EU-Patent: Neue Wendung in der unendlichen Geschichte um ein gemeinsames Patent   

erstellt am
16. 12. 10

Wien (patentamt) - Der Streit um das von der europäischen Wirtschaft hoffnungsvoll erwartete EU-Patent hat trotz intensiver Bemühungen leider zu keinem Happy End geführt. In Brüssel wurde am 10.12. in einer Sitzung des Ministerrats von einem überwiegend großen Teil der Mitgliedsstaaten mit Bedauern festgestellt, dass die Schaffung eines in der gesamten Europäischen Union gültigen Patents gescheitert ist. Vincent Van Quickenborne, belgischer Wirtschaftsminister und Ratsvorsitzender, stellte schon im Vorfeld resigniert fest, dass es die nötige Einstimmigkeit wohl nie geben wird.

Dennoch lässt nun ein neuer Vorschlag wieder Hoffnung aufkeimen. Nach EU-Recht kann mit Hilfe des Instruments der „verstärkten Zusammenarbeit" auch ein kleinerer Kreis an Mitgliedsstaaten einen eigenen Weg zu einem europäischen Patent beschreiten. Für die Umsetzung dieses Plans müssten von den 27 Mitgliedsstaaten zumindest neun Länder einen gemeinsamen Antrag stellen. Einige Staaten, darunter Frankreich, haben bereits Interesse an einem solchen Vorgehen bekundet. Deutschland ist ebenfalls mit an Bord: Wirtschaftssekretär Peter Hintze signalisierte jedenfalls die Bereitschaft dazu. Nach Abklärung der offenen Fragen (wie z.B. Kosten, Gerichtsbarkeit etc.) wird sich auch Österreich der Koalition um die verstärkte Zusammenarbeit anschließen, betonten Infrastrukturministerin Doris Bures und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, nachdem im österreichischen Parlament am 14. Dezember 2010 dazu ein Ministerratsbeschluss gefällt wurde.

Hauptgrund für das Nichtzustandekommen des EU-Patentes war der jahrelange Sprachenstreit. Vor allem Spanien und Italien sahen sich von der geplanten Sprachenregelung benachteiligt, da nur die drei Amtssprachen des Europäischen Patentamtes, also Englisch, Französisch und Deutsch bei der Prüfung und Erteilung des EU-Patentes vorgesehen waren.

Die gegenwärtige Regelung erfordert enormen Übersetzungsaufwand, der insbesondere auf Kosten innovativer Unternehmen geht. Um eine europäische Anmeldung in einem benannten Land auch zur Geltung zu bringen, ist eine sogenannte Validierung in jedem einzelnen Staat notwendig. In der Praxis bedeutet dies eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache. Die europäische Sprachenvielfalt ist so der Hauptgrund für die enormen Kosten, die ein europaweiter Patentschutz nach sich zieht. Der direkte Kostenvergleich mit Wirtschaftsräumen wie Japan oder den USA fällt jedenfalls ernüchternd aus (siehe auch Grafik): Die Gesamtkosten für eine sogenannte EPA-13-Anmeldung (sie umfasst 13 der wichtigsten europäischen Volkswirtschaften) betragen laut Studien ungefähr neunmal mehr als ein US-Patent.

Das neue wichtige Alternativprojekt der „verstärkten Zusammenarbeit", braucht daher die Unterstützung Österreichs, das nach dem gestrigen Regierungsbeschluss ein Schreiben an die Europäische Kommission richten wird. Bleibt zu hoffen, dass auch genügend andere Staaten diese Chance erkennen. Präsident Friedrich Rödler: „Die österreichische Wirtschaft braucht Impulse, um die gerade anspringende Konjunktur nicht wieder zu bremsen. Eine massive Senkung der europäischen Patentkosten wäre dazu ein wichtiger Schritt."
     
Informationen: http://www.patentamt.at    
     
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