…durch Weiterentwicklung der Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement Utl.: Gesetzesnovelle
geht in Begutachtung
Wien (bmukk) - "Mit der Neukonzipierung der Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement
setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um das Qualitätsbewusstsein im Schulwesen zu steigern",
betont Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied anlässlich der am 17.12. in Begutachtung gehenden Novelle zum
Bundes-Schulaufsichtsgesetz (B-SchAsG, § 18). "Mit der Gesetzesnovelle zur Schulaufsicht NEU und der
Präzisierung des Schulleitungsprofils - dieser Gesetzesentwurf befindet sich seit Anfang Dezember in Begutachtung
- schaffen wir Bedingungen zur Möglichkeit der Eigenverantwortung. Wir wollen damit einen Paradigmenwechsel
von der Verordnungskultur zur Verantwortungs- und Ergebniskultur herbeiführen, der sich positiv auf die Qualität
der Bildung unserer Jugend auswirken wird. Bestmögliche Lern- und Leistungsvoraussetzungen an den Schulen
Österreichs ist unser Ziel", so die Ministerin.
Internationale Studien zeigen, dass eine ausgeprägte Verantwortungskultur am Schulstandort entscheidend für
den Erfolg der Schulen ist. Mit der Novelle zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz, die mit 1. September 2012 in Kraft
treten soll, wird die Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement neu konzipiert. Zur Vorbereitung wurden
Gespräche mit der Schulaufsicht, den Schulpartnern, den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner geführt.
Von der Begutachtung werden weitere Anregungen erwartet. Die Weiterentwicklung soll partizipativ erfolgen.
Mit dieser Gesetzesänderung wird auf die Follow-Up-Überprüfung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2009
und auf die parlamentarische Debatte dazu reagiert, die strategische Ziele, ein Berichtswesen der Schulaufsicht
sowie ein einheitliches und verbindliches Qualitätsmanagement empfohlen haben. Und nicht zuletzt weisen auch
internationale Studien darauf hin, dass Qualitätsentwicklung am Schulstandort und eine wertschätzende
Feed-back-Kultur Gebote der Stunde sind.
Die SchulinspektorInnen werden künftig als regionale QualitätsmanagerInnen in einem umfassenden Qualitätsmanagementsystem
eingebettet sein. Ihre Aufgaben werden explizit in der Novelle erfasst. Instrumente des New Public Management wie
Qualitätsprogramme, Zielvereinbarungen, Prüfung der Rechtskonformität der schulischen Verwaltung,
Controlling und wertschätzendes Feedback werden zur Anwendung kommen.
Mit dem neuen Gesetz bleiben die Ebenen Bezirksschulinspektor, Landesschulinspektor sowie Berufsschul- und Fachinspektor
erhalten. Als Regionales Qualitätsmanagement unterstützen sie die Schulen durch Prozessberatung und -begleitung,
Zielvereinbarungsgesprächen und Erfolgskontrolle, Konfliktregelung sowie durch das Zur-Verfügung-Stellen
von Methoden, Instrumenten und Materialien.
Durch die Anwendung zielorientierter Instrumente sollen Bildungserfolg und Schulqualität in einigen Bereichen
operationalisiert werden (Schulabbruchsquoten, Absolventenquoten, StudienanfängerInnen).
Nach der Beschlussfassung der Gesetzesnovelle im Hohen Haus soll als nächster Schritt ein Qualitätsrahmen
partizipatorisch mit allen Beteiligten erstellt werden, der die operative Umsetzung im Detail regelt. |