Bern (blw) - Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU haben heute zwei Beschlüsse zur Weiterentwicklung
des Agrarabkommens von 1999 in den Bereichen Pflanzenschutz und Saatgut unterzeichnet. Mit der Anpassung des Abkommens
wird insbesondere der Handel von Vermehrungsmaterial von Weinreben und zusätzlichen Pflanzensorten erleichtert.
Zudem werden die Handelshemmnisse für Palmengewächse zwischen den Parteien aufgehoben. Die neuen Bestimmungen
treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Die im Rahmen der 10. Sitzung des Gemischten Agrarausschusses vom 10. November 2010 gutgeheissenen Anpassungen
des Abkommens in den Bereichen Pflanzenschutz und Saatgut konnten in der Zwischenzeit zum Abschluss gebracht und
unterzeichnet werden. Es handelt sich dabei einerseits um eine Aktualisierung des Anhangs Pflanzenschutz. Mit der
Anpassung der Pflanzenschutzbestimmungen wird unter anderem der Handel von Palmengewächsen erleichtert. Mit
diesem Schritt werden die Vorbereitungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen im Bereich Pflanzengesundheit weiter
konkretisiert.
Andererseits wird im Bereich Saatgut das Abkommen neu auf Vermehrungsmaterial von Weinreben und auf Saatgut von
noch nicht zugelassenen Pflanzensorten der Acker- und Futterbauarten (Kandidatensorten) für Tests und Versuche
ausgeweitet. Somit können ab 1. Januar 2011 Sorten, für die ein Gesuch um Aufnahme in den Sortenkatalog
der Schweiz oder um Aufnahme in einen Sortenkatalog eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gestellt
wurde, zwischen den Parteien frei gehandelt werden.
Die Schweiz und die EU sind bestrebt, das Abkommen regelmässig den aktuellen Entwicklungen anzupassen und
somit den Handel im Agrarbereich zu erleichtern. Beide Parteien sind sich einig, dass dieser Prozess parallel zu
den laufenden Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche
Gesundheit (FHAL&GesA) fortgeführt werden soll. |