Verstärkte EU-Politik für eine bessere Information über hochwertige Lebensmittel   

erstellt am
10. 12. 10

Brüssel (ec.europa) - Das am 10.12. von der Europäischen Kommission angenommene „Qualitätspaket“ soll den Verbrauchern hochwertige Lebensmittel und den Landwirten faire Preise für ihre Erzeugnisse garantieren. Mit diesem Qualitätspaket wird erstmals ein umfassender Rahmen für Zertifizierungssysteme, Angaben über wertsteigernde Eigenschaften von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und für Vermarktungsnormen geschaffen, die bisher in verschiedenen Einzelvorschriften geregelt waren. Behandelt werden alle qualitätsrelevanten Gesichtspunkte, von der Einhaltung von Mindestnormen bis zu hochspezifischen Produkten.

„Die Stärke der europäischen Agrarerzeugung liegt in ihrer Vielfalt, in der Fachkenntnis der Landwirte sowie in der Bodenbeschaffenheit und anderen typischen Merkmalen der einzelnen Produktionsgebiete", sagte Dacian CIOLOS,, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, und fügte hinzu: „Landwirte, die durch den Wirtschaftsabschwung, die Konzentration der Verhandlungsmacht im Einzel­handels­sektor und die Globalisierung unter Druck stehen, benötigen Instrumente, mit denen sie die Verbraucher besser über ihre hochwertigen Erzeugnisse informieren können. Das Qualitätspaket ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem stärkeren und dynamischeren Agrarsektor, und weitere Initiativen werden folgen.“

Das Qualitätspaket umfasst

  • einen Vorschlag für eine neue „Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse“, die für Kohärenz und Klarheit der EU-Regelungen sorgt: Ausbau der besonders wichtigen Regelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (g.U. und g.g.A.), Überarbeitung der Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und Festlegung eines neuen Rahmens für die Weiterentwicklung der fakultativen Qualitätsangaben. Damit wird dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Informationen, beispielsweise nach Angaben wie „Freilandhaltung“ und „Erste Kaltpressung“, nachgekommen;
  • einen Vorschlag für ein gestrafftes Verfahren zur Annahme von Vermarktungs­normen durch die Kommission, einschließlich der Befugnis, die verbindliche Angabe des Produktionsorts entsprechend der Besonderheit des jeweiligen Agrarsektors auf weitere Erzeugnisse auszuweiten;
  • neue Leitlinien für eine gute Praxis im Zusammenhang mit freiwilligen Zertifizierungssystemen und für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben enthalten.


Das Qualitätspaket ist ein erster Schritt bei der Überarbeitung der Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Es ist das Ergebnis dreijähriger umfangreicher Konsultationen interessierter Kreise und deren Beteiligung an den Arbeiten. Es ebnet den Weg für eine kohärentere Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Produkte. In Zukunft beabsichtigt die Kommission, die Probleme anzugehen, die sich speziell für Kleinerzeuger bei einer Beteiligung an den EU-Qualitätsregelungen und für Berglandwirte bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse ergeben, und auf der Grundlage dieser Analyse gegebenenfalls weitere Folgemaßnahmen vorzuschlagen.

Vorschläge
Der erstgenannte Legislativvorschlag der Kommission hat zum Ziel, die bestehenden EU-Qualitätsregelungen für geografische Angaben, traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben zu verstärken, indem sie in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, ein gemeinsames, vereinfachtes und verkürztes Eintragungsverfahren für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten eingeführt wird sowie die Vorschriften über die Beziehungen zwischen Marken und geografischen Angaben, die Rolle der antragstellenden Vereinigungen und die Definition des Begriffs „garantiert traditionelle Spezialität“ präzisiert werden.

Optionale Leitlinien für die Kennzeichnung von Erzeugnissen mit einer Zutat, die einer geschützten Ursprungseigenschaft oder einer geschützten geografischen Angabe unterliegt, wurden am gleichen Tag angenommen und enthalten die Auslegung der einschlägig geltenden Vorschriften durch die Kommission.

Vermarktungsnormen tragen dazu bei, die Wirtschaftsbedingungen für die Erzeugung und die Vermarktung von Agrarprodukten sowie deren Qualität zu verbessern. Die derzeitigen sektorspezifischen Vermarktungsnormen wird es zwar auch künftig geben, sie sollen aber mittels eines einheitlichen Mechanismus gestrafft und kohärenter gestaltet werden, indem der Kommission hierzu im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon Befugnisse zum Erlass von „delegierten Rechtsakten“ übertragen werden. Dadurch wird es möglich, technische Normen an die Marktrealitäten anzupassen. Für Erzeugnisse ohne Festlegung spezifischer Normen gelten Grundanforderungen. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Vorschriften über die obligatorische Angabe des Erzeugungsorts (ebenfalls mittels „delegierter Rechtsakte“) auf weitere Agrarsektoren auszuweiten, wobei auf der Grundlage von Folgenabschätzungen jedoch den Besonderheiten eines jeden Sektors und dem Verlangen der Verbraucher nach Transparenz Rechnung getragen wird.

Der vierte Bestandteil des Qualitätspakets sind die Leitlinien betreffend die Funktionsweise freiwilliger Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Dabei geht es um die gute Praxis bei der Funktionsweise hunderter freiwilliger Zertifizierungssysteme, die sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben (in einer jüngst veröffentlichten Bestandsaufnahme, die die Kommission in Auftrag gegeben hatte, wurden EU-weit über 400 Zertifizierungssysteme aufgelistet).

     
Informationen: http://    
     
zurück