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"Plattform des Dialogs für neue Ideen" |
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erstellt am
13. 12. 10
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Hundstorfer, Tumpel und Kubitschek präsentieren "Aktionsplan Konsumentenschutz"
Hundstorfer und Tumpel fordern Recht auf Girokonto
Wien (sk) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer präsentierte am 13.12. gemeinsam mit dem Präsidenten
der Arbeiterkammer (AK) Herbert Tumpel und dem Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation
(VKI), Josef Kubitschek, den Aktionsplan Konsumentenschutz 2010 - 2013. Für den Aktionsplan verantwortlich
zeichnet sich unter der Koordination von Minister Hundstorfer das Konsumentenpolitische Forum, dem alle Organisationen
und Interessensvertretungen, die mit Konsumentenschutz zu tun haben, angehören.
Tumpel stellte aus Sicht der Konsumentenschützer einige Schwerpunkte im Aktionsplan vor. So soll es künftig
mehr Schutz für Anleger vor verbraucherfeindlichen Geschäftspraktiken, bei Kreditvermittlungen und Finanzberatungen
geben. Tumpel fordert ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto. Viele Menschen hätten aufgrund ihrer finanziellen
Situation kein Recht auf ein Girokonto, was dazu führen kann, dass die Betroffenen keinen Arbeits- oder Mietvertrag
bekommen. 150.000 Menschen sind davon betroffen. Unterstützung für seine Forderung bekommt Tumpel von
Sozialminister Hundstorfer: "Ein Girokonto braucht man zum täglichen Leben. Hier müssen wir weiterkommen",
so der Minister.
VKI-Geschäftsführer Kubitschek betonte bei der Präsentation, dass es für Konsumenten einen
besseren Zugang zu ihrem Recht und eine stärkere Durchsetzungsfähigkeit brauche. Der Konsument wisse
oft nicht, welche Rechte er hat, oder habe oft Angst, Rechtsmittel zu nutzen. Bei ähnlich gelagerten Schadensfällen
soll es daher die Möglichkeit von Sammelklagen geben, um die Ansprüche der Konsumenten zu bündeln.
Dadurch sollen die Geschädigten schneller zu ihrem Recht kommen. Weiters sollen Urteile aus Verbandsprozessen
auch für Individualfälle wirken, so Kubitschek. Wenn Unternehmen durch Rechtsbruch Gewinne machen, soll
dieser Gewinn abgeschöpft werden. "Konsumenten haben Rechte und zu diesem Recht sollen sie auch rasch
und einfach kommen", betonte Kubitschek.
Hundstorfer bezeichnete das Konsumentenpolitische Forum als "Plattform des Dialogs für neue Ideen".
Der Aktionsplan decke ein breites Spektrum an Vorschlägen ab und werde der Motor für weitere konsumentenpolitische
Verbesserungen sein. Hundstorfer verwies auf bereits erfolgte Maßnahmen wie die verstärkte Verbraucherinformation
und -bildung, die Novelle zum Maß- und Eichgesetz und die Änderungen bei den Vermittlungsgebühren
für neue Wohnungen. |
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Hochhauser: Wirtschaft sieht "Aktionsplan Konsumentenschutz" kritisch
WKÖ: Generalsekretärin: "Wir haben bereits ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau"
Wien (pwk) - Die Forderungen des Aktionsplans Konsumentenschutz stoßen bei der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) auf Kritik. Der heute vorgestellte Aktionsplan Konsumentenschutz 2010 - 2013 listet ein buntes Sammelsurium
verbraucherrechtlicher Maßnahmen zu zwölf Themen wie etwa Verbraucherzivilrecht, Telekommunikation,
Rechtsdurchsetzung und Zugang zum Recht, Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken auf.
Unverständlich ist aus der Sicht der Wirtschaft etwa das Ansinnen, einen Gewinnabschöpfungsanspruch im
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verankern, um die abgeschöpften Gelder den klagslegitimierten
Institutionen (wie VKI oder BAK) als " ... Anreiz für Klagen ... " (Zitat Aktionsplan) zukommen
zu lassen, beziehungsweise, um leichter eine Unterlassungserklärung erlangen zu können, erläutert
WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser. "Dass die Schaffung eines derartigen Instrumentes gleich
an mehreren Stellen des Aktionsplanes verlangt wird, verleiht diesem Wunsch nicht mehr Berechtigung", so Hochhauser.
"Auch den Begehrlichkeiten im Bereich des Gewährleistungsrechtes - um nur ein weiteres Beispiel aus den
zahlreichen, überzogenen Forderungen hervorzuheben - erteilen wir eine klare Absage", stellt Hochhauser
klar. Die geforderte Verlängerung der Vermutungsfrist für die Mangelhaftigkeit einer Ware bei Übergabe
von 6 Monaten auf 2 Jahre etwa wäre eine völlig ungerechtfertigte Belastung für die Betriebe. "Je
länger Sachen beim Käufer und in seinem Gebrauch sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Abnutzung
oder Fehlbedienung der Grund dafür sind, wenn etwas nicht mehr funktioniert. Die Verlängerung der Sechsmonatsfrist
wäre völlig realitätsfern. Eine de facto gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Garantie ist
daher unakzeptabel, sie würde weder Produktqualität noch Produktvielfalt für Konsumenten erhöhen."
Hochhauser unterstreicht: "Österreich gehört zu jenen Ländern, in denen bereits ein sehr hohes
Verbraucherschutzniveau besteht". Mit dieser Tatsache wurde von Verbraucherschutzseite auch vehement gegen
den Vollharmonisierungsansatz der Richtlinie über Verbraucherrechte mobil gemacht. "Eine Ausweitung des
Verbraucherschutzes muss sachlich begründet sein und darf jedenfalls nicht zu Lasten der Gesamtwirtschaft
gehen", fasst Hochhauser zusammen. |
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