Rechtssicherheit in grenzüberschreitenden Scheidungsfällen   

erstellt am
03. 12. 10

EU-Justizminister billigen neue Regelung
Brüssel (ec.europa) - Die EU-Mitgliedstaaten haben am 03.12. Vorschriften gebilligt, die bei internationalen Scheidungsfällen Rechtssicherheit bringen werden. Dies betrifft sowohl Ehepaare mit gemischter Staatsangehörigkeit, Ehepaare, die getrennt in verschiedenen Ländern leben als auch Ehepaare, die zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Nach den neuen Vorschriften haben sie die Wahl, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Damit soll das sogenannte „Scheidungs-Shopping“ verhindert und der schwächere Partner bei Scheidungsstreitigkeiten geschützt werden. Erstmals in der Geschichte der EU wenden EU-Mitgliedstaaten dabei das „Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit“ an, das es neun oder mehr Mitgliedstaaten gestattet, eine wichtige Maßnahme weiterzuverfolgen, die nach den normalen Abstimmungsregeln blockiert wäre. Die heutige politische Einigung erfolgte nur acht Monate, nachdem die Kommission auf einen Antrag von neun Mitgliedstaaten auf Vorlage eines Gesetzesvorschlags reagiert hat (siehe IP/10/347). Sobald die Vorschriften in Kraft getreten sind, gelten sie vorerst in 14 EU-Ländern – die restlichen Mitgliedstaaten haben das Recht, künftig beizutreten.

„Das Ende einer Ehe ist eine traumatische Erfahrung für jede Familie, doch bei internationalen Ehen können zusätzliche Komplikationen auftreten, da es in den nationalen Vorschriften an Klarheit mangelt“, so Vizepräsidentin Viviane Reding, die zuständige EU-Kommissarin für Justiz. „Die heutige Einigung macht das Leben für internationale Paare im Scheidungsfall leichter – dies bedeutet weniger Stress und einen besseren Schutz für den schwächeren Partner. Die neue Verordnung ist auch ein Meilenstein für die EU-Zusammenarbeit in schwierigen Rechtsbereichen und zeigt, dass wir in der Lage sind, pragmatische Lösungen für alltägliche Probleme zu finden.“

Nach der politischen Einigung der EU- im Rat vom 03.12. wird nun das Europäische Parlament zu der neuen Regelung Stellung nehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Der Rat wird sie bis zum Ende dieses Jahres verabschieden; 18 Monate nach der Annahme tritt sie dann in Kraft.

Die neuen Vorschriften werden in 14 Mitgliedstaaten gelten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn). Länder, die einer bestehenden „verstärkten Zusammenarbeit“ beitreten wollen, können dies jederzeit tun. Nach dem Vertrag von Lissabon müssen die teilnahmewilligen Länder den Rat und die Kommission informieren, und die Kommission fasst daraufhin den notwendigen Beschluss.
     
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