Einigung im UNO-Sicherheitsrat über Fortsetzung der Arbeit der UNO-Straftribunale
Wien (bmeia) - „Das ist ein wichtiger Erfolg Österreichs im Kampf gegen die Straflosigkeit“
freut sich Außenminister Spindelegger über die Annahme einer von Österreich eingebrachten Resolution,
mit der ein internationaler Mechanismus eingerichtet wird, der sicherstellt, dass die Arbeit der UNO-Straftribunale
für Jugoslawien und Ruanda weitergeführt werden kann. „Wir gewährleisten damit, dass alle laufenden
Verfahren abgeschlossen und gesuchte Kriegsverbrecher wie Ratko Mladic oder Félicien Kabuga auch in Zukunft
vor ein internationales Gericht gestellt werden können.“
„Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit war ein Leitmotiv unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Die
erzielte Einigung ist ein schöner Abschluss unserer konsequenten Arbeit“, so Spindelegger weiter. Mit dem
neuen internationalen Mechanismus ist garantiert, dass neben der Durchführung von Gerichtsverfahren
gegen flüchtige Angeklagte unter anderem der Zeugen- und Opferschutz, die Überwachung der Vollstreckung
der Gefängnisurteile und die Verwaltung der Archive fortgesetzt wird.
Als Vorsitz der Arbeitsgruppe für Tribunale leitete Österreich zwei Jahre lang die Verhandlungen. Buchstäblich
bis zur letzten Minute liefen die intensiven Bemühungen Österreichs, zwischen den „ständigen Fünf“
im Sicherheitsrat, insbesondere USA und Russland, einen Kompromiss zu vermitteln. Die Annahme der Resolution stellt
einen mit der Errichtung der UNO-Straftribunale in den Jahren 1993 bzw. 1994 vergleichbaren bedeutenden Schritt
dar. Als Vorsitz der Arbeitsgruppe hat Österreich in den letzten zwei Jahren insgesamt neun Resolutionen zur
Unterstützung der Arbeit der UNO-Straftribunale eingebracht. |