Quote bleibt gleich; im Juli soll die Rot-Weiß-Rot-Card kommen
Wien (pk) - Auch im kommenden Jahr dürfen bis zu 8.145 Personen nach Österreich zuwandern. Das
sieht die Niederlassungsverordnung 2011 vor, die von Innenministerin Maria Theresia Fekter vorgelegt und am 21.12.
vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit
bleiben die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2010 insgesamt gleich. Auch im Hinblick
auf die Saisonarbeitskräfte und die ErntehelferInnen gibt es keine Änderungen. Für beide Gruppen
ist eine Höchstzahl von 7.500 vorgesehen.
Nachdem sich die Bundesregierung nun auf die Einführung so genannte Rot-Weiß-Rot-Card geeinigt hat,
wird in Zukunft die Regelung der Zuwanderung aufgrund der Niederlassungsverordnungen durch ein anderes System,
das mehr auf die individuellen Kenntnisse der Betreffenden abstellt, ersetzt.
Diesbezügliche Fragen der Abgeordneten Alev Korun (G), Christoph Hagen (B), Stefan Prähauser (S), Martin
Bartenstein (V) und Walter Rosenkranz (F) beantwortete Innenministerin Maria Fekter mit dem Hinweis darauf, dass
die Rot-Weiß-Rot-Card ein neues kriteriengeleitetes System für die Zuwanderung nach Österreich
schaffen soll. Das neue System werde auf drei Säulen ruhen und werde die Zuwanderung von höchstqualifizierten
Personen, von Arbeitskräften in Mangelberufen sowie von Schlüsselarbeitskräften ermöglichen.
Bei der Familienzusammenführung werde die Quotenregelung auch nach dem Inkraftsetzen der Rot-Weiß-Rot-Card
aufrecht bleiben. Das neue System soll im Frühjahr beschlossen und im Juli 2011 in Kraft gesetzt werden.
2010 sei die Quote weder für Arbeitskräfte noch bei der Familienzusammenführung ausgeschöpft
worden, erfuhren die Abgeordneten. Von der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte
aus den Nachbarländern erwarten Experten keine wesentlichen Veränderungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt,
teilte die Ministerin mit; derzeit herrsche bereits in mehreren Bundesländern Vollbeschäftigung und Arbeitskräftemangel.
Im Detail entfallen von den 8.145 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 2450 Bewilligungen auf unselbständige
Schlüsselkräfte samt Familienangehörige, 195 auf selbständige Schlüsselkräfte und
4.905 Bewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. Damit bleiben diese Quoten gegenüber
2010 gleich. 240 (2010: 235) Niederlassungsbewilligungen sind für so genannte "Privatiers" vorgesehen,
die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. Wie im Vorjahr sind 165 Plätze für
Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote
für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung-beschränkt"
mit 190 (2010: 190) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen
und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
gilt.
Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:
Burgenland: 180 Niederlassungsbewilligungen, davon 80 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 50 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Kärnten: 240 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 30 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Niederösterreich: 575 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Oberösterreich: 950 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 640 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben
Salzburg: 470 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 310 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben
Steiermark: 795 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 500 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 35 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 35 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Tirol: 480 Niederlassungsbewilligungen, davon 115 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Vorarlberg: 295 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 170 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Wien: 4.160 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.565 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 60 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 60 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Nominierungen für EU-Rechnungshof und Ausschuss der Regionen
Darüber hinaus lagen dem Hauptausschuss Nominierungen für den Europäischen Rechnungshof und den
Ausschuss der Regionen vor.
Für den Europäischen Rechnungshof hat die Bundesregierung Harald Wögerbauer als Mitglied nominiert,
der in dieser Funktion bis Ende 2013 Hubert Weber nachfolgt. Anstelle des burgenländischen Landtagspräsidenten
a.D. Walter Prior wird in Hinkunft Landtagsabgeordneter Klubobmann Christian Illedits die Funktion eines stellvertretenden
Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) übernehmen. Infolge der steiermärkischen Landtagswahl werden
Landesrat Christian Buchmann als Mitglied und Elisabeth Grossmann als stellvertretendes Mitglied für die restliche
Funktionsperiode des AdR bis 2015 tätig sein.
Während die Ausschussmitglieder die Änderungen im Ausschuss der Regionen ohne Debatte zur Kenntnis nahmen,
entspann sich um die Nominierung von Harald Wögerbauer als Nachfolger für das langjährige Mitglied
des Europäischen Rechnungshofes, Hubert Weber, eine lebhafte Diskussion, ehe das Einvernehmen mit der Mehrheit
von SPÖ, ÖVP und FPÖ hergestellt wurde.
Abgeordneter Peter Pilz (G) hatte zunächst die Vorgangsweise im Ausschuss problematisiert und – teilweise
mit Unterstützung der FPÖ-Abgeordneten Johannes Hübner und Peter Fichtenbauer – bei Nominierungen
grundsätzlich die Durchführung einer Anhörung des Kandidaten verlangt. – Dieses Verlangen wies die
Vorsitzführende Ausschussobfrau Barbara Prammer mit dem Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen
in der Bundesverfassung zurück.
Dann erkundigte sich Abgeordneter Pilz nach den Gehältern und anderen Zuwendungen beim Europäischen Rechnungshof
und begründete seine Ablehnung des Nominierungsvorschlags mit Zweifeln an der persönlichen und fachlichen
Qualifikation des Kandidaten. Wögerbauer sei nach einer nur wenige Jahre dauernden Tätigkeit im Rechnungshof
seit 1979 als Klubmitarbeiter der ÖVP tätig und besitze daher nicht die "reiche Prüferfahrung",
die zu den Voraussetzungen für diese Funktion zählt. In seiner Tätigkeit für den ÖVP-Klub
habe Wögerbauer nicht die Arbeit des Rechnungshofes unterstützt, sondern die oft gegen den Rechnungshof
gerichteten Interessen seines Klubs. Kritisch sah Pilz auch die Tätigkeit Wögerbauers als Leiter des
Datenschutzrates.
Auch Abgeordneter Christoph Hagen vom BZÖ stellte die Qualifikation Wögerbauers in Frage.
Demgegenüber brach FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner eine Lanze für Harald Wögerbauers
Bewerbung für den Europäischen Rechnungshof. Wögerbauer zähle zu den "geistig fittesten
Verwaltungsjuristen", die er kenne. Wögerbauer verfüge ohne jeden Zweifel über die notwendigen
Voraussetzungen für eine Funktion beim Europäischen Rechnungshof, meinte Hübner.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) nannte Harald Wögerbauer einen höchst qualifizierten Bewerber für
den Europäischen Rechnungshof und wies unter anderem auch darauf hin, dass Wögerbauer den Rechnungshofausschuss
in seiner Funktion als Klubsekretär viele Jahre lang betreut hat. Wögerbauer wird das Hearing, das er
auf dem Weg in seine künftige Funktion bei der EU noch zu absolvieren habe, mit Bravour bestehen, zeigte sich
Kopf überzeugt.
Die Bezüge beim Europäischen Rechnungshof seien tatsächlich "üppig", räumte
Kopf ein, dies sei aber kein Grund, die Bewerbung Harald Wögerbauers abzulehnen.
Abgeordneter Josef Cap schloss sich den Ausführungen des ÖVP-Klubobmanns an, wies auf die hohe Qualifikation
der Experten aller Parlamentsklubs hin und sah Wögerbauers Qualifikationen in voller Übereinstimmung
mit den Anforderungen für die zu besetzende Funktion beim Europäischen Rechnungshof. Auch zeigte sich
Cap überzeugt, dass sich Harald Wögerbauer in die Diskussion um die Gehälter bei der EU einbringen
werde.
Staatssekretär Josef Ostermeyer sagte Abgeordnetem Pilz eine schriftliche Antwort auf seine Frage nach dem
Gehaltsschema beim Europäischen Rechungshof zu.
Am Beginn seiner Sitzung hatte sich der Hauptausschuss neu konstituiert und Obfrau Barbara Prammer sowie ihre Obfraustellvertreter
Fritz Neugebauer und Martin Graf jeweils einstimmig in ihren Funktionen bestätigt. Unter anderem wurden auch
der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses und der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten
der Europäischen Union neu gewählt. |