Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures sieht im Beschluss der EU-Verkehrsminister vom 02.12. einen
echten Fortschritt in ihrem Bemühen, auch ausländische Verkehrssünder zur Verantwortung ziehen zu
können. Bures: "Wir haben in Österreich bereits viele Hürden für die Strafverfolgung ausländischer
Verkehrssünder aus dem Weg geräumt, nun fällt eine weitere ganz entscheidende Hürde: Wir haben
den elektronischen Datenaustausch vereinbart. Künftig werden die Behörden bei Delikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Alkohol am Steuer, Handytelefonieren am Steuer u.a. auf die Fahrzeughalterdaten in den anderen EU-Staaten zugreifen
können." Bisher scheiterte eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen
Verkehrssündern in der Praxis vor allem daran, dass ausländische Behörden sich oft weigerten, Halterdaten
ihrer Bürger bekanntzugeben.
"Für Österreich als Transitland ist diese Vereinbarung ganz besonders positiv zu bewerten",
so Bures. Mit der Richtlinie wird auch das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt. Das heißt, dass nicht nur österreichische
Behörden die Regeln einhalten und die Daten austauschen, sondern auch die Behörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten
dazu verpflichtet sind. Bures: "Gleiches Recht für alle. Wer in Österreich rücksichtslos unterwegs
ist und damit andere unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss zur Verantwortung gezogen werden."
Wie der VCÖ dieser Tage bekanntgab, ist in fast jeden zweiten Verkehrsunfall auf Österreichs Autobahnen
ein ausländischer Staatsbürger beteiligt. Insgesamt sind in sechs Prozent der Verkehrsunfälle Fahrzeuge
mit ausländischem Kennzeichen involviert.
Laut Statistik der Europäischen Kommission machen in den EU-Ländern Fahrer, die nicht in ihrem Heimatland
unterwegs sind, fünf Prozent des Verkehrs aus. Ihr Anteil an Geschwindigkeitsübertretungen beträgt
aber EU-weit 15 Prozent.
Ministerin Bures hat im Vorfeld bereits mehrere nationale Initiativen gesetzt, damit es möglich wird, ausländische
Raser, Alkosünder und Handylenker zur Verantwortung zu ziehen:
- Seit September 2009 gilt bei Tempoüberschreitungen über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro. Erst
ab 70 Euro wird eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Verwaltungsstrafen wie Verkehrsstrafen aufgrund
des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes möglich.
- Mit September 2009 wurde auch die gesetzliche Basis zur Aufstellung von Frontfotografie-Radargeräten geschaffen.
Dadurch wurde auch das Problem der Lenkererhebung behoben, da Fahrzeuglenker nun eindeutig identifizierbar sind.
Dadurch ist es möglich, auch deutsche Verkehrssünder zu erfassen. Derzeit sind bereits rund 90 Frontradargeräte
im Einsatz.
- Ab Jänner 2011 hat die Exekutive die Möglichkeit, die Fahrzeuge von ausländischen Verkehrssündern
so lange anzuhalten (durch Schlüsselabnahme, Abnahme von Nummerntafeln, Fahrzeugpapieren oder Anbringen von
Wegfahrsperren), bis die Strafe gezahlt ist.
- Und künftig soll auch der direkte Zugriff auf Fahrzeughalterdaten über das Europäische Fahrzeug-
und Führerscheininformationssystem EUCARIS ermöglicht werden. Damit bekommen die Behörden die Möglichkeit
das Strafmandat zuzustellen und so die Verkehrsstrafen tatsächlich einzutreiben.
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