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Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft zieht Bilanz |
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Tätigkeitsbericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2009 wird dem
Landtag vorgelegt Wien (rk) - Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2009. Der Wiener Landtag befasst sich damit am 16.12. Die Inanspruchnahme der Einrichtung ist weiterhin hoch. Der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Konrad Brustbauer sieht darin einen Vertrauensbeweis: "Das zeigt, dass die Menschen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn es mit der Behandlung oder Pflege und Betreuung Probleme gibt und dass sie uns vertrauen." 11.165 Personen haben sich im Jahr 2009 an die WPPA gewendet. (2008 waren es 10.995) In 200 Fällen wurden Gelder aus dem Patientenentschädigungsfonds (174 PatientInnen) oder dem Wiener Härtefonds (26 PatientInnen) wegen erlittener Schäden im Zuge einer Behandlung außergerichtlich zugesprochen, die insgesamt etwas über 1,7 Millionen Euro ausmachten. Darüber hinaus wurden bei Rechtsträgern von Krankenanstalten, bei der Schiedsstelle der Ärztekammer und bei Haftpflichtversicherungen außergerichtlich an Abgeltungen beinahe 700.000 Euro für PatientInnen erreicht. Die Gesamtentschädigungssumme beträgt somit etwa 2,4 Millionen Euro, die für die PatientInnen innerhalb eines Jahres erzielt werden konnte. Qualität des pflegerischen und medizinischen Angebotes in Wien sehr hoch Dass die Abgeltungssummen von Jahr zu Jahr etwas schwanken liege laut Brustbauer in der Natur der Sache, denn in welchem Ausmaß schwerwiegende Schäden, insbesondere auch bei Komplikationen oder in Fällen, in denen ein Verschulden nicht erwiesen sei, tatsächlich anfielen, folge keiner statistischen Entwicklung. "Im letzten Jahr sind glücklicherweise weniger besonders schwere Schäden an die beiden Entschädigungsfonds herangetragen worden, sodass trotz Anhebung der möglichen Höchstentschädigungssumme im Einzelfall insgesamt weniger Geld ausgezahlt wurde. Das kann in Folgejahren wieder ganz anders ausschauen", so Brustbauer. Die Qualität des medizinischen Leistungsangebotes in Wien habe laut PatientInnenanwaltschaft ein hohes Niveau. So wie in den letzten Jahren sei die Höhe der Entschädigungszahlungen oder die Anzahl der Entschädigungsfälle für sich allein kein Qualitätsindikator. Im Durchschnitt gibt es bei jeder 414. Spitalsbehandlung eine Beschwerde an die PatientInnenanwaltschaft. Aus dem Bericht In 2.634 Fällen von insgesamt ca. 11.165 vorgebrachten Anbringen war es notwendig ein aktenmäßiges Ermittlungsverfahren und damit eine genauere Prüfung durchzuführen. Gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum sind dies um 59 Fälle mehr. Dabei geht es aber nicht nur um Beschwerden, sondern oft auch um Auskünfte, um Kommunikationsprobleme u. dgl. Die 2009 erledigten Beschwerden sind mit 1.075 (gegenüber 970 im Jahr 2008) neuerlich angestiegen. Berechtigt waren 138 Beschwerden (gegenüber 148 im Jahr 2008), teilberechtigt 222 (gegenüber 193 im Jahr 2008) und nicht berechtigt 540 (gegenüber 442 im Jahr 2008). Wieder zurückgezogen wurden 142 Beschwerden (gegenüber 139 im Jahr 2008). Der Beschwerdegrund behoben wurde in 33 Fällen (gegenüber 48 im Jahr 2008). Brustbauer dazu: " Natürlich weisen auch objektiv unberechtigte Beschwerden auf subjektive Unzufriedenheit hin. Selbstverständlich kann man auch aus solchen Beschwerden letztlich Verbesserungen ableiten, denn auch formal korrekte Abläufe können vielleicht noch patientInnenorientierter ablaufen. Für den Anstieg der Beschwerden ist die Ursache nicht etwa ein Qualitätsverlust bei der Behandlung oder Pflege und Betreuung, sondern der sich weiterhin verstärkende Trend, dass die PatientInnen selbstbewusst vermehrt auch ärztliche Entscheidungen oder pflegerische Maßnahmen hinterfragen." In Angelegenheit Pflege und Betreuung waren 841 Fälle eingehend zu bearbeiten, wobei sich 180 Fälle auf den Kernbereich, nämlich insbesondere Wohn- und Pflegeheime und Soziale Dienste bezogen. Oft wenden sich in Angelegenheiten der Pflege und Betreuung Angehörige an die Pflegeanwaltschaft. Um auch die pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen direkt zu erreichen, werden Heime regelmäßig oder BewohnerInnen aufgrund eines konkreten Anlasses aufgesucht. In diesem Zusammenhang kommt auch der Wiener Heimkommission, die eine gesonderten Bericht erstellt und deren Geschäftsstelle bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eingerichtet ist, besondere Bedeutung zu. Der Tätigkeitsbericht enthält auch einen Abrechnungsüberblick über den Patientenentschädigungsfonds, der per 31.12.2009 einen Kontostand von 2.943.095,59 ausweist. Gespeist wird der Patientenentschädigungsfonds aus PatientInnenbeiträgen von 73 Cent pro Tag für max. 28 Spitalstage pro Jahr. Die Einhebung erfolgt mit dem Spitalskostenbeitrag durch die Spitäler. Einschließlich Verzinsung des Fondsguthabens wurden 2009 insgesamt rund 1,54 Millionen Euro eingenommen. Nach Kenntnisnahme durch den Wiener Landtag wird der Bericht veröffentlicht und wird voraussichtlich ab Freitag auch auf der Seite www.patientenanwalt.wien.at nachzulesen sein. Auch eine barrierefreie Kurzfassung wird online zur Verfügung stehen. Dass die Tätigkeit der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserungen des im Wesentlichen sehr gut funktionierenden städtischen Gesundheitssystems ist, dessen ist sich Brustbauer gewiss. "Meine MitarbeiterInnen und ich werden uns jedenfalls auch in Zukunft für die PatientInnen sowie für pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und die Wahrung ihrer Rechte einsetzen", verspricht Brustbauer. "Das Wichtigste bleibt abseits aller Rechtsfragen die Menschlichkeit und die Kommunikationsbereitschaft", schließt der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt. |
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Informationen: http://www.patientenanwalt.wien.at/ | ||
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