Brüssel (ec.europa) - Das am 10.12. von der Europäischen Kommission
angenommene „Qualitätspaket“ soll den Verbrauchern hochwertige Lebensmittel und den Landwirten faire Preise
für ihre Erzeugnisse garantieren. Mit diesem Qualitätspaket wird erstmals ein umfassender Rahmen für
Zertifizierungssysteme, Angaben über wertsteigernde Eigenschaften von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und
für Vermarktungsnormen geschaffen, die bisher in verschiedenen Einzelvorschriften geregelt waren. Behandelt
werden alle qualitätsrelevanten Gesichtspunkte, von der Einhaltung von Mindestnormen bis zu hochspezifischen
Produkten.
„Die Stärke der europäischen Agrarerzeugung liegt in ihrer Vielfalt, in der Fachkenntnis der Landwirte
sowie in der Bodenbeschaffenheit und anderen typischen Merkmalen der einzelnen Produktionsgebiete", sagte
Dacian CIOLOS,, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, und fügte hinzu: „Landwirte,
die durch den Wirtschaftsabschwung, die Konzentration der Verhandlungsmacht im Einzelhandelssektor
und die Globalisierung unter Druck stehen, benötigen Instrumente, mit denen sie die Verbraucher besser über
ihre hochwertigen Erzeugnisse informieren können. Das Qualitätspaket ist ein erster Schritt auf dem Weg
zu einem stärkeren und dynamischeren Agrarsektor, und weitere Initiativen werden folgen.“
Das Qualitätspaket umfasst
- einen Vorschlag für eine neue „Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse“,
die für Kohärenz und Klarheit der EU-Regelungen sorgt: Ausbau der besonders wichtigen Regelung für
geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (g.U. und g.g.A.), Überarbeitung
der Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und Festlegung eines neuen Rahmens für
die Weiterentwicklung der fakultativen Qualitätsangaben. Damit wird dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Informationen,
beispielsweise nach Angaben wie „Freilandhaltung“ und „Erste Kaltpressung“, nachgekommen;
- einen Vorschlag für ein gestrafftes Verfahren zur Annahme von Vermarktungsnormen durch die Kommission,
einschließlich der Befugnis, die verbindliche Angabe des Produktionsorts entsprechend der Besonderheit des
jeweiligen Agrarsektors auf weitere Erzeugnisse auszuweiten;
- neue Leitlinien für eine gute Praxis im Zusammenhang mit freiwilligen Zertifizierungssystemen und für
die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten
geografischen Angaben enthalten.
Das Qualitätspaket ist ein erster Schritt bei der Überarbeitung der Qualitätspolitik für landwirtschaftliche
Erzeugnisse. Es ist das Ergebnis dreijähriger umfangreicher Konsultationen interessierter Kreise und deren
Beteiligung an den Arbeiten. Es ebnet den Weg für eine kohärentere Qualitätspolitik für landwirtschaftliche
Produkte. In Zukunft beabsichtigt die Kommission, die Probleme anzugehen, die sich speziell für Kleinerzeuger
bei einer Beteiligung an den EU-Qualitätsregelungen und für Berglandwirte bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse
ergeben, und auf der Grundlage dieser Analyse gegebenenfalls weitere Folgemaßnahmen vorzuschlagen.
Vorschläge
Der erstgenannte Legislativvorschlag der Kommission hat zum Ziel, die bestehenden EU-Qualitätsregelungen für
geografische Angaben, traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben zu verstärken,
indem sie in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, ein gemeinsames, vereinfachtes und verkürztes
Eintragungsverfahren für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten eingeführt wird sowie
die Vorschriften über die Beziehungen zwischen Marken und geografischen Angaben, die Rolle der antragstellenden
Vereinigungen und die Definition des Begriffs „garantiert traditionelle Spezialität“ präzisiert werden.
Optionale Leitlinien für die Kennzeichnung von Erzeugnissen mit einer Zutat, die einer geschützten Ursprungseigenschaft
oder einer geschützten geografischen Angabe unterliegt, wurden am gleichen Tag angenommen und enthalten die
Auslegung der einschlägig geltenden Vorschriften durch die Kommission.
Vermarktungsnormen tragen dazu bei, die Wirtschaftsbedingungen für die Erzeugung und die Vermarktung von Agrarprodukten
sowie deren Qualität zu verbessern. Die derzeitigen sektorspezifischen Vermarktungsnormen wird es zwar auch
künftig geben, sie sollen aber mittels eines einheitlichen Mechanismus gestrafft und kohärenter gestaltet
werden, indem der Kommission hierzu im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon Befugnisse zum Erlass von „delegierten
Rechtsakten“ übertragen werden. Dadurch wird es möglich, technische Normen an die Marktrealitäten
anzupassen. Für Erzeugnisse ohne Festlegung spezifischer Normen gelten Grundanforderungen. Die Kommission
schlägt außerdem vor, die Vorschriften über die obligatorische Angabe des Erzeugungsorts (ebenfalls
mittels „delegierter Rechtsakte“) auf weitere Agrarsektoren auszuweiten, wobei auf der Grundlage von Folgenabschätzungen
jedoch den Besonderheiten eines jeden Sektors und dem Verlangen der Verbraucher nach Transparenz Rechnung getragen
wird.
Der vierte Bestandteil des Qualitätspakets sind die Leitlinien betreffend die Funktionsweise freiwilliger
Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Dabei geht es um die gute Praxis
bei der Funktionsweise hunderter freiwilliger Zertifizierungssysteme, die sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
haben (in einer jüngst veröffentlichten Bestandsaufnahme, die die Kommission in Auftrag gegeben hatte,
wurden EU-weit über 400 Zertifizierungssysteme aufgelistet).
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