Bundesrat gibt grünes Licht für Transparenzdatenbank   

erstellt am
20. 12. 10

Boni für BankmanagerInnen sollen nachhaltige Leistungen belohnen
Wien (pk) - Der Bundesrat gab am 17.12. auch grünes Licht zur Einführung der Transparenzdatenbank und eines Transparenzportals, wobei die Beurteilung dieses Vorhabens seitens der Opposition sehr negativ ausfiel. Die Regierungsparteien machten demgegenüber geltend, dass die Transparenzdatenbank die BürgerInnen über staatliche Leistungen und ihr durchschnittliches Monatseinkommen informieren soll und die Daten einen Beitrag zur Verwaltungsreform liefern können. Die erhöhte Transparenz bei den Transferzahlungen und Förderungen ermögliche es dem Staat, seine Leistungen systematisch zu erfassen, gerechter aufeinander abzustimmen und Missbrauch abzustellen.

Im Anschluss daran befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte mit der Novelle zum Bankwesengesetz sowie mit dem E-Geldgesetz 2010. Beide Gesetzesinitiativen blieben in der Länderkammer ohne Einspruch. Die Neuerungen im Bankwesengesetz stellen EU-Anpassungen dar und sind als eine Lehre aus der Krise zu sehen. BankmitarbeiterInnen sollen künftig nicht für kurzfristige Gewinne durch riskante Geschäfte, sondern für nachhaltige Leistungen im langfristigen Interesse der Institute belohnt werden. Das E-Geldgesetz 2010 regelt den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld, die Aufsicht der E-Geld-Institute durch die FMA und den Schutz der KundInnen.

Mehrheitlich passierten ein Beitrag Österreichs zur Stärkung der Liquidität des IWF und eine neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien das Bundesratsplenum.

Transparenzdatenbank – ambivalente Bewertung auch im Bundesrat
Unterschiedlich wurden in der heutigen Debatte im Bundesrat auch die Grundlagen für die Transparenzdatenbank bewertet.

Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) sah im Transparenzdatenbankgesetz ein Synonym für die Mutlosigkeit und Schwäche der Bundesregierung. Ein Tauschgeschäft zwischen den Koalitionsparteien habe dazu geführt, dass von der ursprünglichen Idee eines Transparenzkontos nur ein "zahnloser Tiger" übriggeblieben sei. Dass nur die TransferempfängerInnen Einblick in die Daten bekommen sollen, kritisierte der Redner ebenso wie die hohen Kosten für diese Datenbank und die nach wie vor fehlende Vernetzung mit den Bundesländern, die der Bund wohl erst mit einem Verfassungsgesetz im kommenden Jahr erreichen werde. Die BürgerInnen werden von dieser Datenbank kaum Nutzen haben, fasste Jenewein seine Kritik zusammen und wies auf die vielen Milliarden Euro hin, die man sparen könnte, wenn man Transfers transparent machen und auf den so gewonnenen Erkenntnissen eine umfassende Verwaltungsreform durchführen würde. Das aber setze die Bereitschaft voraus, den Bundesstaat neu zu organisieren. Das vorliegende Stückwerk lehnt die FPÖ ab.

Bundesrat Gregor HAMMERL (V/St) wandte sich dagegen, die Vorlage zu zerreden, erläuterte die Vorteile, die die beim Bundesrechenzentrum einzurichtenden Transparenzdatenbank für die BürgerInnen bringen werde und warf der FPÖ vor, Transparenz gar nicht zu wollen. Die neue Datenbank werde die Transparenz im Sozialsystem erhöhen und Klarheit darüber schaffen, wer wie viel einbringt und wer wie viel herausbekommt. Auf ein konkretes Beispiel eingehend, korrigierte der Redner Verdächtigungen, die von der FPÖ immer wieder über Transfers an MigrantInnen in die Welt gesetzt werden. Das vorliegende Gesetz erlaube Fremden den Zugriff auf Daten nur in anonymisierter Form, denn es gelte, den Datenschutz zu wahren und Neiddebatten zu vermeiden. "Transparenz bei den Transfers dient einer faktenorientierten Politik", sagte Bundesrat Hammerl, er stimme dem vorliegenden Gesetzentwurf daher gerne zu.

Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) nannte die Vorlage einen "Murks", der Gesetzesbeschluss des Nationalrats lasse viele technische, politische und organisatorische Fragen offen und verfehle deutlich das Ziel, das Förderungswesen effektiver zu gestalten. Ein erster Schritt müsse nicht mit einem "Stolperer" beginnen, formulierte die Rednerin und erinnerte daran, dass es schon im Begutachtungsverfahren keine einzige positive Stellungnahme zu dem Entwurf für eine Transparenzdatenbank gegeben habe. Die Nicht-Einbeziehung der Bundesländer und der fehlende Zugriff der transferleistenden Stellen auf die Daten hob Kickert als zentrale Kritikpunkte hervor. So würden Mehrfachförderungen für die Leistungsgeber nicht erkennbar, Transparenz daher nicht hergestellt. Pauschale Angaben über Sachleistungen, etwa von Schulen und Hochschulen, problematisierte die Rednerin und sprach von Berechnungen nach der Formel "Pi mal Daumen". Das Ergebnis des Tauschgeschäfts zwischen SPÖ und ÖVP, Mindestsicherung hier, Transparenzdatenbank dort, sei deprimierend, schloss die Bundesrätin.

Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) hielt demgegenüber fest, dass die Regierung sehr wohl die Möglichkeit haben werde, Förderungsdaten in der Transparenzdatenbank zu erfassen. Es sei durch Studien erwiesen, dass Transfers – wenn auch in geringem Ausmaß - ungerechtfertigt bezogen werden, daher sei es zu begrüßen, wenn dank besserer Transparenz ungerechtfertigte Bezüge unterbunden werden können. Die Transparenzdatenbank wird auch zur Verwaltungsreform und zur Bundesstaatsreform beitragen, indem sie es erlaubt, den Wildwuchs an Leistungen zu erkennen und zu durchforsten. Die Rednerin schlug vor, nicht nur die Transfers der Bundesländer, sondern auch jene der Gemeinden in die Transparenzdatenbank aufzunehmen, um für mehr Gerechtigkeit im Transfersystem zu sorgen.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA legte den BundesrätInnen dar, was die Transparenzdatenbank leisten kann und soll. In einem Land mit so hohen Sozialleistungen wie in Österreich - die Gesamtsumme der Sozialleistungen betrage alljährlich 78 Mrd. € - sei es notwendig, Transparenz in das System zu bringen und Doppelförderungen zu vermeiden. Alle BürgerInnen sollen wissen, was sie an Transferleistungen bekommen. Auch die Förderungen – bei denen Österreich ebenfalls eine europäische Spitzenposition einnimmt – sollen transparenter werden, was die Verhandlungen mit den Bundesländern über den Stabilitätspakt erleichtern wird, konkret etwa bei der Wohnbauförderung. Die Behörden werden Anträge der BürgerInnen künftig leichter bearbeiten können, weil die Menschen ihre Einkommen mit ihrem Transparenzdatenbankausdruck leichter nachweisen können. Ältere MitbürgerInnen werden bei den Behörden Hilfen bei der Datenabfrage erhalten. Aus den Ländern kommen positive Signale zum Abschluss über 15a-Verträge für den Datentransfer der Länderdaten in die Transparenzdatenbank, berichtete der Staatssekretär und zeigte sich überzeugt, dass auf dem Weg zu mehr Transparenz im Transfersystem noch weitere Schritte folgen müssen.

Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Transparenzdatenbank.

Zustimmung zum Bankwesengesetz und E-Geldgesetz
Das Bankwesengesetz wurden seitens der Bundesrätinnen und Bundesräte einhellig begrüßt, das E-Geldgesetz passierte den Bundesrat mit kritischen Anmerkungen der FPÖ. Das Abkommen über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem IWF und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien blieben trotz kritischer Anmerkungen der Opposition ohne Einspruch.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte daran, was für eine Zumutung es für die SteuerzahlerInnen gewesen sei, in der Krise zur Rettung von Banken beitragen zu müssen, während sich dort risikofreudige Bankmanager gleichzeitig die Taschen mit Boni vollstopften. Es sei daher zu begrüßen, wenn neue Prämiensysteme bei den Banken darauf gerichtet sind, statt riskanten Verhaltens ein auf nachhaltige Erfolge gerichtetes Management zu belohnen. Weniger positiv sah Mühlwerth das neue E-Geld-Gesetz, das zu sehr am Zahlungsdienstegesetz orientiert sei und daher nicht erwarten lässt, dass ausreichend E-Geld-Institute geschaffen werden. Auch die Aufstockung des Kreditvolumens für den Internationalen Währungsfonds – der durch die Krise stark strapaziert wurde – sei abzulehnen, weil Österreich nicht weiterhin unter dem Titel der Währungsstabilität in "Fässer ohne Boden" einzahlen solle, meinte die Rednerin und erinnerte an den Fall Griechenlands, wo es trotz umfangreicher Finanzhilfen nicht gelungen sei, die Volkswirtschaft auf gesunde Beine zu stellen. Vielmehr sollte ein Insolvenzverfahren für Staaten eingeführt werden, um zu verhindern, dass die SteuerzahlerInnen für die Verluste von Banken haften, während die Gewinne bei den Banken bleiben. Doppelbesteuerungsabkommen sei zwar grundsätzlich zustimmen, nicht aber, wenn sie die Aufweichung des Bankgeheimnisses mit sich bringen.

Auch Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) hielt es für notwendig, gegen exzessive Boni-Regelungen von Investmentbanken vorzugehen. Bei riskanten Geschäften hätten die Bankmanager Boni kassiert, für die Verluste hafteten aber die SteuerzahlerInnen. Neue Vergütungsregelungen zielten nun auf ein besseres Risikomanagement und nachhaltigere Geschäftsstrategien. Die ÖVP werde dieser Änderung des Bankwesengesetzes gerne zustimmen, bekräftigte Steinkogler.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) kritisierte die Politik der Weltbank in den achtziger Jahren, als Währungssanierungen ohne Rücksicht auf die soziale Gerechtigkeit in den oft armen Ländern betrieben wurden. Man müsse aber klar sehen, welche Konsequenzen es gehabt hätte, hätte die Weltbank etwa Ungarn nicht geholfen, spekulative Angriffe auf seine Währung abzuwehren. Das habe nichts mit den Haushaltsproblemen Griechenlands oder Irlands zu tun, klärte der Redner auf und bekannte sich zu den Beschlüssen des jüngsten Europäischen Rats, die die Möglichkeiten des Euro-Schutzschirms vergrößern. Auch die währungsstabilisierende Tätigkeit der Weltbank brauche die Solidarität Österreichs, hielt Schennach fest und sprach die Hoffnung auf eine europäische Spekulationssteuer aus. Rechtliche Verbesserungen für E-Geld-Institute begrüßte der Bundesrat ebenso wie günstigere Konditionen beim elektronischen Zahlungsverkehr.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) konzentrierte sich auf die Aufstockung der Mittel für den IWF, der viel Geld aufgewendet habe, um Staaten während der Krise bei Währungsproblemen beizustehen. Die Aufstockung der IWF-Mittel diene der Aufrechterhaltung der internationalen Zahlungsfähigkeit. Das liege auch im Interesse Österreichs und seiner Exportwirtschaft, sagte der Redner und erläuterte seinen KollegInnen die Arbeitsweise des Internationalen Währungsfonds. Europäische Volkswirtschaften in Konkurs gehen zu lassen, würde katastrophale Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft haben, führte Bundesrat Mayer aus und wies in diesem Zusammenhang jeden Populismus entschieden zurück. Österreich habe vom raschen Eingreifen des IWF bei Währungsproblemen in Ländern sehr profitiert, deren Märkte für die österreichische Wirtschaft wichtig sind. Die Beteiligung Österreichs an der Aufstockung der IWF-Mittel sei daher zu begrüßen.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) sprach sich ebenfalls dafür aus, das während der Krise strapazierte Kreditvergabepotenzial des IWF wieder zu stärken und begrüßte auch den österreichischen Beitrag dazu. Österreich sei gut beraten, seine Solidarität bei internationalen Finanzprojekten zu zeigen, sei es im Interesse der Währungsstabilität oder bei den Millenniumszielen zur Bekämpfung der Weltarmut. In diesem Zusammenhang sprach sich die Rednerin dafür aus, Gender-Aspekte zu berücksichtigen, um zu einer wirklich kohärenten Entwicklungszusammenarbeit zu gelangen. Abzulehnen sei ein Entwicklungspolitik, die der Nahrungsmittelproduktion in Entwicklungsländern schade.

Bundesrat Stefan ZANGERL (Liste Fritz/T) kündigte Zustimmung an und unterzog das Verhalten von Investmentbankern, die die jüngste Finanzkrise herbeigeführt haben, einer scharfen Kritik. Der Redner bedauerte die Geiselhaft, in der sich Staaten befinden, weil sie Banken retten müssen, um die Spareinlagen ihrer BürgerInnen zu schützen. Nun sei es aber an der Zeit, jene "Herrschaften" aus dem Verkehr zu ziehen, die smart lächelnd Banken in den Ruin spekulieren und dafür fette Boni kassieren, während jeder und jede kleine BetrügerIn für Jahre hinter Gittern verschwinde.
     
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