Kinderrechte werden in der Verfassung verankert  

erstellt am
14. 01. 11

 Wittmann: Wichtiges gesellschaftspolitisches Signal
Kinderrechte künftig einklagbar
Wien (sk) - Als wesentliches gesellschaftspolitisches Signal bezeichnete SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am 13.01. den Beschluss zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. "Es ist erfreulich, wenn wir es nach mehr als 20 Jahren geschafft haben, den Kindern den Rechtsstatus und Schutz zu geben, der ihnen zusteht. Es ist ein wesentliches gesellschaftspolitisches Signal, das wir damit setzen und ein Zeichen, wie wichtig der Schutz von Kindern für Österreichs Gesellschaft ist", so Wittmann am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.In der Praxis bedeutet das, dass erstmalig Kinderrechte künftig über das Höchstgericht einklagbar sind. Außerdem sei in Zukunft gewährleistet, dass Kinder einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen und Meinungen in allen das Kindeswohl betreffenden Angelegenheiten haben, erläuterte der SPÖ-Verfassungssprecher.

Wittmann wies insbesondere daraufhin hin, dass Kinder nun ein verfassungsmäßig abgesichertes Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben. Vor allem sei damit auch auf gesetzlich höchster Ebene klargestellt, dass Kinder ohne Gewalt aufwachsen sollen. Beschlossen wurde außerdem der Anspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge sowie auf direkten und regelmäßigen persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen. Jedes Kind habe außerdem das Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen sind verboten. Ausdrücklich lobt Wittmann die konstruktive Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien. "Es ist positiv, dass über Parteiengrenzen hinweg das Kindeswohl im Vordergrund steht und Österreich mit der Schaffung dieses normativen Rahmens in Europa eine Vorreiterrolle einnimmt", so Wittmann.

 

Molterer: Kinderrechte stehen auf solidem Fundament
ÖVP-Verfassungssprecher zur Sitzung des Verfassungsausschusses
Wien (övp-pk) - Als "deutliches rechtspolitisches und politisches Signal zugunsten der Kinder und damit der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft", bezeichnet ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung, wie sie am 13.01. in der Sitzung des Verfassungsausschusses im Parlament beschlossen werden soll.

Es gelte allerdings, einige Dinge zurechtzurücken: "Die Kinderrechte sind in Österreich Realität", betonte Molterer. Denn anders, als vielerorts behauptet, sei die Kinderrechtskonvention in Österreich entweder auf verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Ebene bereits umgesetzt. Das im heutigen Ausschuss zu beschließende Bundesverfassungsgesetz (BVG) Kinderrechte ergänze diese Absicherung und schaffe vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzbare Rechte.

In diesem Zusammenhang trat Molterer der Ansicht mehrerer Institutionen entgegen, wonach die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich zwingend und vollumfänglich durch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte umgesetzt werden müsse. "Das ist nicht richtig. Eine einfachgesetzliche Umsetzung ist zumeist völlig ausreichend. Andererseits wollten wir mit dem BVG ganz bewusst kinderspezifische Grundrechte schaffen."

Im Übrigen gehe der nun vorliegende Text für das Verfassungsgesetz zu den Kinderrechten aus einem Entwurf des Österreich-Konvents hervor und stehe somit auf einem breiten und juristisch soliden Fundament, betonte Molterer weiter. Kurzfristig und unreflektiert weitere Grundrechte vorzuschlagen, sei daher unseriös.

"Wir wollten vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzbare Rechte schaffen. Daher sind die Formulierungen auch sehr präzise gehalten", erläuterte der Verfassungssprecher den Gesetzestext und gab zu bedenken, "dass Grundrechte für die einen unter Umständen zu Eingriffen in die Grundrechte anderer Menschen führen können." Mit einem sogenannten Gesetzesvorbehalt sei vorgesorgt, dass der Gesetzgeber klar abwägen und entscheiden kann, ob Eingriffe gerechtfertigt sind oder unterbleiben müssen, trat Molterer der Kritik der Grünen entgegen. "Da geht es nicht um das Fremdenrecht, sondern etwa um die Jugendgerichtsbarkeit oder die Möglichkeit, dass junge Mütter in Gefängnissen ihre Kleinkinder betreuen können."

 

Haubner, Stadler: BZÖ setzt Verankerung der Generationengerechtigkeit durch…
… und wird Kinderrechten zustimmen
Wien (bzö) - "Das BZÖ wird der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung seine Zustimmung erteilen und damit die für den Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sicherstellen", teilen die beiden stellvertretenden Klubobleute des BZÖ, Familiensprecherin Ursula Haubner und Justizsprecher Ewald Stadler, mit. Nachdem die Koalition mittels Abänderungsantrag die BZÖ-Forderung nach einer Verankerung der Generationengerechtigkeit erfüllt, stimme das BZÖ zu. "Das BZÖ hat hier erstmals für die junge Generation erreicht, dass die Generationengerechtigkeit und die Wahrung der Interessen der Kinder in der Verfassung verankert wird. Das ist ein großer Erfolg des BZÖ für die Jugend. Ein erster Schritt gegen den Raubbau an den Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen. Es darf nicht Politik auf Kosten der nächsten Generation gemacht werden. Jede Regierung sollte nur so viel ausgeben dürfen, wie aktuell an Einnahmen hereinkommt", so Haubner und Stadler.

Parallel zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung seien allerdings auch Sensibilisierungsmaßnahmen, wie auch eine weitere Verbesserung der Materiengesetze, beispielsweise des Jugendhilfegesetzes, nötig, um den Stellenwert von Kinderrechten in der Gesellschaft zu verbessern. "Es muss allen Menschen einfach klar gemacht werden, dass Kinder viele Rechte haben, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, wie etwa das Recht auf Ausbildung oder auf Gesundheit."

 

 Glawischnig: Allen Kindern alle Rechte
Von grüner Seite gibt es nun auch ein neues Verhandlungsangebot
Wien (grüne) -
Eva Glawischnig kritisierte bei einer Pressekonferenz, dass "Problembereiche" wie Armutsgefährdung, Bildungschancen, Gesundheit, Jugendwohlfahrt oder die "Differenzierung" von Kindern mit und ohne österreichischen Reisepass bei der geplanten Umsetzung der Verankerung der Kinderrechte ausgespart würden. Dass alles, was nun nicht verankert werde, schon abgesichert sei, sei eine "glatte Lüge".

Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill kritisierte außerdem, dass es keine Einbindung von Kinder- und Jugendorganisationen und keine Enquete zum Thema gegeben habe.
Entwurf "verstümmelt"

Für die Grünen ist der Entwurf der Regierungsparteien "verstümmelt", sie wollen die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung verankert sehen. Das "Übelste" ist für Glawischnig aber der vorgesehene Gesetzesvorbehalt, durch den etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken können.

Von grüner Seite gibt es nun auch ein neues Verhandlungsangebot: Man könne sich eine Zustimmung vorstellen, wenn der Gesetzesvorbehalt fällt und es nach zwei Jahren eine Evaluierung gibt, erklärte Glawischnig.

Gefragt, ob sie glaube, dass sich die Regierungsparteien diesbezüglich noch bewegen werden, meinte Glawischnig, man werde sehen. Es sei sicher für die Regierung eine "sehr schlechte Optik", sich bei so einem Grundrechtewerk auf die "rechte Seite" zu lehnen. Dass der Gesetzesvorbehalt wirklich fällt, ist dem Vernehmen nach aber sehr unwahrscheinlich.

 

Verfassungsausschuss: Zweidrittelmehrheit im NR-Plenum scheint gesichert
Wien (pk) - Nach einer jahrelangen öffentlichen Diskussion um die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung sowie nach einem gescheiterten ersten Anlauf der Koalitionsparteien im Vorjahr aufgrund des geschlossenen Oppositionsboykotts im Nationalrat einigten sich die Mitglieder des Verfassungsausschusses am 13.01. mehrheitlich auf einen Text. Grundlage dafür war ein neuerlicher Antrag der Koalitionsparteien betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, der vom Ausschuss am 9. November 2010 vertagt worden war und nun unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ angenommen wurde. Damit stehen die Chancen für die nötige Zweidrittelmehrheit und somit für die Beschlussfassung des Gesetzesantrags bei der kommenden Nationalratssitzung am 20. Jänner gut.

Der Vorschlag sieht unter anderem einen Rechtsanspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit vor. Kinder sollen außerdem grundsätzlich Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Allerdings ist eine gesetzliche Beschränkung von Kinderrechten aus bestimmten Gründen möglich, wobei in den Erläuterungen konkret z.B. straf- und fremdenrechtliche Maßnahmen und berücksichtigungswürdige Elterninteressen genannt werden.

Durch den Abänderungsantrag wird der Anspruch des Kindes auf bestmögliche Entwicklung durch den "Anspruch auf Entfaltung, sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit" erweitert. Darüber hinaus wird die Bedeutung des familiären Umfelds für die Kinder besonders unterstrichen.

In einer - ebenfalls gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich angenommenen - Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass das Ziel des Artikel 5 der Schutz jeden Kindes unter anderem vor körperlicher Bestrafung ist.

Den Grünen geht das alles nicht weit genug. Sie fordern, die UN- Kinderrechtskonvention vollständig in den Verfassungsrang zu heben. Diese Intention ist auch Inhalt ihres Entschließungsantrags zu diesem Thema, der ebenfalls auf der Tagesordnung stand, jedoch von den anderen mit dem Argument abgelehnt wurde, die UNO-Kinderrechtskonvention sei einfachgesetzlich und nunmehr auch verfassungsgesetzlich in Österreich voll umgesetzt. Außerdem gelte die Konvention für über 190 Staaten, mit sehr unterschiedlichen Standards, die oft weit hinter dem österreichischen Recht liegen. Vieles sei innerstattlich selbstverständlich, wie z.B. unentgeltlicher Besuch der Grundschule, in Österreich herrsche sogar Schulpflicht, was über das Recht auf Bildung hinausgehe. Außerdem gebe es in der Konvention Hinweise auf islamisches Recht, sodass eine wortwörtliche Übernahme zu absurden Rückschlüssen führen und Irritationen hervorrufen würde, wie Staatssekretär Josef Ostermayer ausführte.

Experten Grabenwarter und Hesse beurteilen Gesetzesvorschlag positiv
Dem Beschluss im Ausschuss ging ein Expertenhearing voran, zu dem Sektionschef Gerhard Hesse (Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts), Universitätsprofessor Christoph Grabenwarter (Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien), Dietmar Payrhuber (Verein Kindergefühle), Helmut Sax (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Netzwerk Kinderrechte) und Martin Stiglmayr (Verein "Väter ohne Rechte") eingeladen waren.

Die beiden Verfassungsexperten Hesse (BKA) und Grabenwarter (VfGH) bewerteten die Gesetzesvorlage positiv. Hesse sprach von einem "bemerkenswerten verfassungsrechtlichen Schritt", Grabenwarter von einem "sinnvollen Schritt der Weiterentwicklung der Grundrechte", auch im Hinblick auf die europäische Rechtslage, wie sie durch den Lissabon-Vertrag und die Grundrechts-Charta geschaffen wurde. Beide hielten der Kritik an den Vorbehalten im Artikel 7 entgegen, dieser sei dem Artikel 8 der EMRK nachgebildet und auch die Grundrechts-Charta enthalte einen ähnlichen Vorbehalt. Sogar in der UN-Kinderrechtskonvention gebe es Gesetzesvorbehalte, bemerkten sie.

Hesse und Grabenwarter zeigten sich auch überzeugt davon, dass dieses neue Bundesverfassungsgesetz Auswirkungen auf einfachgesetzliche Regelungen haben wird, wie zum Beispiel auf die Jugendwohlfahrt oder auch auf Obsorgeregelungen im ABGB. Die Bestimmungen würden nicht nur Maßstab für Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof sein, sondern auch Einfluss auf die Familiengerichtsbarkeit haben, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts. Für beide stand fest, dass die nun formulierten Grundrechte die Gebietskörperschafen binden, ausreichend Vorsorge für eine effiziente Jugendwohlfahrt zu treffen.

Grabenwarter betonte, dass es weder verfassungsrechtlich noch völkerrechtlich geboten sei, die gesamte UN-Konvention in Verfassungsrang zu heben. Nicht jede Regelung passe in das österreichische Rechtssystem, sagte er, und weniger könne oft mehr sein. Der Rechtsexperte bedauerte zwar, dass die ohnehin zersplitterte Grundrechtssituation in Österreich nun durch ein weiteres Bundesverfassungsgesetz fortgesetzt werde, gleichzeitig meinte er, es sei positiv, wenigstens die Kinderrechte in einem geschlossenen Gesetz zusammenzufassen als diese verstreut in unterschiedlichen Gesetzesmaterien zu verankern. Grabenwarter bestätigte auch aus seiner Sicht, dass der Text der Kinderrechtskonvention nicht mehr ganz neu sei, sogar älter als alle Minderjährigen heute, wie er feststellte, und dass daher einige Bestimmungen unter den gegenwärtigen Standards bleiben. Er verlieh in seinem Statement auch der Hoffnung Ausdruck, dass durch die Kinderrechte das Rechtsbewusstsein und das Verfassungsbewusstsein gestärkt wird. Dies werde viel eher der Fall sein, wenn die Bestimmungen einen "österreichischen Maßanzug" erhalten.

Sektionschef Hesse befürwortete den Gesetzesvorschlag auch deshalb, weil er nicht nur dem Kernbestand der UN- Kinderrechtskonvention, sondern auch dem Lissabon-Vertrag und dem Ergebnis des Österreichkonvents entspreche. Zentrale Bedeutung maß er der Bestimmung des Artikel 1 bei, wonach bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen müsse. Das Recht der Kinder auf Partizipation und Berücksichtigung halte er für einen bedeutenden Fortschritt, denn dieses Recht stünde nun bereits auch kleineren Kindern entsprechend deren Alter und Entwicklung zu. Hesse hob weiters die Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots für behinderte Kinder hervor.

Payrhuber und Stiglmayr: Recht der Kinder auf beide Elternteile
Auf die Bedeutung beider Elternteile für die psychologische und soziale Entwicklung des Kindes wiesen insbesondere Dietmar Payrhuber (Verein Kindergefühle) und Martin Stiglmayr (Verein "Väter ohne Rechte") hin. Die Folgen der Trennung der Eltern und das Fernhalten des Kindes von einer Bezugsperson zeigten sich durch Angst- und Panikzustände und tiefgreifende Entwicklungsstörungen bei den betreffenden Kindern, die auch unter Loyalitätskonflikten litten. Payrhuber nannte dies eine "Sonderform des Kindesmissbrauchs".

Stiglmayr seinerseits plädierte dafür, den Begriff Kindeswohl genauer zu definieren und unterstrich das Recht der Kinder auf Familienleben. Konkret forderte er eine gemeinsame Obsorge. Grundsätzlich erwartete sich Stiglmayr durch das Verfassungsgesetz eine Trendwende in dieser Frage und sah in der Verankerung eigenständiger Grundrechte von Kindern einen richtigen Weg, auch wenn ihm das Recht auf Gesundheit und Bildung, sowie der Schutz vor Kinderarmut im Text fehlen.

Sax: Entwurf ist unvollständig und unzureichend
Im Gegensatz zu seinen Vorrednern lehnte Helmut Sax (Netzwerk Kinderrechte) den vorliegenden Entwurf als unvollständig und unzureichend ab. Darin würden nur einzelne Kinderrechte aufgenommen, wichtige Rechte, wie jenes auf Gesundheit und materielle Absicherung fehlten jedoch, kritisierte er. Außerdem wandte er sich strikt dagegen, dass etwa das Recht auf Partizipation und Gleichbehandlung sowie der Vorrang des Kindeswohls einem Gesetzesvorbehalt ausgesetzt sind, was Sax als unsachlich bewertete. Er vermisste auch eine Diskussion über eine effektive Umsetzung dieses Verfassungsgesetzes. Die UN- Kinderrechtskonvention gehe von einem ganzheitlichen Ansatz aus und sollten daher uneingeschränkt verfassungsrechtlich verankert werden, hielt er aus seiner Sicht fest.

SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ: UN-Konvention ist in Österreich voll umgesetzt
In der Diskussion zeigten sich die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zufrieden mit der vorliegenden Einigung. Die Abgeordneten Wilhelm Molterer (V), Peter Wittmann (S) und Angela Lueger (S) führten ins Treffen, dass die UN-Kinderrechtskonvention durch einfachgesetzliche Regelungen und nun auch durch das Verfassungsrecht umgesetzt ist. Man werde nichts finden, was nicht bereits österreichischer Rechtslage entspricht, betonte der Ausschussvorsitzende Wittmann. Die Forderung nach einer wortwörtlichen Übernahme der Konvention lehnte er mit dem Hinweis ab, dass die Standards der Konvention oft hinter das innerstaatliche Niveau zurückgehen.

Wer für eine uneingeschränkte Übernahme der Konvention ist, der habe diese nicht gelesen, bemerkte Abgeordneter Wilhelm Molterer (V). Darin gebe es etwa Hinweise auf die islamische Rechtsordnung, was nicht in unserem Interesse liegen könne. Molterer meinte auch, dass etwa die freie Meinungsäußerung ohne Einschränkung dazu führen werde, dass das Verbotsgesetz für unter 18-Jährige nicht gelte. Er sah in diesem Zusammenhang auch Probleme in Hinblick auf die Religionsfreiheit. Grundsätzlich hielt er den KritikerInnen des Gesetzes entgegen, Österreich sei keine "terra inkognita" bei den Kinderrechten und weise diesbezüglich ein respektables Niveau auf.

Diese Auffassung wurde auch von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) geteilt. Es sei vernünftig, das zu regeln, was für unser Land adäquat ist, sagte er, die Regelung für unsere Gesellschaft lebensferner Sachverhalte hat für ihn wenig Sinn.

Stadler hob in seiner Wortmeldung aber insbesondere die Bedeutung der Staatszielbestimmungen hervor, die nicht zu unterschätzen sei. Hätte es das Verfassungsgesetz schon vor zwei Monaten gegeben, hätte man nicht verhindern können, dass ein dreijähriges Kind brutal erschlagen wird, erklärte er. Aber durch die vorliegenden Staatszielbestimmungen seien die Gebietskörperschaften nun verpflichtet, ausreichend Mittel für die Wohlfahrt zur Verfügung zu stellen, um präventiv eingreifen zu können, stellte er fest. Auch der Hinweis auf die Generationengerechtigkeit werde sich auf die einfache Gesetzgebung auswirken, zeigte sich der Mandatar überzeugt. Er halte es auch für richtig, dass aufgrund der nun zu beschließenden Bestimmungen im Rahmen des Außerstreitgesetzes Kinder unter 8 Jahren adäquat in das Verfahren einbezogen werden müssen.

Auf mögliche Konsequenzen für das Sorgerecht machte Abgeordneter Harald Stefan (F) aufmerksam. Er verteidigte auch die Gesetzesvorbehalte als richtige Maßnahme, da Kinder oft missbraucht würden, um Druck auszuüben. Stefan meinte damit insbesondere die Gefahr, ohne derartige Schranken das Asylrecht mit Hinweis auf das Kindeswohl aushebeln zu können.

Mit dem Verfassungsgesetz setze man ein gesellschaftspolitisches Zeichen bekräftigte Abgeordnete Angela Lueger (S). Die nächste Aufgabe werde es nun sein, zu analysieren, welche Schritte dem Verfassungsrecht nun folgen müssen. Der Kritik von Abgeordneter Tanja Windbüchler-Souschill (G), man habe die Kinder- und Jugendorganisationen bei der Erarbeitung des Antrags nicht gehört, wies Lueger mit dem Hinweis zurück, dass die VertreterInnen der Organisationen mehrmals im Verfassungsausschuss geladen waren. Dies wurde auch von Abgeordneter Silvia Fuhrmann (V) sowie vom Ausschussvorsitzenden Peter Wittmann (S) bekräftigt.

Grüne: Gesetzesantrag ist verstümmelte Version der UN-Konvention

Dieser positiven Beurteilung konnten sich die beiden G- Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Alev Korun in keiner Weise anschließen. Für Korun stellt der vorliegende Gesetzesantrag eine "verstümmelte Version" der UN- Kinderrechtskonvention dar. Der Entwurf sollte daher weiter diskutiert werden. Beide Mandatarinnen plädierten für eine vollständige Aufnahme der Konvention in Verfassungsrang.

Sie übten insbesondere harte Kritik am Gesetzesvorbehalt und machten geltend, dass im Österreich-Konvent ein solcher Vorbehalt nicht vorgesehen war. In diesem Zusammenhang zitierten sie den Generalsekretär von Amnesty International Heinz Patzelt aus dem gestrigen Petitionsausschuss, der gemeint hatte, Österreich setze Kinderrechte nur dort um, wo man es wolle.

Korun und Windbüchler-Souschill fehlten auch Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte sowie ein Monitoring und eine entsprechende Evaluierung. Es bleibe auch die Frage, welche Auswirkungen der Gesetzestext nun auf Abschiebungen und das Bleiberecht hat, bemerkten sie.
     

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