Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie und Verwaltungsvereinfachung wichtige Punkte der neuen Novelle
Wien (bmlfuw) - Am 14.12. wurde die Novelle des Wasserrechtsgesetzes im Ministerrat beschlossen.
„Schwerpunkt der Novelle ist die Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie der Europäischen Union. Darüber
hinaus wurde in der Novelle die Änderung vorgenommen, um einen guten Zustand unserer Gewässer bis
2027 – so die Vorgabe – zeitgerecht zu erreichen. Ein besonders wichtiger Punkt dieser Novelle sind darüber
hinaus die Änderungen zur Verwaltungsvereinfachung“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
„Die Novelle ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen Naturgefahrenmanagement in Europa und somit
zu mehr Schutz der Bevölkerung. Mit der Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie der EU beginnt eine neue Ära
im Hochwasserschutz in Europa. Österreichweit wird es zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben.
Auf Basis dieser Pläne werden weiters einheitliche Hochwassergefahrenkarten erstellt. Künftig kann
somit jede Österreicherin und jeder Österreicher sehen, wie gefährdet sein Grund und Boden durch
Hochwässer ist. Mit der Hochwasserrichtlinie werden wir in Österreich bis 2015 schließlich abgestimmte
Maßnahmen und Ziele für die von Hochwasser besonders betroffenen Gebiete haben“, so der Minister weiter.
Bis 2027 müssen in Österreich alle Gewässer einen guten Zustand aufweisen. In der Novelle wurde
nun eine generelle Verpflichtung der „Fischpassierbarkeit“ bei neuen Querbauten aufgenommen. Bei bestehenden Anlagen
können künftig Landeshauptleute Programme für die Sanierung der Gewässer erlassen, damit
die Vorgaben der EU fristgerecht erfüllt werden.
Der dritte wesentliche Punkt der Novelle betrifft die Verwaltungsvereinfachung. Das Wasserrechtsgesetz stammt aus
1959. Durch zahlreiche Novellen wurden hier auch einige Verwaltungsschritte verordnet, die aus heutiger Sicht nicht
mehr notwendig sind „Mit der Novelle 2010 haben wir es geschafft, gemeinsam mit den Ländern wichtige Vereinfachungen
aufzunehmen, so brauchen künftig etwa Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung nur mehr ein Anzeigeverfahren.
Weiters wird es vereinfachte Prüfverfahren für Erdwärmegewinnungsanlagen geben“, so Berlakovich
abschließend. |