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Haftungspflicht für Ärzte |
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erstellt am
04. 01. 11
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Heinisch-Hosek in "Österreich": "Ärzte müssen weiter haften"
Frauenministerin widerspricht im "Österreich"-Interview Justizministerin
Bandion-Ortner
Wien (oe24) - SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek stellt sich in einem Interview in
der Tageszeitung "Österreich" (Ausgabe 04.01.) gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Diese
will eine Aufhebung der Haftungspflicht für Ärzte im Fall einer nicht-diagnostizierten Behinderung eines
Ungeborenen. Heinisch-Hosek erklärt dazu: "Das geltende Gesetz sagt, wenn ein Arzt einen Fehler bei der
Diagnose vor der Geburt macht oder der Schwangeren Informationen vorenthält, dann ist er für den Mehraufwand,
den ein behindertes Kind verursacht, haftbar. Das soll auch so bleiben, Gynäkologen haben wie alle anderen
Ärzte für Fehler geradezustehen."
Die Ärzte aus der Haftung entlassen will ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Anlass ist der
Fall Emil: Eine Vorarlberger Familie hatte dagegen geklagt, dass ihr Sohn "Emil" als Schaden behandelt
würde. Heinisch-Hosek in "Österreich": "Es stimmt nicht, dass im Gesetz steht, ein behindertes
Kind wäre ein Schaden. Das würde ich auch nie sagen, denn ich habe selbst drei Jahre für ein behindertes
Kind gesorgt." Dennoch will Bandion die Gesetzesänderung. Heinisch-Hosek wertet das als Angriff auf das
Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbruch: "Die Frau muss das Recht haben, sich entscheiden zu können."
In Sachen neues Gleichbehandlungsgesetz ist Heinisch-Hosek noch immer am Verhandeln: "Hauptsächlich geht
es um die betriebsinterne Offenlegung der Frauen- und Männerdurchschnittsgehälter. Leider sollen Arbeitnehmer
sollen Strafen zahlen, wenn sie mit Dritten über diese Berichte reden. Aber die habe ich auf ein Viertel der
ursprünglich geplanten 1.500 Euro runter verhandelt und will sie ganz weg haben." |
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Donnerbauer weist Kritik Heinisch-Hoseks zurück
Sorgfaltspflicht der Ärzte bleibt weiterhin bestehen
Wien (övp-pk) - ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer zeigte kein Verständnis
für die ablehnende Haltung der Frauenministerin bei der Änderung des Schadenersatzrechts. „Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner wurde für diese wichtige Initiative im Bereich des Zivilrechts unter anderem von Behindertenorganisationen
gelobt“, erinnerte Donnerbauer Heinisch-Hosek.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Klarstellung müssten natürlich sozial- bzw. familienrechtliche
Regelungen geschaffen werden, sodass Familien mit behinderten Kindern in wirtschaftlicher Hinsicht keine nachteiligen
Folgen zu tragen haben, so der ÖVP- Justizsprecher. Dies sei auch explizit in den erläuternden Bemerkungen
zum Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 angeführt.
In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sei außerdem ausdrücklich festgehalten, dass Ärzte
für Kunstfehler während der Schwangerschaft oder der Geburt weiterhin verantwortlich sind: „Die Sorgfaltspflicht
des Arztes bleibt natürlich weiterhin bestehen“, so Donnerbauer. „Das neue Gesetz stellt lediglich klar, dass
aus der Geburt eines Kindes kein Schadenersatz abgeleitet werden kann und ist somit ein wichtiges Signal zur Wahrung
der Würde behinderter Menschen. Es stünde der Frauenministerin also gut an, diesem Gesetz ihre Zustimmung
nicht zu verweigern“, so Donnerbauer abschließend. |
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Belakowitsch-Jenewein: Frauenministerin selbst ist Schadensfall
Behindertenrechte würden gegen "Frauenrechte" ausgespielt
Wien (fpd) - "Unfassbar ist die Kritik von Frauenministerin Heinisch-Hosek am Gesetzesentwurf
von Bandion-Ortner, wonach ein Kind niemals ein Schadensfall sein dürfe", stellte die freiheitliche Gesundheitssprecherin
NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, selbst zweifache Mutter, fest. Wenn Heinisch-Hosek dieses Gesetz als Angriff
auf Frauen werte, so solle sie mir erklären, wer das Recht des Kindes auf Leben schütze! Hier würden
Behindertenrechte gegen "Frauenrechte" ausgespielt, weil die Frauenministerin offenbar keine anderen
Themen habe, so Belakowitsch-Jenewein, die Heinisch-Hosek selbst als "Schadensfall" für die österreichische
Behindertenpolitik betrachtet.
Auch entspreche es nicht der Wahrheit, dass Ärzte aus der Haftung entlassen werden sollen, so Belakowitsch-Jenewein.
"Ärzte sind verpflichtet, alle Untersuchungen ordentlich und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen,
ebenso sind sie verpflichtet, werdende Mütter und Eltern über mögliche Risiken und Fehler der Pränataldiagnostik
aufzuklären! Erledigen sie diese Aufgaben nicht oder fehlerhaft, so sind sie selbstverständlich für
daraus entstehende Fehler haftbar!", klärte Belakowitsch-Jenewein Heinisch-Hosek auf.
Leider werde viel zu häufig suggeriert, dass durch die Pränataldiagnostik in jedem Fall die Möglichkeit
gegeben sei, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen! Dies sei ebenso unrichtig wie die von Heinisch-Hosek suggerierte
Meinung alle Frauen, die eine behindertes Baby erwarteten, würden sich sofort und leichten Herzens zur Abtreibung
entscheiden. Im Übrigen sei der Ministerin gesagt, dass eine Abtreibung auch ein massiver Eingriff sei, der
nicht einfach so nebenbei durchgeführt werden sollte, wie das tägliche Zähneputzen, so Belakowitsch-Jenewein.
"Es würde der Frauenministerin gut tun, sich weniger um Abtreibungsbelange - sie ist ja auch schon mit
Ihren lauten "Bravo"-Rufen bei der Freigabe der "Pille danach" unangenehm aufgefallen - sondern
um die Frauen in Österreich zu kümmern", so Belakowitsch-Jenewein. |
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