40 Maßnahmen für einen reibungslosen Zugang zu öffentlichen Diensten in der
gesamten EU
Wien (bpd) - Der am 15.12. in Brüssel vorgestellte E-Government-Aktionsplan ist ein wesentlicher
Bestandteil der Digitalen Agenda für Europa und die Antwort der Europäischen Kommission auf die Forderung
nach einer gemeinsamen E-Government Politik in der EU.
Kommissarin Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission,
erklärte: "Dieser E-Government-Aktionsplan wird den Behörden helfen, durch Einsatz von Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) bessere Dienstleistungen zu niedrigeren Kosten zu erbringen, um den Bürgerinnen,
Bürgern und Unternehmen mit einem besseren Zugang zu öffentlichen Diensten das Leben zu erleichtern."
Die Europäische Kommission hat mit dem E-Government-Aktionsplan ein ehrgeiziges Programm vorgestellt, um die
E-Government Services der Mitgliedstaaten auszuweiten und deren Nutzung zu verbessern.
Manfred Matzka, Präsidialchef im Bundeskanzleramt: "Um die Potentiale von E-Government ausschöpfen
zu können, müssen unsere Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten informiert und zur Nutzung
der modernen Services befähigt werden. Daher haben wir maßgeschneiderte Portale, wie HELP.gv.at
und USP.gv.at, beziehungsweise unterstützen wir österreichweite
Programme wie seniorkom.at".
Der Aktionsplan enthält vierzig konkrete Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre, mit denen
die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, Online-Dienstleistungen in
Anspruch zu nehmen. Dabei geht es beispielsweise um die Gründung eines Unternehmens, die Beantragung von Sozialversicherungs-
und Gesundheitsleistungen oder die Einschreibung an Universitäten.
Sektionschef Matzka: "E-Government ist gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel ein vielversprechender
Hebel, um Kosten zu senken und öffentliche Leistungen schneller und effizienter zu erbringen. Behördenübergreifende
Zusammenarbeit und gemeinsame Schnittstellen sowie Standards, etwa im Bereich der Handy-Signatur oder der Amts-Signatur,
sind dabei ein absolutes Muss. Mit der Plattform Digitales Österreich haben wir gezeigt, dass alle Akteure
von E-Government bis E-Health an einem Strang ziehen".
Die Förderung elektronischer Behördendienste ist Teil einer gemeinsamen europäischen Wettbewerbs-
und Standortpolitik und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Europas Wirtschaft bei. Die
modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen es den öffentlichen Verwaltungen, einerseits
"alte" Dienstleistungen kundenfreundlicher und unabhängig von den Öffnungszeiten eines Amtes
anzubieten. Andererseits werden neue elektronische Dienste, wie etwa das automatisierte Erinnerungsservice zur
Erneuerung des Reisepasses in Österreich oder online Terminreservierung im Amt, über das Internet bereitgestellt.
Diese können nicht nur voll und ganz auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen
zugeschnitten werden, sondern helfen auch Zeit und Kosten einzusparen.
Manfred Matzka: "Österreich hat bereits gezeigt, dass E-Government die Kommunikation für Bürgerinnen,
Bürger und die Wirtschaft erleichtert, und gleichzeitig die internen Abläufe und Wege durch einen gemeinsamen
elektronischen Aktenlauf merkbar beschleunigt werden können. Dadurch wird die Qualität und Transparenz
des Öffentlichen Dienstes zum Nutzen aller Beteiligten wesentlich erhöht".
Der europäische E-Government-Aktionsplan soll den Übergang zu einer neuen Generation offener, flexibler
und nahtlos funktionierender elektronischer Behördendienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und
europäischer Ebene fördern. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass die online Services in allen
EU-Mitgliedstaaten funktionieren.
Bei der Umsetzung dieses Aktionsplans kommt den nationalen Regierungen eine zentrale Rolle zu, während die
EU-Kommission in erster Linie dafür verantwortlich ist, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung grenzübergreifender
elektronischer Behördendienste zu verbessern.
Die Maßnahmen des Aktionsplans gliedern sich in vier Kategorien:
- Stärkung der Nutzerinnen und Nutzer (z.B. stärkere Einbindung von Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse)
- Binnenmarkt (z.B. gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identitäten)
- Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltungen (z.B. elektronische Archivierung oder Videokonferenzen
anstelle von Dienstreisen)
- Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste (z.B. offene Spezifikationen
und Interoperabilität, E-Signatur und E-Identität)
Sektionschef Manfred Matzka: "Mit diesem E-Government Aktionsplan wird eine stetige Verwaltungsreform in
ganz Europa unterstützt".
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