Haftungspflicht für Ärzte  

erstellt am
04. 01. 11

Heinisch-Hosek in "Österreich": "Ärzte müssen weiter haften"
Frauenministerin widerspricht im "Österreich"-Interview Justizministerin Bandion-Ortner
Wien (oe24) - SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek stellt sich in einem Interview in der Tageszeitung "Österreich" (Ausgabe 04.01.) gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Diese will eine Aufhebung der Haftungspflicht für Ärzte im Fall einer nicht-diagnostizierten Behinderung eines Ungeborenen. Heinisch-Hosek erklärt dazu: "Das geltende Gesetz sagt, wenn ein Arzt einen Fehler bei der Diagnose vor der Geburt macht oder der Schwangeren Informationen vorenthält, dann ist er für den Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, haftbar. Das soll auch so bleiben, Gynäkologen haben wie alle anderen Ärzte für Fehler geradezustehen."

Die Ärzte aus der Haftung entlassen will ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Anlass ist der Fall Emil: Eine Vorarlberger Familie hatte dagegen geklagt, dass ihr Sohn "Emil" als Schaden behandelt würde. Heinisch-Hosek in "Österreich": "Es stimmt nicht, dass im Gesetz steht, ein behindertes Kind wäre ein Schaden. Das würde ich auch nie sagen, denn ich habe selbst drei Jahre für ein behindertes Kind gesorgt." Dennoch will Bandion die Gesetzesänderung. Heinisch-Hosek wertet das als Angriff auf das Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbruch: "Die Frau muss das Recht haben, sich entscheiden zu können."

In Sachen neues Gleichbehandlungsgesetz ist Heinisch-Hosek noch immer am Verhandeln: "Hauptsächlich geht es um die betriebsinterne Offenlegung der Frauen- und Männerdurchschnittsgehälter. Leider sollen Arbeitnehmer sollen Strafen zahlen, wenn sie mit Dritten über diese Berichte reden. Aber die habe ich auf ein Viertel der ursprünglich geplanten 1.500 Euro runter verhandelt und will sie ganz weg haben."

 

Donnerbauer weist Kritik Heinisch-Hoseks zurück
Sorgfaltspflicht der Ärzte bleibt weiterhin bestehen
Wien (övp-pk) - ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer zeigte kein Verständnis für die ablehnende Haltung der Frauenministerin bei der Änderung des Schadenersatzrechts. „Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurde für diese wichtige Initiative im Bereich des Zivilrechts unter anderem von Behindertenorganisationen gelobt“, erinnerte Donnerbauer Heinisch-Hosek.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Klarstellung müssten natürlich sozial- bzw. familienrechtliche Regelungen geschaffen werden, sodass Familien mit behinderten Kindern in wirtschaftlicher Hinsicht keine nachteiligen Folgen zu tragen haben, so der ÖVP- Justizsprecher. Dies sei auch explizit in den erläuternden Bemerkungen zum Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 angeführt.

In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sei außerdem ausdrücklich festgehalten, dass Ärzte für Kunstfehler während der Schwangerschaft oder der Geburt weiterhin verantwortlich sind: „Die Sorgfaltspflicht des Arztes bleibt natürlich weiterhin bestehen“, so Donnerbauer. „Das neue Gesetz stellt lediglich klar, dass aus der Geburt eines Kindes kein Schadenersatz abgeleitet werden kann und ist somit ein wichtiges Signal zur Wahrung der Würde behinderter Menschen. Es stünde der Frauenministerin also gut an, diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht zu verweigern“, so Donnerbauer abschließend.

 

Belakowitsch-Jenewein: Frauenministerin selbst ist Schadensfall
Behindertenrechte würden gegen "Frauenrechte" ausgespielt
Wien (fpd) - "Unfassbar ist die Kritik von Frauenministerin Heinisch-Hosek am Gesetzesentwurf von Bandion-Ortner, wonach ein Kind niemals ein Schadensfall sein dürfe", stellte die freiheitliche Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, selbst zweifache Mutter, fest. Wenn Heinisch-Hosek dieses Gesetz als Angriff auf Frauen werte, so solle sie mir erklären, wer das Recht des Kindes auf Leben schütze! Hier würden Behindertenrechte gegen "Frauenrechte" ausgespielt, weil die Frauenministerin offenbar keine anderen Themen habe, so Belakowitsch-Jenewein, die Heinisch-Hosek selbst als "Schadensfall" für die österreichische Behindertenpolitik betrachtet.

Auch entspreche es nicht der Wahrheit, dass Ärzte aus der Haftung entlassen werden sollen, so Belakowitsch-Jenewein. "Ärzte sind verpflichtet, alle Untersuchungen ordentlich und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen, ebenso sind sie verpflichtet, werdende Mütter und Eltern über mögliche Risiken und Fehler der Pränataldiagnostik aufzuklären! Erledigen sie diese Aufgaben nicht oder fehlerhaft, so sind sie selbstverständlich für daraus entstehende Fehler haftbar!", klärte Belakowitsch-Jenewein Heinisch-Hosek auf.

Leider werde viel zu häufig suggeriert, dass durch die Pränataldiagnostik in jedem Fall die Möglichkeit gegeben sei, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen! Dies sei ebenso unrichtig wie die von Heinisch-Hosek suggerierte Meinung alle Frauen, die eine behindertes Baby erwarteten, würden sich sofort und leichten Herzens zur Abtreibung entscheiden. Im Übrigen sei der Ministerin gesagt, dass eine Abtreibung auch ein massiver Eingriff sei, der nicht einfach so nebenbei durchgeführt werden sollte, wie das tägliche Zähneputzen, so Belakowitsch-Jenewein.

"Es würde der Frauenministerin gut tun, sich weniger um Abtreibungsbelange - sie ist ja auch schon mit Ihren lauten "Bravo"-Rufen bei der Freigabe der "Pille danach" unangenehm aufgefallen - sondern um die Frauen in Österreich zu kümmern", so Belakowitsch-Jenewein.
     

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