Weiterentwicklung des Agrarabkommens   

erstellt am
13. 12. 10

Bern (blw) - Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU haben heute zwei Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Agrarabkommens von 1999 in den Bereichen Pflanzenschutz und Saatgut unterzeichnet. Mit der Anpassung des Abkommens wird insbesondere der Handel von Vermehrungsmaterial von Weinreben und zusätzlichen Pflanzensorten erleichtert. Zudem werden die Handelshemmnisse für Palmengewächse zwischen den Parteien aufgehoben. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Die im Rahmen der 10. Sitzung des Gemischten Agrarausschusses vom 10. November 2010 gutgeheissenen Anpassungen des Abkommens in den Bereichen Pflanzenschutz und Saatgut konnten in der Zwischenzeit zum Abschluss gebracht und unterzeichnet werden. Es handelt sich dabei einerseits um eine Aktualisierung des Anhangs Pflanzenschutz. Mit der Anpassung der Pflanzenschutzbestimmungen wird unter anderem der Handel von Palmengewächsen erleichtert. Mit diesem Schritt werden die Vorbereitungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen im Bereich Pflanzengesundheit weiter konkretisiert.

Andererseits wird im Bereich Saatgut das Abkommen neu auf Vermehrungsmaterial von Weinreben und auf Saatgut von noch nicht zugelassenen Pflanzensorten der Acker- und Futterbauarten (Kandidatensorten) für Tests und Versuche ausgeweitet. Somit können ab 1. Januar 2011 Sorten, für die ein Gesuch um Aufnahme in den Sortenkatalog der Schweiz oder um Aufnahme in einen Sortenkatalog eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gestellt wurde, zwischen den Parteien frei gehandelt werden.

Die Schweiz und die EU sind bestrebt, das Abkommen regelmässig den aktuellen Entwicklungen anzupassen und somit den Handel im Agrarbereich zu erleichtern. Beide Parteien sind sich einig, dass dieser Prozess parallel zu den laufenden Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) fortgeführt werden soll.
     
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