Sitzung des Gemischten Ausschusses in Brüssel
Brüssel (eda) - Die Schweiz und die EU haben im Rahmen der 56. Sitzung des Gemischten Ausschusses
zum Freihandelsabkommen Schweiz–Europäische Union das generell gute Funktionieren des Abkommens bestätigt.
Schwerpunkt des diesjährigen Treffens waren verschiedene Aspekte des gegenseitigen Marktzugangs im Industriewarenbereich.
Thematisiert wurden auch die laufenden und mögliche neue Verhandlungsdossiers, die für den bilateralen
Warenhandel von Bedeutung sind.
Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt – unter
anderem – den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen
und überwacht dessen gutes Funktionieren. Beide Delegationen betonten die Wichtigkeit dieses Abkommens als
Basis für die wirtschaftlichen Beziehungen. Der Warenhandel Schweiz-EU erreichte 2009 ein Volumen von rund
240 Milliarden CHF, ein Rückgang von rund 15 % gegenüber 2008.
Hinsichtlich Marktzutritt wies die Schweiz auf verschiedene Schwierigkeiten im Handel mit Industriegütern
mit der EU hin. Sie zeigte sich besorgt über ein Gesetzgebungsprojekt der EU, das bei der Einfuhr von bestimmten
Waren in die EU eine obligatorische Herkunftsbezeichnung vorschreiben würde. Dies würde den Verkauf von
Schweizer Waren in der EU erschweren. Zudem kritisierte die Schweiz eine neue italienische Massnahme zur Unterbindung
von Mehrwertsteuerbetrug, gemäss welcher italienische Firmen seit Anfang November 2010 nachweisen müssen,
dass ihre Handelspartner in der Schweiz korrekt bei einer Steuerbehörde angemeldet sind. Der bürokratische
Aufwand schreckt viele italienische Importeure ab, mit der Schweiz Handel zu betreiben. Die EU stellte eine Prüfung
dieses Problems in Aussicht. Beide Seiten waren sich einig, dass der freie Warenverkehr den gegenseitigen Wohlstand
mehrt und darum wo immer möglich auf handelsbeschränkende Massnahmen verzichtet werden soll. Die Schweiz
und die EU bekräftigten dementsprechend auch ihre Absicht, für eine reibungslose Anwendung des Freihandelsabkommens
besorgt zu sein.
Ein weiteres Thema war der Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss überprüft
und passt bei Bedarf die für die Preisausgleichsmassnahmen bei der Ein- und Ausfuhr solcher Produkte massgeblichen
Referenzpreise an. Im laufenden Jahr wurden die Referenzpreise bereits einmal angepasst. Eine nächste Anpassung
für den 1. Februar 2011 wird gegenwärtig zwischen den Experten vorbereitet.
Die Schweiz und die EU liessen auch kurz die verschiedenen Entwicklungen im Zollbereich revue passieren. Die Schweiz
erkundigte sich auch nach dem Stand der regionalen Konvention über gemeinsame Ursprungsregeln (Pan-Euromed-Konvention),
welche den Handel zwischen Europa, dem Mittelmeerraum und dem Westbalkan weiter vereinfachen könnte. Sie wies
zudem auf Schwierigkeiten bei der Einfuhr von metallischen Halbfabrikaten nach Italien hin, die durch neue Kontrollvorschriften
erschwert würden.
Die Schweizer Delegation wurde geleitet von Botschafter Jacques de Watteville, dem Leiter der Mission der Schweiz
bei der EU in Brüssel. Chef der EU-Delegation war Gianluca Grippa von der Generaldirektion für Aussenbeziehungen
(RELEX).
Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen findet voraussichtlich im Herbst 2011
in Brüssel statt. |