht wegzudenkender Teil der österreichischen
Kultur und es sei die Aufgabe des demokratischen Österreich, diese von den Nazis fast vernichtete Kultur zu
erhalten. Dieser Verpflichtung müsse man nachkommen, ohne sofort das Kostenargument zu strapazieren. Schließlich
sei es das Ergebnis von Holocaust und Vertreibung, wenn die jüdischen Gemeinden diese Aufgaben nicht alleine
bewältigen können. Beim Washingtoner Abkommen gehe es aber auch um die Frage der Restitutionen, hier
gebe es auf der Ebene der Gemeinden noch einiges zu klären, sagte Kerschbaum. Sie hoffe, dass das bald geschehen
werde.
Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B) verwies auf die lange Entstehungsgeschichte des Gesetzes und widersprach
der Aussage von Bundesrat Strohmayer-Dangl, die Gemeinden seien nicht ausreichend in die Diskussion eingebunden
worden. Das Gesetz enthalte im Grunde Selbstverständlichkeiten in der Instandhaltung von Friedhöfen und
verpflichte nur zu Leistungen, zu denen an sich jede Gemeinde verpflichtet sei, ganz gleich, um welchen Friedhof
es sich handelt. Die Leistungen des Fonds würden dabei nur erbracht, wenn die Gemeinden ihren Anteil an der
Pflege der jüdischen Friedhöfe übernehmen. Hier müsste wahrscheinlich auch Bildungsarbeit geleistet
werden, um die Besonderheiten jüdischer Friedhöfe bewusst zu machen. Ihre Fraktion stimme jedenfalls
diesem wichtigen Schritt in der Aufarbeitung österreichischer Geschichte mit Freude zu.
Staatssekretär Josef OSTERMAYER meinte in seiner Stellungnahme, dem Gesetzentwurf sei ein langer Diskussionsprozess
zur Erfüllung des Washingtoner Abkommens von 2001 vorausgegangen. Es habe dabei langwierige Kompetenzstreitigkeit
um die einzelnen Zuständigkeiten gegeben. In Gesprächen des Bundes mit Kultusgemeinden und Ländern
habe man sich im September 2009 dann auf den Weg geeinigt, der nun gesetzlich festgeschrieben wurde. Es wurde dabei
versucht, Kompetenzstreitigkeiten dadurch zu lösen, dass der Bund den Bereich der Wiederherstellung übernommen
habe, wo Zeit oder auch Vandalismus zu Zerstörungen geführt haben. Diesen beträchtlichen Aufwand
übernehme der Bund, im Falle des Währinger Friedhofs auch die Gemeinde Wien. Die Gemeinden hätten
jene Aufgaben der Instandhaltung zu übernehmen, die in ihrem Bereich liegen. Im Sinne des Respekts vor den
Überlebenden und den Nachkommen bat Ostermayer um die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Das Gesetz passierte den Bundesrat einhellig. |
Großes Lob für die Volksanwaltschaft
Der Bericht der Volksanwaltschaft stieß, wie schon in den Vorjahren, auf großes Lob für die Arbeit
der VolksanwältInnen.
Bundesrat Edgar MAYER (V/V) dankte für den Bericht, der dokumentiere, dass auch in einem so hoch entwickelten
Rechtssystem wie dem österreichischen von vielen BürgerInnen der Weg zur Volksanwaltschaft als die letzte
Möglichkeit angesehen werde, zu ihrem Recht zu kommen. Die Volksanwaltschaft habe eine weit gesteckte Kompetenz
und leiste vorbildliche und rasche Arbeit, insbesondere auch für behinderte Menschen, sagte Mayer, der in
diesem Zusammenhang daran erinnerte, dass es nach wie vor keine zentrale Anlaufstelle für Behindertenanliegen
gibt. Die Volksanwaltschaft weise in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hin, dass für Behinderte oft
viele umständliche Behördenwege zu absolvieren seien, um zu Leistungen zu kommen. Hierin sah Mayer einen
Auftrag an die ParlamentarierInnen, an Verbesserungen im Sinne der Behinderten zu arbeiten. Viele der Beschwerdefälle
beträfen den Sozial- und Pflegebereich. Hier bestehe nach wie vor sehr viel Handlungsbedarf. Eine Verbesserung
bei der Pflege behinderter Kinder sei durch die Erschwerniszulage erreicht worden, freute sich Mayer, womit eine
langjährige Forderung der Volksanwaltschaft erfüllt worden sei. Insgesamt dokumentiere der Bericht den
beeindruckenden Umfang der Arbeit, die von der Volksanwaltschaft geleistet werde.
Bundesrat Klaus KONRAD (S/St) dankte ebenfalls für den aufschlussreichen Bericht der Volksanwaltschaft und
stellte fest, dass die Volksanwaltschaft für viele Menschen eine Anlaufstelle sei, wenn sie im Umgang mit
Behörden vor undurchschaubare und schwierige Situationen gestellt wurden und sich zutiefst verunsichert fühlten.
Er dankte daher der Volksanwaltschaft für die von ihr geleistete Arbeit. Ihre Aufgabe bestehe auch darin,
auf Fehler der Legislative hinzuweisen, sie erfülle damit eine wichtige Rolle im demokratischen System.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) dankte den VerfasserInnen des Berichts für dessen gute Gestaltung. Für
viele BürgerInnen sei die Tätigkeit der Volksanwaltschaft wichtig als Schutz vor Behördenwillkür.
Die Zahl der Anliegen stelle einen Gradmesser für die Qualität des Rechtssystems dar, sagte Dönmez.
Hier sei aber festzustellen, dass die Zahl der Anträge gestiegen ist. Ein zentraler Bereich der demokratischen
Ordnung erweise sich dabei in Österreich als unterentwickelt, nämlich der Bereich der Grundrechte, deren
Wert weithin nicht ausreichend gewürdigt werde. Dönmez wies darauf hin, dass im Asylbereich viele Menschen
mit einer Beschneidung ihrer Grundrechte konfrontiert seien. Vor allem übte der Bundesrat Kritik an den Abschiebungen
von Kindern und Jugendlichen. Er wiederholte in diesem Zusammenhang ein altes Anliegen der Grünen, wonach
gut integrierte Familien, die fünf Jahre unbescholten in Österreich gelebt haben, ein Bleiberecht erhalten
sollten. Dönmez hob hervor, dass die Volksanwaltschaft auch Beschwerden entgegennehme, für die sie an
sich nicht zuständig sei, und den Menschen mit Rechtsauskünften beratend zur Seite stehe. Dafür
sei ihr besonders zu danken. Der Bundesrat forderte zudem eine Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft bei ausgelagerten
Unternehmen, die dem öffentlichen Bereich nahe stehen, wie ASFINAG und ÖBB.
Bundesrat Franz WENGER (V/S) verwies ebenfalls auf die große Zahl von Beschwerden an die Volksanwaltschaft,
die den Sozialbereich betreffen. Es bestehe ein direkter Zusammenhang zwischen der Qualität der gesetzlichen
Normen und der Zahl der Beschwerdefälle, sagte er. Durch einen fehlenden Ermessensspielraum in der Durchführung
von Gesetzen komme es oft zu Härtefällen. Die Volksanwaltschaft weise immer wieder darauf hin, dass für
viele BürgerInnen die Behördensprache nicht mehr verständlich sei, und sie zeige damit strukturelle
Probleme des Rechtssystems auf. Die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft sollten daher mehr Gehör
finden, meinte Wenger abschließend.
Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) sah den Bericht als Beweis dafür, dass die Beziehung zwischen der Volksanwaltschaft
und den Menschen, die Hilfe brauchen, von Vertrauen getragen ist, und dass die Volksanwaltschaft ihre Arbeit ernst
nehme. Es gebe eine breite Themenpalette ihrer Aufgaben, sagte Blatnik und ging dann speziell auf zwei Problembereiche
ein. In der Frage der zweisprachigen Ortstafeln habe die Volksanwaltschaft immer wieder darauf gedrängt, dass
ein verfassungskonformer Zustand hergestellt wird. Beim Thema der Kinder- und Jugendrehabilitation weise sie auf
einen Mangel an Betten für Kinder hin und kritisiere, dass die notwendige Nachversorgung oft nicht gewährleistet
ist. Abschließend ging Blatnik auf Fragen des Pflegegelds ein. Dieses sei ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität
der Pflegebedürftigen, nach 20 Jahren seiner Einrichtung sei es aber an der Zeit, hier Verbesserungen vorzunehmen.
Die Bundesrätin dankte der Volksanwaltschaft dafür, dass sie vielen Menschen durch ihre Arbeit Hoffnung
gibt.
Volksanwalt Peter KOSTELKA bedankte sich für die Anerkennung, welche die Volksanwaltschaft von Seiten des
Bundesrats erfährt. Die österreichische Volksanwaltschaft sei eine im internationalen Vergleich zwar
kleine, aber effektive Institution. Der Hochstand an Beschwerden sei auch auf den Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft
zurückzuführen. Sie erfülle die Aufgabe, ungünstige Entwicklungen in der Verwaltung abzustellen,
aber auch bei den BürgerInnen Verständnis für die gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln. Die legistischen
Anregungen der Volksanwaltschaft stellten eine wichtige Rückmeldung darüber dar, wie sich ein Gesetz
in der Praxis auswirkt und wo der gesetzlich Standard an die heutigen Anforderungen angepasst werden muss, stand
für Kostelka fest. Zum Pflegebereich merkte er an, dass es für eines der reichsten Länder der Erde
nicht angehen könne, dass man die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die Enormes leisten und
viele persönliche Opfer bringen, im Stich lasse.
Kostelka ging abschließend auf den seit einigen Jahren von der Volksanwaltschaft verfassten Grundrechtsbericht
ein, der Entscheidungen mit Grundrechtsrelevanz zusammenstellt. In diesem Bereich hoffe er, dass die Aktivität
der Volksanwaltschaft zunehmen werde, da sie in Zukunft auch Aufgaben in Rahmen der Konvention zur Bekämpfung
der Folter übernehmen werde.
Volksanwältin Gertrude BRINEK hielt fest dass Verwaltung großteils funktioniere, dass Menschen aber
auch Fehler machten. Diese Kontrolleinrichtung sei ihrer Meinung nach ein Zeichen für einen hochentwickelten
Staat. An einer Entschuldigungskultur und am Eingestehen von Fehlern sei aber noch zu arbeiten, meinte sie und
schloss dabei die Legislative mit ein. Brinek sagte, dass die Volksanwaltschaft auch über das "Kerngeschäft"
hinaus Service biete, wenn BürgerInnen sie als "letzte Hoffnung" sehen. Die Volksanwaltschaft sei
ihrer Meinung nach daher "integrativ und grenzübergreifend".
Brinek griff auch die Thematik der Behindertengleichstellung auf. Sie sei pragmatisch, sagte sie, und poche darauf,
im Rahmen der bereits bestehenden Maßnahmen und mit Hausverstand ein behindertengerechtes Umfeld zu schaffen.
Aus der Beschwerdehäufigkeit bzw. –verteilung solle nichts abgeleitet werden. Die Situation sei regional und
durch Traditionen beeinflusst. In diesem Zusammenhang rief sie auch in Erinnerung, dass es in Tirol und Vorarlberg
LandesvolksanwältInnen gibt.
Abschließend forderte sie die BundesrätInnen dazu auf, BürgerInnen, wenn notwendig, zur Volksanwaltschaft
schicken.
Volksanwältin Terezija STOISITS war es ein wichtiges Anliegen, den Bundesrat auf die legistischen Anregungen
hinzuweisen, die die Volksanwaltschaft dem Parlament gibt. Die Berichte würden wahrgenommen, aber nicht immer
umgesetzt, sagte sie. Die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft seien keine politische Meinung, sondern "ergeben
sich unmittelbar aus den Anliegen der Menschen". Dabei handle es sich um Schwächen, Lücken oder
Auswirkungen von Gesetzen, die die Menschen treffen.
Sie forderte z.B. die Änderung der Kraftfahrzeuggesetzes im Sinne der Verkehrssicherheit von Kindern in Autobussen.
Dieses Anliegen werde seit 12 Jahren "beständig ignoriert", sagte sie. Zudem forderte sie die besondere
Berücksichtigung unverschuldeter finanzieller Notlage bei Einbürgerung. Die BeamtInnen hätten keinen
Spielraum mehr. Sie glaube, dass diese Härte nicht beabsichtigt war und forderte, dass die Bestimmung in den
alten Stand zurückgeführt wird. Die Schaffung solcher Ausnahmeregelungen stehe allein im Ermessen der
ParlamentarierInnen. Im Fall des Asylgerichtshofs sei es zudem nicht möglich, die Verfahrensdauer durch eine
Beschwerde zu verkürzen, kritisiert sie. Diese Kritik richtete sie vorwiegend an die Politik, weil dem Gerichtshof
entsprechende Ressourcen fehlten. Sie kündigte an, diese Thematik im Bericht 2010 wieder zu behandeln. Eine
übermäßig lange Verfahrensdauer sei ein Missstand, betonte Stoisits, und forderte die ParlamentarierInnen
zum Handeln auf.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig zur Kenntnis genommen.
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