Schmied: Qualitätssicherung des Schulwesens…   

erstellt am
17. 12. 10

…durch Weiterentwicklung der Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement Utl.: Gesetzesnovelle geht in Begutachtung
Wien (bmukk) - "Mit der Neukonzipierung der Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um das Qualitätsbewusstsein im Schulwesen zu steigern", betont Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied anlässlich der am 17.12. in Begutachtung gehenden Novelle zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz (B-SchAsG, § 18). "Mit der Gesetzesnovelle zur Schulaufsicht NEU und der Präzisierung des Schulleitungsprofils - dieser Gesetzesentwurf befindet sich seit Anfang Dezember in Begutachtung - schaffen wir Bedingungen zur Möglichkeit der Eigenverantwortung. Wir wollen damit einen Paradigmenwechsel von der Verordnungskultur zur Verantwortungs- und Ergebniskultur herbeiführen, der sich positiv auf die Qualität der Bildung unserer Jugend auswirken wird. Bestmögliche Lern- und Leistungsvoraussetzungen an den Schulen Österreichs ist unser Ziel", so die Ministerin.

Internationale Studien zeigen, dass eine ausgeprägte Verantwortungskultur am Schulstandort entscheidend für den Erfolg der Schulen ist. Mit der Novelle zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz, die mit 1. September 2012 in Kraft treten soll, wird die Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement neu konzipiert. Zur Vorbereitung wurden Gespräche mit der Schulaufsicht, den Schulpartnern, den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner geführt. Von der Begutachtung werden weitere Anregungen erwartet. Die Weiterentwicklung soll partizipativ erfolgen.

Mit dieser Gesetzesänderung wird auf die Follow-Up-Überprüfung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2009 und auf die parlamentarische Debatte dazu reagiert, die strategische Ziele, ein Berichtswesen der Schulaufsicht sowie ein einheitliches und verbindliches Qualitätsmanagement empfohlen haben. Und nicht zuletzt weisen auch internationale Studien darauf hin, dass Qualitätsentwicklung am Schulstandort und eine wertschätzende Feed-back-Kultur Gebote der Stunde sind.

Die SchulinspektorInnen werden künftig als regionale QualitätsmanagerInnen in einem umfassenden Qualitätsmanagementsystem eingebettet sein. Ihre Aufgaben werden explizit in der Novelle erfasst. Instrumente des New Public Management wie Qualitätsprogramme, Zielvereinbarungen, Prüfung der Rechtskonformität der schulischen Verwaltung, Controlling und wertschätzendes Feedback werden zur Anwendung kommen.

Mit dem neuen Gesetz bleiben die Ebenen Bezirksschulinspektor, Landesschulinspektor sowie Berufsschul- und Fachinspektor erhalten. Als Regionales Qualitätsmanagement unterstützen sie die Schulen durch Prozessberatung und -begleitung, Zielvereinbarungsgesprächen und Erfolgskontrolle, Konfliktregelung sowie durch das Zur-Verfügung-Stellen von Methoden, Instrumenten und Materialien.

Durch die Anwendung zielorientierter Instrumente sollen Bildungserfolg und Schulqualität in einigen Bereichen operationalisiert werden (Schulabbruchsquoten, Absolventenquoten, StudienanfängerInnen).

Nach der Beschlussfassung der Gesetzesnovelle im Hohen Haus soll als nächster Schritt ein Qualitätsrahmen partizipatorisch mit allen Beteiligten erstellt werden, der die operative Umsetzung im Detail regelt.
     
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