NÖ ist erstes Bundesland, das die Beantragung und Ausfolge der Briefwahlkarte verschärft
St. Pölten (nöi) - "Mit den geplanten strengeren Bestimmungen bei der Briefwahl wollen wir
allfällige Unregelmäßigkeiten verhindern. So wird Niederösterreich das erste Bundesland sein,
das die Beantragung und Ausfolge von Briefwahlkarten präzisiert und verschärft. Damit stellen wir sicher,
dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Außerdem machen wir 'taktisches Wählen' unmöglich, da wir die
Nachwahlfrist streichen. Der Antrag dafür wurde nun eingebracht, einer Behandlung in der kommenden Landtagssitzung
Ende Jänner steht nichts mehr im Weg", erklärt VP-Klubobmann LAbg. Mag. Klaus Schneeberger anlässlich
der eingebrachten Änderung der Landtagswahlordnung.
"In den vergangenen Wochen haben unsere Juristen an der Novelle gefeilt, um eine sehr sichere und praktikable
Lösung zu erarbeiten", so Schneeberger und stellt die wichtigsten Punkte der geplanten Gesetzesänderung
vor:
- Die Antragstellung und Ausfolgung der Wahlkarte wird präzisiert und verschärft, um Missbräuche
mit der Briefwahlkarte auszuschließen. So ist eine mündliche Beantragung nur persönlich möglich.
Dabei ist die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Bei schriftlichen Anträgen muss die
Identität durch eine Kopie einer Urkunde, aus der die Identität des Antragstellers hervorgeht, glaubhaft
gemacht werden, um damit Missbräuche zu verhindern. Bei Selbstabholung bei der Gemeinde sind die Unterlagen
dem Antragsteller persönlich auszufolgen. Eine Übergabe an Dritte ist nur für Angehörige wie
Ehegatten, Eltern und Kinder oder Lebensgefährten zulässig, die selbst wahlberechtigt sind und im selben
Haushalt wohnen, d.h. dort gemeldet und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bei Versand der Wahlkarte ist
eine nachweisliche Zustellung per Rsb-Sendung an den Antragsteller verpflichtend vorgesehen.
- Das späteste Einlangen der Briefwahlkarten wird auf den Wahltag, 06.30 Uhr vorverlegt. Damit wird "taktisches
Wählen", also das Wählen nach dem Wahltag verhindert.
- Die Übermittlung der Briefwahlkarten wird so gestaltet werden, dass keine Erkennbarkeit des Absenders
von außen möglich ist, um damit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
- Die Auszählung aller Stimmen (außer der mit Wahlkarte vor einer Wahlbehörde eines anderen Wahlkreises
abgegebenen) am Wahltag wird in der Gemeinde bzw. im zuständigen Sprengel ermöglicht. Wobei die Vorzugsstimmen
weiterhin von den Kreiswahlbehörden ausgewertet werden.
- Durch die Verwendung von einheitlich leeren Wahlkuverts mit Aufdruck der Nummer des jeweiligen Wahlkreises,
soll das Wahlgeheimnis gewährleistet sein.
- Der Fristenlauf wird so gestrafft, dass die Ausgabe der Wahlkarten mindestens drei Wochen vor dem Wahltag an
die Wähler möglich ist. Damit wird den Briefwahlkartenwählern die bisherige Frist gesichert.
- Der achte und dritte Tag als Wahltage werden gestrichen, da die Briefwahl etabliert ist und diese Vorwahltage
deshalb nicht mehr benötigt werden.
"Niederösterreich war das erste Bundesland, das die Briefwahl eingeführt hat. Bei den vergangenen
Wahlgängen hat sich gezeigt, dass immer mehr Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher diese
Form der Stimmabgabe genutzt haben. Mit der Novelle beseitigen wir das eine oder andere Problem, das sich in der
Praxis gezeigt hat", so Schneeberger.
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