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Scharer: Pendlerbeihilfe aufgrund hoher Spritpreise erhöht |
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Rasche und unbürokratische Entlastung für Salzburgs Pendler Salzburg (lk) - Treibstoff wird von Jahr zu Jahr teurer. So ist der durchschnittliche Benzinpreis im Jahr 2010 um 14 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009 angestiegen. "Die Entwicklung auf dem Treibstoffsektor ist erschreckend", betonte Sozialreferentin Landesrätin Erika Scharer am 13.01. und bezieht sich auf die aktuell veröffentlichten Statistiken. "Die Bevölkerung muss immer tiefer in die Tasche greifen, um sich die tägliche Hin- und Rückfahrt zu ihrer Arbeitsstelle leisten zu können." Landesrätin Scharer reagierte auf diese Entwicklung mit der Einführung der Kfz-Pendlerbeihilfe bereits im Jahr 2009. Mit der Kfz-Pendlerbeihilfe wurde eine Entlastung für Pendlerinnen und Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind, erreicht. "Wir wollen Salzburgs Pendlerinnen und Pendler – vor allem jene, die über ein geringes Einkommen verfügen – weiterhin dabei unterstützen, um ihre Mehrfachbelastungen abzufedern", betonte Scharer. Die Pendlerbeihilfe, die bis 31. Dezember 2011 rückwirkend für das Jahr 2010 ausbezahlt wird, wurde nun um durchschnittlich 40 Euro erhöht. 1.400 Salzburgerinnen und Salzburger nahmen für das Jahr 2009 die Unterstützung aus der Kfz-Pendlerbeihilfe des Landes in Anspruch. Mehr als die Hälfte der Unterstützten sind Frauen. "Hier zeigt sich, dass viele Frauen, vor allem aus den ländlichen Bezirken, auf ihr Auto angewiesen sind, um zu ihrer Arbeitsstelle und wieder zurück nach Hause gelangen zu können – und dies täglich", so Landesrätin Scharer. Bei der überwiegenden Mehrheit der gewährten Förderungen handelt es sich um Tagespendler (95 Prozent), fünf Prozent sind Wochenpendler. 29 Prozent der gewährten Beihilfen geht an Pendler aus dem Flachgau, es folgen Pendler aus dem Pinzgau (24 Prozent) und dem Pongau (22 Prozent), dem Tennengau (16 Prozent), dem Lungau (sechs Prozent) und der Stadt Salzburg (drei Prozent). Im Jahr 2010 wurden bis dato 240.096 Euro an Förderungen für das Jahr 2009 rückwirkend ausbezahlt, die durchschnittliche Auszahlungssumme (Wochen- und Tagespendler) betrug 155 Euro pro Antragsteller. Wie kann die Pendlerbeihilfe in Anspruch genommen werden? Die Kfz-Pendlerbeihilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn die einfache Distanz zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 Kilometer beträgt und die Hin- und Rückfahrt regelmäßig erfolgt (bei Wochenpendlern mindestens einmal direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort und zurück). Der Hauptwohnsitz muss im Bundesland Salzburg liegen. Das Jahreseinkommen darf 21.500 Euro exklusive 13. und 14. Monatsgehalt und exklusive Sozialversicherungsbeiträgen nicht übersteigen. Wohnen Kinder im Haushalt des Antragstellers und wird für sie Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich diese Einkommensgrenze um 2.150 Euro pro Kind im Jahr. Höhe der Kfz-Pendlerbeihilfe Die Höhe der Pendlerbeihilfe beträgt bei einer Entfernung von 25 Kilometern bis einschließlich 49 Kilometer 200 Euro (für Wochenpendler 40 Euro), zwischen 50 Kilometer bis einschließlich 74 Kilometer 280 Euro (für Wochenpendler 56 Euro) und bei 75 Kilometern und darüber 380 Euro (für Wochenpendler 76 Euro). Die Kfz-Pendlerhilfe erfolgt rasch und unbürokratisch. "Die Bearbeitungszeit beträgt aufgrund von E-Government lediglich drei Tage", betonte Scharer. |
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Informationen: http://www.salzburg.gv.at/pendlerbeihilfe | ||
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