Finanzstaatssekretär betont europaweite Vorbildfunktion Österreichs bei Suchtprävention
im Bereich des Glücksspiels
Wien (bmf) - Mehr Spielerschutz ist eines der Hauptziele des neuen Glücksspielgesetzes, das
seit Sommer 2010 in Kraft ist. Erstmalig wird dadurch auch Suchtprävention und Spielerberatung gefördert.
Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka präsentierte am 10.12. im Rahmen einer Pressekonferenz die Details:
"Seit 1. Dezember haben wir im Finanzministerium eine neue Spielerschutzstelle im Glücksspielbereich
eingerichtet. Spielerschutz ist einer der wesentlichen Eckpfeiler des neuen Glücksspielgesetzes. Dr. Doris
Kohl leitet die neu ins Leben gerufene Spielerschutzstelle. Sie ist eine ausgewiesene Fachexpertin und hat bisher
im Gesundheitsministerium ihre Expertise als ehemalige Anwältin einfließen lassen. Dass wir sie für
diese Funktion gewinnen konnten, hilft uns beim Aufbau dieser Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung
sehr. Wir übernehmen damit eine Vorreiterrolle in Europa. Es wird damit dem Spielerschutz in institutionalisierter
Weise und fachlich auf höchstem Niveau Rechnung getragen."
Dr. Doris Kohl wird in ihrer neuen Funktion eine Schnittstelle zur Glücksspiel-Aufsicht bilden und wird sich
auch bei der Konzessionsbewertung hinsichtlich ausreichender Spielerschutzkonzepte einbringen.
"Eine der ersten Aufgaben dieser Stelle wird - neben der Einrichtung eines Spielsuchtbeirates als Beratungsorgan
- sein, den Spielerschutz bei den für 2011 zu vergebenden Konzessionen umfassend einer fachlichen und wissenschaftlich
fundierten Beurteilung zu unterziehen. Ich freue mich, dass ich diese herausfordernde und für die Glücksspielsuchtprävention
so wichtige Aufgabe übernehmen durfte", so Kohl.
Die promovierte Juristin und ehemalige Anwältin mit Mediatorenausbildung war zuletzt im Gesundheitsministerium
tätig und dort auch Fachexpertin in der Bereichsleitung für Alkoholfragen und substanzungebundene Süchte.
So baute sie dort das Alkoholforum auf, ein hochrangiges Expertengremium mit Vertretern aus allen einschlägigen
Institutionen, Sozialpartnern, Länder-, Gemeinde- und Städtebundvertretern sowie Zuständigen der
Bundesministerien. Die Spielerschutzstelle werde wichtige Aufbauarbeit leisten, insbesondere folgende Bereiche
werde man, so Kohl, kontinuierlich bearbeiten:
- Schaffung einer besseren Datenlage über die Behandlung und Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen
in Österreich, - Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels, - Aufklärung/Informationsarbeit
für die breite Bevölkerung über die Risken des Glücksspiels,
- Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären
sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,
- Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des
Glücksspielgesetzes sowie die Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese Spielschutzeinrichtung.
Als eine der ersten Maßnahmen zur Unterstützung und Information von Spielsüchtigen und deren
Angehörigen soll im ersten Halbjahr 2011 eine Ersterhebung über Spielerschutzeinrichtungen in Österreich
erfolgen und diese Information in einer "Spielerschutzkarte Österreich" der breiten Bevölkerung
zugänglich gemacht werden. Zur wissenschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit der Spielerschutzstelle
wird im Bundesministerium für Finanzen bereits Ende des ersten Quartals 2011 ein Spielerschutzbeirat eingerichtet
werden, der sich aus einschlägigen Suchtexpertinnen und -experten sowie Vertretern des Bundesministeriums
für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zusammensetzen wird.
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