Beirat beschließt Erhöhung der Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Eisenstadt (blms) - Das Burgenland hat in den letzten Jahren insgesamt gesehen, aber speziell aus
wirtschaftlicher Sicht, einen enormen Aufschwung genommen. Mit verantwortlich dafür sind, so Landesrat Dr.
Peter Rezar, die Förderungen für burgenländische ArbeitnehmerInnen. Das Land Burgenland liegt bei
diesen wichtigen Sozialleistungen Österreichweit an der Spitze aller Bundesländer. „Gerade in dieser
wirtschaftlich schwierigen Phase von Sparbudgets ist das Instrument der Arbeitnehmerförderung ein äußerst
wichtiger Ausgleich für Personen und Familien mit einem geringeren Einkommen. Daher werde ich auf Empfehlung
des Arbeitnehmerförderungsbeirates der Burgenländischen Landesregierung eine Erhöhung der Einkommensgrenzen
sowie die Erhöhung der Förderungen vorschlagen“, so Rezar.
Demnach werden die Einkommensgrenzen um den Tariflohnindex angehoben. Der Tariflohnindex, der von der WIFO ermittelt
wird, beträgt 1,4%. Das bedeutet eine Erhöhung um 36 Euro. Die Einkommensgrenze für die Anträge
im Jahr 2011 liegt für einen Alleinverdiener bei 2.595 Euro, das Familieneinkommen darf 4.152 Euro nicht übersteigen.
Der Fahrtkostenzuschuss wird um den Verbraucherpreisindex von 1,9% angehoben. Alle Erhöhungen gelten ab 1.
Jänner 2011.
Rezar Dazu: „Die Grundlage für diese Maßnahmen bildet das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz.
Damit wir das Ziel verfolgt, den im Burgenland wohnhaften ArbeitnehmerInnen ein Teilhaben an der fortschreitenden
Entwicklung der Volkswirtschaft zu ermöglichen. Es gilt regional bedingte Nachteile auszugleichen sowie die
Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen.“ Im Burgenländischen
Arbeitnehmerförderungsgesetz, sind neben generellen Förderungsmaßnahmen, wie z.B. für Lehrwerkstätten,
Lehrlingsheime oder Ausbildungsstätten, insbesondere individuelle Förderungsmaßnahmen vorgesehen.
Mehr als 5500 Anträge wurden im Vorjahr gestellt, knapp 5000 konnten positiv erledigt werden. Mehr als 2,8
Millionen Euro wurden im Rahmen der Arbeitnehmerförderung im Vorjahr ausgegeben. Seit 2005 ist die Arbeitnehmerförderung
um 37% gestiegen.
Die Maßnahmen nach dem Arbeitnehmerförderungsgesetz betreffen den Lehrlingsförderungszuschuss,
den Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge, die auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind, den
Qualifikationsförderungszuschuss, den Fahrkostenzuschuss und seit dem Jahr 2008 den Zuschuss zum Semesterticket.
Die Landesregierung hat einen eigenen Beirat eingerichtet, der sie in Sachen Arbeitnehmerförderung berät.
Der Arbeitnehmerförderungsbeirat empfiehlt der Landesregierung Valorisierungen, Erhöhungen oder auch
andere Änderungen. SPÖ, ÖVP, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammer
entsenden Vertreter in den Beirat, dem der Präsident der Arbeiterkammer Burgenland, Alfred Schreiner, als
Obmann vorsteht. |