Rückwirkender Antrag bis 31. März 2011 möglich
Innsbruck (lk) - Nach dem heurigen November-Landtagsbeschluss tritt die neue Tiroler Mindestsicherung
am 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. September 2010. Wer bereits zwischen dem 1. September
und 31. Dezember 2010 die vormalige Grundsicherung bezogen hat, wird automatisch neu berechnet: Falls nach dem
neuen Gesetz eine höhere Leistung zusteht, wird die Differenz direkt ausbezahlt. „Wer in diesem Zeitraum keine
‚Sozialhilfe’ bezogen hat, aber aufgrund der höheren Richtsätze schon einen Anspruch gehabt hätte,
kann bis zum 31. März 2011 einen entsprechenden Antrag auf rückwirkende Berechnung stellen“, informiert
Soziallandesrat Gerhard Reheis. Auskünfte erteilen die Sozialämter der Bezirkshauptmannschaften.
Neue Mindestsicherung für mehr TirolerInnen
Das Führen eines menschenwürdigen Lebens in einer Notlage ist Ziel der bundesweit einheitlichen Mindestsicherung,
die den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die Krankenversicherung abdeckt. Beim Lebensunterhalt erfahren insbesondere
AlleinerzieherInnen eine finanzielle Besserstellung, beim Wohnen wird man sich in Tirol weiterhin an den ortsüblichen
Wohnkosten orientieren. Außerdem ersetzt die „E-Card“ den bisherigen Sozialhilfe-Krankenschein. 11.300 Menschen
haben im vergangenen Jahr in Tirol die Grundsicherung erhalten, die durchschnittliche Bezugsdauer liegt unter einem
halben Jahr. „Angesichts der höheren Richtsätze werden mehr Tirolerinnen und Tiroler die neue Mindestsicherung
beziehen können – als Hilfestellung für eine schwierige Lebenssituation“, berichtet LR Reheis.
Sprungbrett in das Arbeitsleben
Eine weitere Verbesserung ist der Wegfall des Kostenersatzes (Regress), um die Rückkehr ins Arbeitsleben zu
erleichtern. Bisher musste, wer wieder zu einem eigenen Einkommen gelangt war, die erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen.
Die intensivere Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmarktservice, wo jetzt auch die Mindestsicherung beantragt werden
kann, und Sozialbehörden trägt ebenso dazu bei, arbeitsfähigen Menschen zu einer Arbeit zu verhelfen.
Auskünfte erteilen die Sozialreferate der Bezirkshauptmannschaften und das Sozialamt der Stadt Innsbruck. |