Huainigg begrüßt Vorstoß der Justizministerin
Wien (övp-pk) - Als mutigen, positiven und sehr wichtigen Schritt für die Gleichstellung
behinderter Menschen beurteilt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen,
den von Justiministerin Claudia Bandion-Ortner vorgestellten Gesetzesentwurf . "Damit wird das Regierungsprogramm
umgesetzt und klar festgeschrieben, dass die Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann",
erklärt Huainigg.
Die vorgeschlagene zivilrechtliche Regelung stellt in einem ersten Schritt klar, dass aus der Geburt sowohl eines
gesund als auch eines behindert geborenen Kindes keine Schadenersatzansprüche resultieren können - sofern
dem behandelnden Arzt kein Verschulden am Entstehen oder am Ausmaß der Behinderung trifft. Weiters werden
sozialrechtliche Schritte außerhalb des Schadenersatzrechtes eingefordert: "Wir müssen Familien
mit behinderten Kindern besser unterstützen und den behinderungsbedingten Mehraufwand besser absichern",
sagt der ÖVP-Behindertensprecher und beschreibt die Entwicklungen der letzten Jahre, die den Gesetzgeber zum
Handeln herausgefordert haben:
"OGH-Urteile gestanden Eltern behinderter Kinder immer wieder hohe Schadenersatzsummen zu. Zuletzt wurde in
Kärnten ein Klinikerhalter dazu verurteilt, nicht nur den pflegebedingten Mehraufwand des Kindes abzudecken,
sondern die gesamten Unterhaltskosten zu tragen, weil im Rahmen der Pränataldiagnostik eine Behinderung nicht
erkannt worden war. Die Eltern argumentierten, sie hätten das Kind abgetrieben, wenn sie von dieser Diagnose
vor der Geburt des Kindes Kenntnis erlangt hätten", sagt Huainigg und hält fest: "Auch wenn
die OGH-Richter im Interesse der betroffenen Familien urteilten, die Symbolik dieser Rechtssprechung war fatal!"
Im österreichischen Staatenbericht zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden
die rechtliche Situation und die daraus resultierenden OGH-Urteile als problematisch dargestellt. Die im Verfassungsrang
stehende und von den Gerichten unmittelbar anzuwendende Europäische Menschenrechtskonvention garantiert das
Recht auf Leben und macht dabei keinen Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Auch die österreichische
Bundesverfassung schreibt in Artikel 7 fest, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden
darf.
Vor diesem Hindergrund weist Huainigg auf die praktischen Folgen der OGH-Rechtssprechung hin: Bei der medizinischen
Betreuung von schwangeren Frauen drängten Ärzte dazu, die ganze Palette an vorgeburtlichen Untersuchungen
durchzuführen - auch ohne Anlass und mit zusätzlichen Risiken für das werdende Kind. Sie rieten
oft bei geringstem Verdacht auf eine Behinderung zu einer Abtreibung. Für Eltern, insbesondere die Frauen,
gab es keine Zeit der guten Hoffnung oder frohen Erwartung mehr - die Schwangerschaft war geprägt von der
Angst, ja nichts versäumt zu haben, von Unsicherheit und Stress. Eltern, die von vornherein eine Abtreibung
ablehnten, wurden finanziell benachteiligt, weil sie damit den Anspruch auf Schadenersatz aufgaben.
Der Druck auf die Ärzte und Ärztinnen war enorm. Sie mussten alles unternehmen, um das Risiko auszuschalten,
mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden. Dies hatte enorme Auswirkungen auf ihre Berufsausübung
und die Praxis der Pränataldiagnostik insgesamt. "Und", argumentiert Huainigg weiter, "die
Einstellung der Gesellschaft gegenüber Leben mit Behinderung wurde negativ konnotiert. Zusätzlich überließ
man den Gerichten eine Wertung, die inhaltlich und politisch äußerst sensibel ist. Deshalb habe ich
mich als ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen sehr dafür eingesetzt, eine entsprechende Änderung
des Gesetzes im Regierungsprogramm festzuschreiben. Ich freue mich, dass die Justizministerin dies nun mit ihrem
Gesetzesentwurf umsetzt", sagt Huainigg abschließend. |