Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2011   

erstellt am
22. 12. 10

Quote bleibt gleich; im Juli soll die Rot-Weiß-Rot-Card kommen
Wien (pk) - Auch im kommenden Jahr dürfen bis zu 8.145 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2011 vor, die von Innenministerin Maria Theresia Fekter vorgelegt und am 21.12. vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit bleiben die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2010 insgesamt gleich. Auch im Hinblick auf die Saisonarbeitskräfte und die ErntehelferInnen gibt es keine Änderungen. Für beide Gruppen ist eine Höchstzahl von 7.500 vorgesehen.

Nachdem sich die Bundesregierung nun auf die Einführung so genannte Rot-Weiß-Rot-Card geeinigt hat, wird in Zukunft die Regelung der Zuwanderung aufgrund der Niederlassungsverordnungen durch ein anderes System, das mehr auf die individuellen Kenntnisse der Betreffenden abstellt, ersetzt.

Diesbezügliche Fragen der Abgeordneten Alev Korun (G), Christoph Hagen (B), Stefan Prähauser (S), Martin Bartenstein (V) und Walter Rosenkranz (F) beantwortete Innenministerin Maria Fekter mit dem Hinweis darauf, dass die Rot-Weiß-Rot-Card ein neues kriteriengeleitetes System für die Zuwanderung nach Österreich schaffen soll. Das neue System werde auf drei Säulen ruhen und werde die Zuwanderung von höchstqualifizierten Personen, von Arbeitskräften in Mangelberufen sowie von Schlüsselarbeitskräften ermöglichen. Bei der Familienzusammenführung werde die Quotenregelung auch nach dem Inkraftsetzen der Rot-Weiß-Rot-Card aufrecht bleiben. Das neue System soll im Frühjahr beschlossen und im Juli 2011 in Kraft gesetzt werden.

2010 sei die Quote weder für Arbeitskräfte noch bei der Familienzusammenführung ausgeschöpft worden, erfuhren die Abgeordneten. Von der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den Nachbarländern erwarten Experten keine wesentlichen Veränderungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt, teilte die Ministerin mit; derzeit herrsche bereits in mehreren Bundesländern Vollbeschäftigung und Arbeitskräftemangel.

Im Detail entfallen von den 8.145 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 2450 Bewilligungen auf unselbständige Schlüsselkräfte samt Familienangehörige, 195 auf selbständige Schlüsselkräfte und 4.905 Bewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. Damit bleiben diese Quoten gegenüber 2010 gleich. 240 (2010: 235) Niederlassungsbewilligungen sind für so genannte "Privatiers" vorgesehen, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. Wie im Vorjahr sind 165 Plätze für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung-beschränkt" mit 190 (2010: 190) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:
Burgenland: 180 Niederlassungsbewilligungen, davon 80 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 50 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Kärnten: 240 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 30 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Niederösterreich: 575 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Oberösterreich: 950 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 640 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben

Salzburg: 470 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 310 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben

Steiermark: 795 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 500 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 35 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 35 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Tirol: 480 Niederlassungsbewilligungen, davon 115 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Vorarlberg: 295 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 170 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Wien: 4.160 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.565 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 60 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 60 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Nominierungen für EU-Rechnungshof und Ausschuss der Regionen
Darüber hinaus lagen dem Hauptausschuss Nominierungen für den Europäischen Rechnungshof und den Ausschuss der Regionen vor.

Für den Europäischen Rechnungshof hat die Bundesregierung Harald Wögerbauer als Mitglied nominiert, der in dieser Funktion bis Ende 2013 Hubert Weber nachfolgt. Anstelle des burgenländischen Landtagspräsidenten a.D. Walter Prior wird in Hinkunft Landtagsabgeordneter Klubobmann Christian Illedits die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) übernehmen. Infolge der steiermärkischen Landtagswahl werden Landesrat Christian Buchmann als Mitglied und Elisabeth Grossmann als stellvertretendes Mitglied für die restliche Funktionsperiode des AdR bis 2015 tätig sein.

Während die Ausschussmitglieder die Änderungen im Ausschuss der Regionen ohne Debatte zur Kenntnis nahmen, entspann sich um die Nominierung von Harald Wögerbauer als Nachfolger für das langjährige Mitglied des Europäischen Rechnungshofes, Hubert Weber, eine lebhafte Diskussion, ehe das Einvernehmen mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ hergestellt wurde.

Abgeordneter Peter Pilz (G) hatte zunächst die Vorgangsweise im Ausschuss problematisiert und – teilweise mit Unterstützung der FPÖ-Abgeordneten Johannes Hübner und Peter Fichtenbauer – bei Nominierungen grundsätzlich die Durchführung einer Anhörung des Kandidaten verlangt. – Dieses Verlangen wies die Vorsitzführende Ausschussobfrau Barbara Prammer mit dem Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen in der Bundesverfassung zurück.

Dann erkundigte sich Abgeordneter Pilz nach den Gehältern und anderen Zuwendungen beim Europäischen Rechnungshof und begründete seine Ablehnung des Nominierungsvorschlags mit Zweifeln an der persönlichen und fachlichen Qualifikation des Kandidaten. Wögerbauer sei nach einer nur wenige Jahre dauernden Tätigkeit im Rechnungshof seit 1979 als Klubmitarbeiter der ÖVP tätig und besitze daher nicht die "reiche Prüferfahrung", die zu den Voraussetzungen für diese Funktion zählt. In seiner Tätigkeit für den ÖVP-Klub habe Wögerbauer nicht die Arbeit des Rechnungshofes unterstützt, sondern die oft gegen den Rechnungshof gerichteten Interessen seines Klubs. Kritisch sah Pilz auch die Tätigkeit Wögerbauers als Leiter des Datenschutzrates.

Auch Abgeordneter Christoph Hagen vom BZÖ stellte die Qualifikation Wögerbauers in Frage.

Demgegenüber brach FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner eine Lanze für Harald Wögerbauers Bewerbung für den Europäischen Rechnungshof. Wögerbauer zähle zu den "geistig fittesten Verwaltungsjuristen", die er kenne. Wögerbauer verfüge ohne jeden Zweifel über die notwendigen Voraussetzungen für eine Funktion beim Europäischen Rechnungshof, meinte Hübner.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) nannte Harald Wögerbauer einen höchst qualifizierten Bewerber für den Europäischen Rechnungshof und wies unter anderem auch darauf hin, dass Wögerbauer den Rechnungshofausschuss in seiner Funktion als Klubsekretär viele Jahre lang betreut hat. Wögerbauer wird das Hearing, das er auf dem Weg in seine künftige Funktion bei der EU noch zu absolvieren habe, mit Bravour bestehen, zeigte sich Kopf überzeugt.

Die Bezüge beim Europäischen Rechnungshof seien tatsächlich "üppig", räumte Kopf ein, dies sei aber kein Grund, die Bewerbung Harald Wögerbauers abzulehnen.

Abgeordneter Josef Cap schloss sich den Ausführungen des ÖVP-Klubobmanns an, wies auf die hohe Qualifikation der Experten aller Parlamentsklubs hin und sah Wögerbauers Qualifikationen in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen für die zu besetzende Funktion beim Europäischen Rechnungshof. Auch zeigte sich Cap überzeugt, dass sich Harald Wögerbauer in die Diskussion um die Gehälter bei der EU einbringen werde.

Staatssekretär Josef Ostermeyer sagte Abgeordnetem Pilz eine schriftliche Antwort auf seine Frage nach dem Gehaltsschema beim Europäischen Rechungshof zu.

Am Beginn seiner Sitzung hatte sich der Hauptausschuss neu konstituiert und Obfrau Barbara Prammer sowie ihre Obfraustellvertreter Fritz Neugebauer und Martin Graf jeweils einstimmig in ihren Funktionen bestätigt. Unter anderem wurden auch der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses und der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union neu gewählt.
     
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